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Nazis probten Mord an Behinderten
Von Keyvan Dahesch
Mit einer Traueranzeige in großen Tages- und Wochenzeitungen erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an die Ermordung behinderter Menschen im Nationalsozialismus. 250 000 Menschen mit Behinderungen seien zwischen 1939 und 1945 von den NS-Machthabern in Anstalten umgebracht worden, heißt es in der Annonce.
Ganz im Gegensatz zur eigentlichen Bedeutung des Wortes "Euthanasie" hätten die Behinderten einen grausamen Tod durch Vergiftung oder Verhungern gefunden. In den Vernichtungsanstalten sei das Verfahren der massenhaften Tötungen in Gaskammern erprobt worden, das später von den Konzentrationslagern wie Auschwitz übernommen wurde. Zu den Unterzeichnern gehören der Lebenshilfevorsitzende Robert Antretter, der ZDF-Intendant und Vorsitzende der "Aktion Mensch", Dieter Stolte, und der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel.
Um die zehn Millionen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in Zukunft vor Diskriminierungen zu schützen, beschloss der Deutsche Behindertenrat (DBR) Thesen, die das Benachteiligungsverbot der Menschen wegen ihrer Behinderung in Artikel 3 Grundgesetz mit Leben erfüllen sollen. Diese Thesen sollen Bundestag und Bundesrat bei allen Vorhaben, die das Leben gehandicapter Menschen berühren, berücksichtigen, fordert der DBR.
"Die Würde der Menschen mit Behinderungen
ist unantastbar! Jeder Mensch mit Behinderungen hat das Recht auf körperliche,
geistige und seelische
Unversehrtheit", heißt es in der
ersten These. Die weiteren Punkte lauten: "Menschliche Vielfalt und menschliches
Anderssein sind eine Bereicherung für die Gesellschaft. Jegliche Selektion
behinderten Lebens wird abgelehnt! Lebenswert und Lebensqualität behinderter
Menschen dürfen nicht in Frage
gestellt werden. Soweit diese Menschen
auf Förderung, Betreuung und Begleitung angewiesen seien, müssten
sie als Auftrag- und Arbeitgeber gelten. Behinderte Menschen jeden Alters
haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung unter Beachtung
ihres Wunsch- und Wahlrechts. Menschen mit Behinderungen, von Behinderung
bedrohte Kinder und ihre Eltern haben von Anfang an einen Anspruch auf
Förderung und Begleitung. Hierzu gehören offene Hilfen." Alle
Menschen haben das Recht, ohne fremde Hilfe den Zugang zu öffentlichen
Verkehrsmitteln, zu Informationen, den neuen Kommunikationstechnologien
sowie Gebäuden zu erlangen, notiert der DBR weiter: Die Gebärdensprache
sei als eigenständige Sprache anzuerkennen, die Gleichberechtigung
behinderter Frauen und Männer sicherzustellen; gleiches gelte für
das Recht auf Intimsphäre. Die Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe
im Sozialrecht sei zu beseitigen; Eltern, die sich für ihr behindertes
Kind entschieden haben, dürfen nicht lebenslang durch Unterhaltszahlungen
"bestraft" werden.
© Frankfurter Rundschau 2001
vom 26.01.2001
Erscheinungsdatum 27.01.2001
| letzte Aktualisierung: 31.1.2001 |
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