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Menschen
mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.
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Bei Menschen mit geistiger Behinderung
wurde und wird immer wieder die Frage nach der "Lebensberechtigung"
gestellt. Auf dieser Seite sollen fortlaufend Artikel,
Informationen und Literaturverweise gesammelt werden, die sich
mit Ethik sowie Lebensrecht- und Euthanasie-Fragen beschäftigen.
Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
in Berlin - IMEW
Neun Organisationen aus dem Bereich der
Sozialverbände sowie der Verbände der Behindertenhilfe
(darunter die Lebenshilfe e.V. Bundesvereinigung) und -selbsthilfe
haben sich zusammengetan, um die Möglichkeiten und Gefahren der
modernen Biotechnologien wissenschaftlich zu behandeln und in die
öffentliche Diskussion einzubringen. Sie gründeten das neue Institut "Mensch, Ethik
und Wissenschaft" (IMEW) in Berlin. Das Ethik-Institut wird
finanziell unterstützt durch die Aktion Mensch.
Das Institut "Mensch, Ethik und
Wissenschaft" hat am 1. Oktober 2001 seine Arbeit aufgenommen und
- untersucht Auswirkungen der
modernen Biomedizin, insbesondere auf behinderte und chronisch kranke
Menschen
sowie insgesamt auf die Gesellschaft
- entwirft unter
Berücksichtigung der jeweiligen Perspektive der Betroffenen
ethische Konzepte und Positionen, die auf den grundlegenden
menschlichen Fähigkeiten zu Mitgefühl und Kooperation beruhen
- regt wissenschaftliche
Untersuchungen an und führt wissenschaftliche Untersuchungen durch
- nimmt Ideen aus der Gesellschaft
auf und transportiert diese in die Wissenschaft und stößt
umgekehrt Diskussionen über wissenschaftliche Ergebnisse und ihre
Konsequenzen an
- berät Bürgerinnen und
Bürger, Medien, Verbände, Forschungsinstitute und Politik
Außerordentlich lesenswert ist die Rede "Der Mensch hat nicht Wert, der Mensch hat
Würde" von Bischof Prof. Dr. Franz Kamphaus (Limburg) zur
Eröffnungsveranstaltung des Institutes Mensch, Ethik und
Wissenschaft am 1. März 2002 in Berlin.
Was ist "Bioethik"?
Eine ausführliche Definition von "Bioethik" gibt die
Enzyklopedia
Britannica.
Großbritannien
- 1981 wurde ein angesehener
britischer Kinderarzt nach dem Tod eines Kindes mit Down-Syndrom als
Mörder angeklagt. Zeugenaussagen bei der Gerichtsverhandlung
bestätigten, dass die Eltern nicht wollten, dass das Kind auf die
Welt kommt, so dass der Pädiater ein narkotisierendes
Schmerzmittel verordnete. Der Arzt wurde freigesprochen.
(Quelle: Bioethik-Beitrag der
Enzyklopedia Britannica) - Disabled
Peoples' International hat mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen in
der Medizin bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen
intervenieren müssen. Dabei ging es um Menschen, denen wegen ihrer
geistigen Behinderung eine Organtransplantation verweigert wurde, z.B.
dem 14jährigen Mädchen Joanne aus England mit Down-Syndrom.
Joanne musste sterben, weil ihr eine Herz-Lungen Transplantation
verweigert wurde. Der Direktor des Harefield Hospital in England, das
weltweit die
meisten Herz-Lungen-Transplantationen durchführt, und Joanne als
Patientin
ablehnte, meinte: "Ich habe große Zweifel, ob ein an Down-Syndrom
Leidender jemals ein völlig selbständiges Leben
führen kann, egal
wie gut diese Person ist. Und angesichts der bestehenden
Organknappheit, denke ich, dass wenn ich mich zwischen einer normalen
Person und einem
Down-Syndrom Patienten entscheiden soll, liegt meine Priorität bei
der Person, die diese völlig selbständige Person werden
kann."
