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„Das Ministerium muss mutiger werden“
Geplante Gesetzesreform zur Einbindung
Behinderter in den Regelunterricht reicht Eltern und Lehrern nicht aus
München - Im Freistaat werden
derzeit 10000 behinderte Schüler an Regelschulen unterrichtet. Die
meisten, 62 000 Kinder, werden jedoch an Förderschulen betreut. Ein
Gesetzesentwurf, den das Kabinett im März und nach einer Verbandsanhörung
erneut gestern billigte, soll nun die Integration an allgemeinen Schulen
weiter erleichtern. Doch für die Betroffenen greift die Reform zu
kurz. „Die Verbände sind enttäuscht“, sagte die Behindertenbeauftragte
der Staatsregierung, Ina Stein, nach einer wiederholten Gesprächsrunde
am Montagabend. Kritisiert werde die große Auslegbarkeit bei den
Voraussetzungen für den Regelschulbesuch sowie die fehlende Festschreibung
finanzieller Mindesthilfen.
Das Kultusministerium plant die Gesetzesreform
bereits zu Beginn für das kommende Schuljahr. Sie sieht vor, den Besuch
einer Regelklasse davon abhängig zu machen, ob ein Schüler „aktiv
am gemeinsamen Unterricht teilnehmen kann“. Eine weitere Bedingung ist
die „soziale Integrierbarkeit“ des Kindes. Beides sollen sonderpädagogische
Gutachter prüfen. Damit rückt die Behörde von der bisherigen
Forderung ab, dass behinderte Schüler auch die Lernziele an der allgemeinen
Schule „voll erreichen“ müssen. Den Förderschulen wächst
laut Kultusministerin Monika Hohlmeier „die Aufgabe zu, ihre Fachkompetenz
in die Regelschulen mit einzubringen“. Gerade die Verquickung beider Schulformen
sehen die Verbände aber noch völlig ungenügend geregelt.
Das Ministerium, erklärt Martina Buchschuster von der Landesarbeitsgemeinschaft
Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen (LAG), tue geradezu so, „als ob es bei
der Integration alle Möglichkeiten gäbe. Das ist aber gar nicht
der Fall.“
Die Juristin hat den Gesetzesentwurf in
einer Stellungnahme bereits scharf kritisiert. Buchschuster moniert, dass
die Aufnahme der Kinder an der Regelschule weiterhin von „behinderungsspezifischen
Eigenschaften“ abhängig gemacht werde. Die angestrebte Lockerung sei
für alle betroffenen Kinder ein pädagogisches Risiko, wenn die
Rahmenbedingungen für die Förderung die gleichen blieben. In
den meisten Fällen übernimmt die Betreuung ein so genannter Mobiler
Sonderpädagogischer Dienst (MDS), der die Klassenlehrer an den Regelschulen
beratend unterstützt. Das reicht jedoch laut Buchschuster nicht aus.
Wo es an Geld und Personal fehle, „wird ein Integrationsantrag in der Regel
abgelehnt“. Die Eltern hätten dagegen keine rechtliche Handhabe. Integration
liege damit weiter im Ermessen der Schulbehörde.
Ina Stein hofft jetzt, dass die Einwände
bei einer Nachbesserung des Entwurfs berücksichtigt werden. „Das Ministerium
muss mutiger werden.“ Es mache keinen Sinn, „heute mit heißer Nadel
etwas zu stricken, womit wir schon morgen unzufrieden sind“.
Marten Rolff
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| letzte Aktualisierung: 11.4.2002 |
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