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Das neue Betreuungsrecht gilt seit dem 1.1.1992. Es hat die Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft (für Erwachsene) durch die Betreuung (§1896ff. BGB) ersetzt und diese somit zum einzigen Instrument staatlicher Rechtsfürsorge für den sog. schutzbedürftigen Erwachsenen im bürgerlichen Recht gemacht.
Eine hervorragende Online-Übersicht zum Betreuungsrecht findet sich auf den WWW-Seiten des Lehrstuhls für Medizinische Ethik (Ruhr-Universität, Bochum), zusammengestellt als Online-Lexikon von Horst Deinert.
Weitere Links und Literatur zu Betreuung / Betreuungsrecht finden Sie hier.
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| letzte Aktualisierung: 19.12.2002 |
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