Und er fährt fort: " Es sind nicht nur Down-Syndrom Leute, gegen
die
hier scheinbar diskriminiert wird, es betrifft alle Behinderten. Wenn
wir
uns entscheiden müssen, nehmen wir die Person, die so wie sie ist,
am vollständigsten ist."
- Gleichzeitig werden aber die
Organe von schwerbehinderten Neugeborenen im Rahmen des weltweiten
Organhandels gerne genutzt. Dies gilt insbesondere für
Anencephalus - Babies (Babies ohne angelegtes Gehirn). In der kurzen
Zeit, die ihnen zum Leben bleibt
werden sie als "Rohstofflieferanten" missbraucht. Selber werden sie
aber
von medizinischen Behandlungen ausgeschlossen, weil ihr Leben als
"lebensunwert" angesehen wird.
(Quelle: Gegen
den Zugriff der Bioethik auf das Leben, Einführungsreferat von
Dr. Theresia Degener, Tagung " Die Würde des Menschen ist
unantastbar - Gegen den Zugriff der Bioethik auf das Leben", 26.
- 28. März 1998 in Kassel)
USA
1982 löste die Entscheidung eines
Arztes in den USA noch größere Aufregung aus: Er befolgte
die
Wünsche der Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom und führte
eine
für das Baby notwendige lebensrettende Operation nicht aus. Die
Entscheidung des Arztes wurde vom obersten Bundesgericht ("Supreme
Court") von Indiana bestätigt und das Baby starb, bevor beim
obersten Bundesgerichtshof der USA Berufung eingelegt werden konnte (Quelle: Bioethik-Beitrag der
Enzyklopedia Britannica):
Frankreich
Deutschland
Einen Höhepunkt der deutschen
Bioethik-Diskussion entfachte das sogenannte "Oldenburger Baby":
Ende 1997 sollte ein Kind mit Down-Syndrom in der 26.
Schwangerschaftswoche mittels einer mit Prostaglandin eingeleiteten
Geburt "spätabgetrieben" werden. Der Junge überlebte die
Spätabtreibung, blieb ca. neun Stunden medizinisch ohne Versorgung
und lebt jetzt bei einer Pflegefamilie.
In grossem Umfang brach die
Bioethik-Diskussion erneut 1999 auf: In Zittau, einer sächsischen
Kleinstadt wird der
damalige Chefarzt der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe des
Kreiskrankenhauses verdächtigt, am 23. April 1999 einem Kind, das
in
der 29. Schwangerschaftswoche seine
Abtreibung überlebte, mehrere Minuten lang eigenhändig Mund
und Nase zugedrückt und es so getötet zu haben (sh. dazu
einen Artikel der
WELT vom 20.12.99).
Ebenfalls wurde seit 1998 intensiv und
kontrovers das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin
(= sog. Bioethik-Konvention)
diskutiert, insbesondere die darin geforderte Erlaubnis der
fremdnützigen Forschung an einwilligungsunfähigen
Menschen (Art. 17 der Bioethik - Konvention). Die Erlaubnis der
fremdnützigen Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen in
Art. 17 der Biomedizin-Konvention verstößt u.E.
gegen das sogenannte bindende Völkerrecht der Vereinten Nationen.
Der
Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte,
dem
die Bundesrepublik Deutschland 1973 beigetreten ist sagt in Art.7
eindeutig:
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"Insbesondere darf niemand
ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen
Versuchen unterworfen werden."
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Der Universalitätsgrundsatz des
Völkerrechts verbietet es, behinderte Menschen von diesem
Menschenrechtsschutz auszunehmen und von ihnen ein "Sonderopfer"
für die Forschung zum Wohl der Allgemeinheit zu fordern.
