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| St. Josefs-Stift Eisingen: Misshandlungen |
Behinderte für Grundlagenforschung
missbraucht?
Neuer Verdacht gegen
Humangenetisches Institut
Heimleiter des Eisinger St. Josef Stifts
weist auf Parallelen zu Vorgängen in Ursberg hin
Von Fritz Riedl
Würzburg – Die Gerichte müssen sich möglicherweise nun doch mit den umstrittenen Blutuntersuchungen an über 200 behinderten Frauen und Männern des Eisinger St. Josef Stifts befassen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende 1999 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung zur Körperverletzung gegen die Verantwortlichen des Humangenetischen Instituts der Universität Würzburg eingestellt, weil sich kein hinreichender Verdacht ergeben hatte. Jetzt prüft der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Schauff, ob eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens angebracht ist.
Veranlasst haben ihn dazu neue Hinweise des Geschäftsführers der Behinderteneinrichtung, Ulrich Spielmann. Diese deuten darauf hin, dass die Würzburger Humangenetiker entgegen allen Beteuerungen über Jahre hinweg an diesen Menschen nicht heilende Diagnostik, sondern Grundlagenforschung betrieben haben könnten. Nach Auffassung einer Tübinger Medizin-Ethikerin sind damit verbotene Human-Experimente nicht mehr auszuschließen.
Spielmann stützt seinen Vorwurf auf eine im Ansatz vergleichbare Begebenheit im „Dominikus-Ringeisen-Werk“, einer Behinderteneinrichtung im schwäbischen Ursberg. An diese hatte sich Detlev Schindler, der Leiter der Arbeitsgruppe biochemische Humangenetik, im Namen des Würzburger Institutes im Sommer 1997 gewandt und im Hinblick auf die Erforschung der Alzheimer-Krankheit bei Menschen mit Down-Syndrom um Zusammenarbeit gebeten. Mit Schreiben vom 27. Juli an die Ursberger Pflegedienstleitung erläuterte Schindler die Absichten des Institutes: „Unsere Arbeit ist Grundlagenforschung. “ Mit gleichem Datum verschickte Schindler einen Entwurf für einen Vordruck, auf dem Sorgeberechigte ihre Zustimmung zur Blutentnahme hätten erklären können. Dieses Anschreiben war namentlich von Schindler und einer Doktorandin gekennzeichnet.
Aufgrund der Vorlagen durch das Institut der Universität Würzburg, so der Ursberger Bereichsleiter Rupert Vinatzer, entstanden bei der Leitung seines Hauses „erhebliche Zweifel, ob für dieses Forschungsvorhaben überhaupt die Teilnahme durch die Einwilligung eines gesetzlichen Betreuers möglich ist“. Es sei auch der Eindruck entstanden, „dass eine fremdnützige Forschung im Vordergrund steht, weshalb von dem Vorhaben Abstand genommen wurde“.
„Tabus gebrochen“
Nach Ansicht des Eisinger Geschäftsführers
Spielmann behandelten die in Ursberg beabsichtigten Untersuchungen „exakt
dieselbe Fragestellung, wie sie die Doktorandin an unseren Bewohnern bearbeitet
hat“. Spielmann folgert: „Im Gegensatz zu den vielfältigen Beteuerungen
der Humangenetiker, dass sie lediglich Diagnostik im Auftrag der ehemaligen
Eisinger Heimärztin geleistet hätten, wird unseres Erachtens
aus diesen Unterlagen klar ersichtlich, dass es sich eindeutig um Grundlagenforschung
gehandelt hat. “ Das wiederum bedeute, dass das Würzburger Institut
die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, gegen moralisch-ethische
Grundsätze verstoßen und Tabus gebrochen habe. Darüber
hinaus, so Sigrid Graumann vom „Interfakultären Zentrum für Ethik
in
den Wissenschaften“ an der Eberhard Karls
Universität Tübingen, sei die Parallele zu Ursberg ein „starkes
Indiz“, dass verbotene Experimente mit Menschen gemacht worden sein könnten.
Graumann ist Mitglied einer Expertengruppe mit renommierten Vertretern
aus Humangenetik, Rechtswissenschaft, Medizinethik und Behinderten-Pädagogik,
die im Juni unter der Leitung des Hamburger Psychiatrie-Professors Klaus
Dörner im Auftrag des St. Josef Stifts die Vorgänge zwischen
1995 und 1998 mit dem Ziel einer sachlichen Aufarbeitung fünf Tage
lang untersucht hatten.
Die Fachleute hatten in ihrem Abschlussbericht die Untersuchungen an 230 Behinderten als klaren Verstoß gegen deren Selbstbestimmungsrechte verurteilt. Patientendaten seien unbefugt ermittelt, weitergegeben und von dem Universitäts-Institut unzulässigerweise verarbeitet worden, weil bis auf Ausnahmen nicht einmal Einwilligungen der Betroffenen oder ihrer Betreuer vorgelegen hätten.
Der Kölner Staatsrechtler Professor Wolfgang Höfling kommentierte die Vorgänge in Eisingen als „unter dem Strich rechtswidrig in jeder Beziehung“. Es sei dort nichts von dem beachtet worden, was hätte beachtet werden müssen. Er äußerte den Verdacht, dass mit den Blutuntersuchungen möglicherweise auch noch andere als medizinisch motivierte fremdnützige Forschungszwecke verfolgt worden sein könnten. Immerhin sei der Leiter des Würzburger Humangenetischen Institutes, Holger Höhn, wirtschaftlich bei der „MultiGene Biotech“ engagiert. Bei dieser GmbH mit Sitz in Würzburg, die sich eigenen Angaben zufolge mit den Geschäftsbereichen Molekulare Diagnostik, Gentherapie und Molekulare Medizin befasst, ist Höhn Mitglied im wissenschaftlichen Beirat und Mitgesellschafter.
Interesse bestritten
Höhn bestritt in einer Stellungnahme
gegenüber der Süddeutschen Zeitung jegliches Forschungsinteresse,
wie es aus dem Vorgang in Ursberg – der ihm im übrigen nicht geläufig
sei – abgeleitet werde. Es habe in Eisingen nichts zu erforschen gegeben.
Die Experten und alle anderen Beteiligten nannte er „Leute, die nicht verstehen,
um was es geht“. Er und sein Institut seien aus Eisingen von der damaligen
medizinischen Leiterin gerufen worden. Dass das Einverständnis der
Behinderten vorliege, habe man vorausgesetzt.
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| letzte Aktualisierung: 12.11.2000 |
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