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| Der Bezirk Unterfranken zur Eingliederungshilfe in Regelkindergärten |
REGIERUNG VON UNTERFRANKEN
97064 Würzburg
An
Landratsämter und
Kreisfreie Städte
- Jugendämter –
Zeichen: 600 A 6514.00-5/96 08.07.98
Frau Wolters-Erauw (Tel. 0931/380-1061;
Fax –2061)
Integration behinderter Kinder im Elementarbereich;
hier: Aufnahme einzelner behinderter
Kinder im Regelkindergarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tatsache, daß in den vergangenen
Jahren immer wieder behinderte Kinder in unterfränkischen Regelkindergärten
wohnortnah integriert wurden (laut Umfrage der Regierung waren in 95 von
782 Einrichtungen im Kindergartenjahr 1995/96 immerhin insgesamt 115 behinderte
Kinder aufgenommen) und das Personal den Förderbedarf dieser Kinder
u.a. aufgrund struktureller Gegebenheiten wie Gruppengröße,
Personalschlüssel, fehlender Fachdienst etc. aber nur schwer gerecht
werden konnte, hat die Regierung veranlaßt, sich für eine Verbesserung
der Rahmenbedingungen fur die Einzelintegration einzusetzen.
Die Bemühungen waren zielführend:
Am 07.07.1998 hat der Sozialhilfeausschuß
des Bezirks Unterfranken beschlossen, nicht nur für - wie bislang
schon geschehen - Integrationsgruppen und Sondertagesstätten Eingliederungshilfe
zu gewähren, sondern, sofern die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt
ist, gleichermaßen für einzelne behinderte Kinder, die einen
Regelkindergarten besuchen.
Ab dem Kindergartenjahr 1998/99 bezahlt der Bezirk an Kindergärten, die einzelne behinderte Kinder i.S.d. § 39 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BSHG in ihrem Kindergarten betreuen, pro Anwesenheitstag ein pauschales Entgelt in Höhe von 65,00 DM. Damit diese Leistung gewährt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die regelmäßige Betreuungszeit pro Anwesenheitstag muß mindestens vier Stunden und mehrere Tage pro Woche während der Kindergartenöffnungszeit (teilstationäre Betreuung) gegeben sein.
2. Für die notwendige Einzelförderung der behinderten Kinder muß fur jedes Kind mindestens fünf Stunden wöchentlich zusätzliches Personal (z.B. Heilpädagoge, Sozialpädagoge, Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Sonderpädagoge, Diplom-Psychologe, Sprachheiltherapeut, Gymnastik- oder Rhythmiklehrer, Kinderkrankenschwester, Heilerziehungspfleger(helfer), sonstige Pflegekräfte) beschäftigt werden.
Dabei kann Pflegepersonal nur bis zu höchstens drei Stunden wöchentlich anerkannt werden. Die Beschäftigung des Zusatzpersonals kann hauptamtlich, nebenamtlich oder auf Honorarbasis erfolgen und ist gegenüber dem Bezirk Unterfranken jährlich nachzuweisen.
Mit dem pauschalen Entgelt sind auch alle sonstigen Sach- und Personalkosten abgegolten. Soweit Verpflegungskosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. Fahrtkosten werden ebenfalls nicht übernommen.
Die Regelung soll vorerst für 2 Jahre erprobt werden, um mit dieser neuen Form der Förderung Erfahrungen sammeln zu können.
Da es sich bei der Eingliederungshilfe um eine einzelfallbezogene Hilfe handelt, müssen alle Eltern, deren behinderte Kinder im jeweiligen wohnortnahen Kindergarten integriert werden, einen entsprechenden formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe an den Bezirk Unterfranken, Sozialverwaltung, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg stellen. Diesem Antrag, der für die Förderung der Einzelintegration im Kindergartenjahr 1998/99 bereits bis zum 01.09.1998 gestellt sein muß, ist ein hausärztliches, amts- oder landesärztliches Gutachten beizufügen, aus dem Art und Schwere der Behinderung hervorgehen.
Der Kindergartenträger hat seinerseits mit dem Bezirk Unterfranken als Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung (§ 39 Abs. 2 BSHG) abzuschließen. Nähere Informationen zum Verfahren liegen uns heute noch nicht vor, auf jeden Fall ist angezeigt, den Bezirk über die geplante Einzelintegration umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Wir vermuten, daß bei Trägern und Leiterinnen von Kindergärten, die im kommenden Kindergartenjahr einzelne behinderte Kinder in ihrer Einrichtung integrieren und die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen wollen, über fachliche Fragen hinaus vor allem auch bezüglich des organisatorischen und verwaltungstechnischen Verfahrens noch Klärungsbedarf besteht. Deshalb beabsichtigt die Regierung Ende September eine Informationsveranstaltung für den genannten Personenkreis durchzuführen und bittet Sie, uns die Adressen der in Frage kommenden Einrichtungen möglichst umgehend mitzuteilen.
Im übrigen bitten wir Sie, alle Kindergärten in Ihrem Zuständigkeitsbereich über die Möglichkeit der Förderung einzelner behinderter Kinder in ihrer Einrichtung in geeigneter Form zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Wolters-Erauw
Regierungsfachberaterin
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| letzte Aktualisierung: 16.12.2001 |
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