Zur Problematik medizinischer Forschung
an Menschen mit Down-Syndrom am Beispiel des St. Josef-Stifts in Eisingen bei
Würzburg:
- Frauenforum Fortpflanzungsmedizin "ReproKult"
- Netzwerk gegen
Selektion durch Pränataldiagnostik
- Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung: "Forum Sexualaufklärung/Familienplanung",
Themenheft 1/2-2000, Reproduktionsmedizin - Gentechnik
sehr lesenswert, verständlich,
viele Infos zu Pränataldiagnostik,
Präimplantationsdiagnostik, Ethik, Behinderung, Euthanasie,
"Selektionsdruck, ...; hier aus dem Klappentext des Heftes zitiert:
"Gentechnik und Reproduktionsmedizin"
Reproduktionsmedizin und
gentechnische Verfahren, die mit ihr in Verbindung stehen –
ein Themenkomplex,
der viele Fragen aufwirft, dessen Brisanz aber, wie viele AutorInnen
meinen, sich in der öffentlichen Diskussion kaum
widerspiegelt.
Nicht zufällig ist diese Ausgabe
die umfangreichste seit Erscheinen des FORUM. Unser Ziel ist es,
dieses ausgesprochen vielschichtige Thema systematisch,
interdisziplinär
und verständlich zu diskutieren und dabei neben den
naturwissenschaftlichen Argumenten insbesondere auch die sozialen,
politischen und ethischen Gesichtspunkte einem breiten Publikum
zugänglich zu machen.
In ihrer Einführung berichtet
Gabriele Pichlhofer, wie sich der kritische Diskurs um
Reproduktionsmedizin und Humangenetik entwickelt hat, und sie stellt
die Problematik der "optimierten" Fortpflanzung in Grundzügen dar.
Albert Statz und Rosmarie Apitz vom
Bundesministerium für Gesundheit referieren über das
geplante Fortpflanzungsmedizingesetz, die Grundlagenforschung und die
Arbeit der Ethikkommission hierzu und
kündigen ein großes öffentliches Symposium Ende Mai
2000
in Berlin an. Wie sich die In-vitro-Fertilisation in Deutschland
entwickelt hat, welche Verfahren im Einzelnen zur Anwendung
kommen,
welche Erfolge, Misserfolge und Risiken mit ihnen verbunden sind,
berichtet Giselind Berg in ihrem Beitrag.
Irmgard
Nippert kann in ihrem Bericht über Erfahrungen mit der
pränatalen Diagnostik auf über 1.200 Interviews mit
Schwangeren zurückgreifen, deren Motive und Einstellungen
sie erforscht hat. Überraschend sind sicherlich die
Ergebnisse eines weltweiten Vergleichs der Einstellungen medizinischer
ExpertInnen zu den Zielen und Konsequenzen, die mit der
PD verbunden werden.
Karin Griese hat sich ebenfalls mit
dem Umgang von Frauen mit den Angeboten der Pränataldiagnostik
befasst und vor allem psychosoziale und biographische Aspekte
untersucht.
Die Rubrik DIALOG beginnt mit einer
kritischen Darstellung der Verheißungen von Reprogenetik und
Embryonenforschung durch Ingrid Schneider.
Sabine Paul und Thomas Junker setzen
sich eingehend und systematisch mit dem Eugenik-Argument der
KritikerInnen
auseinander. Sie nehmen einen historischen Exkurs und eine
Begriffsbestimmung
vor und plädieren für eine Versachlichung der ethischen
Debatte,
die mit "Totschlagargumenten" nicht konstruktiv geführt
werden
kann. Dietmar Mieth räsoniert über ethische Grenzen der
Genforschung.
Eine seiner wichtigsten Fragen lautet, ob sich der biomedizinische
Fortschritt
mit den mühsam errungenen Kulturwerten verträglich gestalten
lässt. Eine Verständigung auf breiter gesellschaftlicher
Basis Über
das Wünschenswerte, darüber, "wie wir leben wollen",
erscheint
ihm unerlässlich. Schöpfung bzw. Natur, Lebenswelt und
Menschenwürde führt Mieth als ethisch relevante
Begriffe und zentrale Bezugsgrößen in dieser Debatte an.
