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| St. Josefs-Stift Eisingen: Blutanalysen im Zwielicht |
Human steht vor der Genetik
VON GERLINDE HARTEL
Fremdnützige Forschung mit Menschen,
die nicht einwilligen können, ist verboten in Deutschland. Nicht
einmal ein amtlich bestellter Betreuer
könnte grünes Licht geben - beispielsweise für eine Blutentnahme
zu
Forschungszwecken. Dazu bräuchte
man noch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichtes.
Darüber scheinen sich Wissenschaftler
des Instituts für Humangenetik der Universität Würzburg
nicht
immer klar gewesen sein. 1997 wollten
sie offenkundig mit Blutproben von Behinderten aus einem
schwäbischen Heim forschen. Ihre
Anfrage brachte ihnen eine Abfuhr ein.
Dafür fragten sie die Eltern in Eisingen
gar nicht um Erlaubnis. Sie verließen sich ganz auf den Ärztlichen
Dienst des Heims.
Bei allem Respekt vor den Wissenschaftlern:
Sie brauchen sich jetzt nicht zu wundern, wenn man ihnen
unterstellt, sie hätten hier den
langwierigen Weg zur Genehmigung umgangen. Da hilft es wenig, dass sie
beteuern, dem Wohl der Behinderten verpflichtet
zu sein. Wenn sich nun einer gar als "humangenetischer
Dr. Frankenstein" ins Rampenlicht gerückt
fühlt, wird er wissen, warum.
Den Behinderten ist kein körperlicher
Schaden entstanden. Doch das Verbot der Forschung an
Menschen, die nicht überblicken können,
was mit ihnen geschieht, gilt auch für renommierte
Wissenschaftler.
Würzburgs Humangenetiker erweisen
sich einen Bärendienst. Das gilt selbst dann, wenn die
Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt.
Wissenschaftliches Handeln hat neben der rechtlichen eine
ethische Dimension. Das "Human" vor dem
Genetiker sollte besonders verpflichten.
Bei Diskussionen darüber haben die
Humangenetiker der Uni zuletzt durch Abwesenheit geglänzt.
Überdies scheinen ihnen angesichts
der Widersprüchlichkeiten in ihren Erklärungen selbst die Worte
auszugehen, weil mittlerweile eine Anwaltskanzlei
ihre Interessen wahrnimmt: Kritiker sollen wohl zum
Schweigen gebracht werden. Eine abschreckende
Maßnahme - keine, die Vertrauen weckt.
| letzte Aktualisierung: 12.11.2000 |
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