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Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt im Artikel 12 das Recht auf Arbeit:
GG, Art. 12
| (1) Alle Deutschen haben das
Recht, Beruf,
Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die
Berufsausübung
kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. |
In Grundgesetz Artikel 3, Abs. 3 wird außerdem festgelegt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Leider findet sich bis heute eine große Kluft zwischen dem Rechtsanspruch des Grundgesetzes und der Arbeitsrealität für Menschen mit Behinderung.
Diese Seite möchte kontinuierlich Informationen zum Bereich Arbeit und Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sammeln, berichtet von aktuellen Entwicklungen, von Arbeit in Werkstätten für Behinderte (WfB) sowie Arbeit für Menschen mit Behinderung auf dem sogenannten "allgemeinen Arbeitsmarkt".
Aktuelle Entwicklungen
Integrationsfachdienste
Mit der Novellierung des
Schwerbehindertengesetzes
(SchwbG) zum 1. Oktober 2000 hat die Bundesregierung eine neue
Initiative
gestartet, um Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Beschäftigung zu verschaffen. Genauere Infos finden sich unter http://www.jobs-fuer-schwerbehinderte.de.
Eine der wichtigsten Neuregelungen dabei ist die Schaffung sogenannter Integrationsfachdienste (IFD) für jeden Arbeitsamtsbezirk. IFDs sind umfassende Dienste, die zur Aufgabe haben, Menschen mit jeder Art von Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln: Menschen mit Körperbehinderung, mit sog. Geistiger Behinderung, mit Sinnesschädigung, mit Lernbehinderung.
Dazu suchen die Integrationsfachdienste potentielle Arbeitsplätze (Arbeitsplatz-Akquise), vermitteln zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern und begleiten bis maximal zwei Jahre (!) Menschen mit Behinderung an ihrem Arbeitsplatz und üben - wenn erforderlich - die notwendigen Tätigkeitkeiten gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ein (Job-Coaching).
Diese Integrationsberater erweitern
(und
ersetzen zum Teil) das Angebot der bisherigen Arbeitsassistenzen.
| Integrationsfachdienste
Pro Arbeitsamt-Bezirk ist künftig mindestens ein Integrationsfachdienst vorgesehen Aufgaben: Beispielhafte Leistungen:
Fachberater: Folgender Personenkreis wird
beraten: |
Ein Beispiel für einen Integrationsfachdienst, der besonders authentisch ist, weil bei diesem Fachdienst vor allem Menschen arbeiten, die selbst mit Behinderungen leben:
ACCESS
Integrationsfachdienst - Arbeit für Menschen mit Behinderung gGmbH
Email: arbeit@access-ifd.de
Ein Artikel aus der ZEIT vom 16.11.2000
stellt die Arbeit einer Integrationsberaterin aus Hamburg vor:
Integration
- Ein Beruf fürs Leben. Geistig Behinderte sollen einen Platz im
ersten
Arbeitsmarkt finden. Doch es gibt zu wenig qualifizierte
Integrationsberater
wichtige Links zu "Arbeit & Menschen mit Behinderung"
Beispiele für Arbeitsplätze
auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt
Integrative Wege von der Schule
in die Arbeitswelt
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| letzte Aktualisierung: 18.03.2006 |
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