Ludger Honnefelder schließlich plädiert u.a. dafür, die
Anwendung von Genomanalyse und Gentherapie an die Zielsetzungen
ärztlichen Handelns – Krankheit zu heilen, zu vermeiden oder zu
lindern – zu binden, um sie den nicht-medizinischen Zwecken, wie
beispielsweise
dem Arbeitsmarkt oder dem Versicherungswesen, zu entziehen.
Außer der gewohnten INFOTHEK
mit
aktuellen Hinweisen auf Literatur, Filme, Tagungen etc. finden
Sie
am Ende des Heftes ein GLOSSAR, in dem die wichtigsten Begriffe und
Verfahren
erläutert sind.
-
Baldus, Marion (2006). Von der Diagnose zur Entscheidung. Eine
Analyse von Entscheidungsprozessen für das Austragen der
Schwangerschaft nach der pränatalen Diagnose Down-Syndrom. Bad
Heilbrunn: Klinikhardt Verlag. 363 Seiten, kartoniert ISBN
3-7815-1454-4, 29,80 EUR
Werdende
Elternschaft heute ist ohne das technologische Monitoring natürlicher
Wachstumgsprozesse kaum noch denkbar. Von Tests und Ultraschall
erhoffen sich Eltern Sicherheit für ein gesundes Kind. Wird jedoch eine
Diagnose wie das Down-Syndrom gestellt, finden sie sich mit der Aufgabe
konfrontiert, über Fortsetzung oder Abbruch der Schwangerschaft
entscheiden zu müssen.
Aus der Subjektperspektive von zehn Frauen analysiert die Studie
die durch die Diagnose ausgelösten psychodynamischen Prozesse und
gesellschaftlichen Zugzwänge. Anhand von Fallrekonstruktionen und
fallübergreifenden Analysen werden konkrete Problemlagen der
Betroffenen sichtbar und Kettenreaktionen im medizinischen, familiären
und sozialen Umfeld aufgezeigt. Deutlich wird, wie die stetig
perfektionierte Erfassung betroffener Feten dem – zunehmend
kommerzialisierten – Medizinbetrieb eine Definitionsmacht darüber
eröffnet, was lebenswert und normal ist: Behinderung gilt es zu
vermeiden, Normalität hat Vorrang vor Besonderheit.
Mit der Analyse von Entscheidungsverläufen gegen diese
Handlungsmaxime erschließt die Studie neue Sichtweisen auf den
einseitig geführten Diskurs. Biographische Hintergründe der Frauen
sowie ihre personalen und sozialen Ressourcen werden identifiziert.
Abgeleitet aus den Erfahrungen und Deutungsperspektiven wird ein Modell
der Beratung nach einer auffälligen Diagnose entworfen.
Dies Publikation ist sehr empfehlenswert, denn sie analysiert,
wie Frauen sich bei vorgeburtlich bekannter Diagnose einer Trisomie 21
ihres Kindes dafür entscheiden, das Kind auszutragen.
- Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
Positionspapier
der DGGG "Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik"
(PDF, 1,2 MB, Stand Mai 2003)
Das Positionspapier ist verständlicherweise tendenziell aus
ArztInnen-Sicht geschrieben. Es stellt bezogen auf Schwangere das Recht
auf Wissen (also pränataldiagnostische
Untersuchungen) dem Recht auf Nicht-Wissen (also keine
pränataldiagnositschen
Untersuchungen) gleichwertig gegenüber.
Bei pränataldiagnostisch auffälligen/pathologischen Befunden
werden eine Reihe von wichtigen Punkten für Aufklärung und
Beratung weiterführender Pränataldiagnostik genannt, ebenso,
wenn nach pränataler Diagnostik eine Erkrankung oder
Entwicklungsstörung besteht. Hier wird auch (S. 16) dezidiert
genannt, dass die Frauenärzte nach Diagnostik einer
Erkrankung/Behinderung die Vermittlung von Selbsthilfegruppen, die
Vermittlung von selbst Betroffenen oder Kontaktpersonen anbieten
sollen, ja sogar Beratung dieses Angebot zum Kontakt mit
Betroffenen/Selbsthilfegruppen beinhalten muss.
Für unsere Selbsthilfegruppe müssen wir leider kritisch
anmerken, dass mit uns seit Vereins-Gründung noch keine einzige
Schwangere Kontakt aufgenommen hat, weil sie von ihrer/ihrem
Gynäkologin/en auf unsere Down-Syndrom-Gruppe
hingewiesen worden war. Eine mögliche Interpretation dafür
könnte
sein, dass zwischen den Vorgaben des aktuellen DGGG-Positionspapiers
sowie
der realen Beratungssituation durch die DGGG-Mitglieder noch deutliche
Diskrepanzen
bestehen.
- Berufsverbandes "Medizinische Genetik
e.V."
Eine der DGGG
ähnliche - aber bisher dank einer/s regionalen HumangenetikerIn
abgeschwächte - Diskrepanz erleben wir auch zwischen den
Leitlinien und Positionen des Berufsverbandes
"Medizinische Genetik e.V." und der Vermittlungspraxis von
Humangenetischen Beratungsstellen / HumangenetierInnen zu uns als
Selbsthilfegruppe Down-Syndrom.
| Empfehlenswerte
Literatur |
- Folter
und Euthanasie im NS-Reich: Nebenwirkung:
Kindermord, Süddeutsche Zeitung, 11.11.1999
In Heimen wurden geistig behinderte
Jugendliche zu Tode gequält – der österreichische Psychiater
Heinrich Gross steht deswegen demnächst in Wien vor Gericht
- Bericht
über ein Euthanasie-Opfer mit geistiger Behinderung im NS-Regime,
Süddeutsche Zeitung, 20.4.2000
Seit 17 Jahren kämpft eine Frau
um die Würde ihrer kleinen Schwester, die 1933 aus ihrer Familie
verschwand, in Wien - wahrscheinlich von dem Psychiater Heinrich Gross
ermordet wurde – und für dessen Tod sich keiner verantworten musste
- Eckhard Heesch (1995) "...daß defekten Menschen
die Zeugung anderer ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht
wird..." Zwangssterilisierungen Kranker und Behinderter in
Schleswig-Holstein. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und
Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Hg.): Ende und Anfang im Mai
1945. Das Journal zur Wanderausstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Kiel 1995, S. 207-211
- Schwangerschaftsabbrüche
nach 22. Woche, Die Welt, 20.12.1999
In Deutschland dürfen Ungeborene
auch noch nach der 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden - wenn
eine
Erbkrankheit oder eine Schädigung vor der Geburt diagnostiziert
wird.
Oft "misslingt" der Eingriff, und die Kinder kommen lebend zur Welt
- Tim lebt,
Die Welt, 31.12.2002
Trisomie 21 hatten die
Ärzte bei dem Ungeborenen diagnostiziert: Down-Syndrom. Die
Ärzte nahmen eine Spätabtreibung vor. Doch der kleine Tim
überlebte. Heute ist er fünf Jahre alt
- Gegen
den Zugriff der Bioethik auf das Leben
Einführungsreferat von Dr. Theresia
Degener, Tagung " Die Würde des Menschen ist unantastbar -
Gegen den Zugriff der Bioethik auf das Leben", 26. - 28. März 1998
in Kassel - "Gänseblümchen
für Christinchen" (derzeit ist dieser Artikel leider aus
rechtlichen Gründen nicht online über bidok verfügbar)
Zur Rolle des schwerstbehinderten Kindes
und seiner Eltern in der Diskussion über Euthanasie an
Säuglingen
Dr. Monika Seifert,
BEHINDERTENPÄDAGOGIK, 38. Jg., Heft 2/1999, Seite 206-214
Gekürzte Fassung eines Referats
auf der Kasseler Tagung 'Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Gegen
den Zugriff der Bioethik auf das Leben', vom 26.-28. März 1998
(Titel
verändert) - Nazis probten Mord an
Behinderten
Mit einer
Traueranzeige in großen Tages- und Wochenzeitungen erinnert die
Bundesvereinigung Lebenshilfe an die Ermordung behinderter Menschen im
Nationalsozialismus. 250 000 Menschen mit Behinderungen seien zwischen
1939 und 1945 von den NS-Machthabern in Anstalten umgebracht worden,
heißt es in der Annonce. © Frankfurter Rundschau 2001
vom 26.01.2001, Erscheinungsdatum 27.01.2001 - Sehnsucht nach dem perfekten Kind
Präimplantationsdiagnostik
– auf diese Methode setzt ein junges Paar aus Moers alle Hoffnung, die
Weitergabe eines Erbgutschadens zu vermeiden. Süddeutsche Zeitung,
16.3.2001, S. 3 - Warum vorhersagende
Gentests nicht immer sinnvoll sind, Wissenschaftsticker bdw,
Genetik. 02.05.2001.
Vorhersagende
Gentests sind häufig für die Betroffenen ohne Nutzen. Zu
diesem Ergebnis kommen zwei in der neuesten Ausgabe des British Medical
Journals veröffentlichten Untersuchungen. - Feuser
Georg: Die Würde des Menschen ist antastbar
- Schadenersatz wegen
Trisomie 21: Süddeutsche Zeitung, 30.11.2001
- Kind als Schaden? Rechtsdienst
der Lebenshilfe 1/2002
- Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.
Juni 2002, VI ZR 136/01: Kind als Schaden und somit Arzthaftung/
Unterhaltszahlung, weil Frauenärztin pränatal die
Fehlbildungen des Kindes pflichtwidrig nicht erkannt habe und deshalb
eine rechtlich zulässige Abtreibung unterblieben sei
- Beunruhigende Berichterstattung
und Wertung: Tötung eines Kindes mit Autismus,
Lebenshilfe-Zeitung, 4/2002
- "Ich will nicht Gott
spielen" - Gesundheit: Wie werdende Eltern über das Leben
behinderter Kinder entscheiden (PDF-Datei, ca. 35 KB)
Die moderne Medizin macht die Früherkennung von Behinderungen bei
Ungeborenen möglich. Der Fortschritt erweist sich aber auch als
Bürde für die Schwangeren. Sie fühlen sich oft heillos
überfordert mit der Entscheidung: Abtreiben oder nicht? Von Bruno
Schrep, Der Spiegel, 1/2003, 30.12.2002
- Was Charles Darwin
uns alles
verheimlichte, Peter
Ripota, P.M. MAGAZIN Nr. 4/2002,
http://www.pm-magazin.de/de/heftartikel/artikel_id170.htm
Jeder
nur für sich und alle gegen alle. Die Evolution ist ein
gnadenloser Kampf, den nur die Tüchtigsten überleben. Mit
dieser Idee gehört der Darwinismus zu den erfolgreichsten Theorien
in der Geschichte der Wissenschaft. Bis heute.
Doch viele Tatsachen in der Natur sprechen gegen ihn. Lassen etwas ganz
anderes erkennen. Schon Darwin wusste es. Aber er schwieg. Warum? Und
was
ist es, das wir nicht erfahren sollten?
- Stirbt Bub mit Down-Syndrom, weil
Eltern Schulmedizin ablehnten? Süddeutsche Zeitung,
19.7.2003, Bayern.
- Die finstere Praxis der
Sterbehilfe in Holland – bis hin zum Mord, Süddeutsche Zeitung,
17.7.2003, Bayern.
| "Gegenstimmen":
Online-Artikel |
Hier möchten
wir unkommentiert Artikel publizieren, die ganz andere Vorstellungen
über das Lebensrecht unserer Kinder mit Down-Syndrom, über
Bioethik und Pränataldiagnostik haben, als wir.
| letzte
Aktualisierung: 20.04.2006 |
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