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Integrativer Kindergarten
e.V.
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Konzept
Integration
im Regel-Kindergarten |
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Quelle: Dorothea Gollwitzer,
Jacqueline Erk, Gabi Amend-Tiedemann, Barbara Reich-Scholz, Wolfgang Trosbach,
Integrativer
Kindergarten e.V.
Bukaresterstr. 9, 97084
Würzburg; publiziert in KiTa aktuell BY, Nr. 2/2001, Februar 2001,
S. 28.33, ISSN 0936-5982
Inhaltsübersicht
Im folgenden Konzept werden aus wechselnder
Perspektive der unterschiedlichen Beteiligten (Eltern von Kindern mit Behinderung/Kinder
mit Behinderung, Kindergarten-Team, externes Fachpersonal, Integrations-Fachdienst)
- und deshalb teilweise redundant - wesentliche Grundlagen und Voraussetzungen
für tragfähige Integrations-Arbeit im Regelkindergarten aufgeführt.
Um die konkrete Umsetzung und um begleitende Qualitätssicherung
zu erleichtern, wurden die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen an
vielen Stellen im Text als konkrete Vereinbarungen im Sinne von Struktur-,
Prozess - und Ergebnisqualitäts-Parametern formuliert.
An einigen Stellen (insbesondere Finanzierung)
bezieht sich das Konzept primär auf die spezifische Situation im Regierungsbezirk
Unterfranken und ist ggf. noch an spezifische Vorgaben anderer Regierungsbezirke
zu adaptieren.
1. Eltern
Auf alle Kindergarten-Eltern kommen bei
integrativer Kindergartenarbeit neue Anforderungen zu: Sie werden täglich
mit der Verschiedenartigkeit von Bedürfnissen und Möglichkeiten
ihrer Kinder konfrontiert und müssen mit daraus resultierenden Gefühlen
umgehen. Ihre Kinder bringen neue Erfahrungen und Fragen mit (z.B. warum
ist das eine Kind so und das andere anders?). In Folge davon werden Eltern
mit gesellschaftlichen Werten und Normen in Bezug auf Normalität,
Behinderung und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen konfrontiert.
Die löst häufig eine Reflektion eigener Haltungen, Einstellungen,
Menschenbilder und pädagogischer Zielsetzungen aus.
Für Eltern von Kindern mit Behinderung
stellt sich darüber hinaus die Frage der Verläßlichkeit
integrativer Arbeit im Regelkindergarten sowie die Frage, ob eine adäquate
spezifische Förderung des Kindes gegeben ist.
1.1. Eltern von Kind mit Behinderung
und KiGa-Team
-
Das KiGa-Team fällt intern eine klare
schriftliche Grundsatzentscheidung für längerfristige integrative
Kindergartenarbeit und für damit einhergehende besondere pädagogische
Erfordernisse. Alle Kinder erleben und gestalten entsprechend ihren Fähigkeiten
und Interessen gemeinsam ihren Kindergartenalltag. Integration im KiGa
ist somit wesentlich mehr, als die reine Mitaufnahme eines behinderten
oder von Behinderung bedrohten Kindes. Eine Entscheidung für integrative
Arbeit im Regel-KiGa definiert als wünschenswertes Ziel, die Aufnahme
von möglichst mehr als einem Kind mit Behinderung. Die Gefahr der
Sonderrolle/Vereinzelung für das Kind mit Behinderung und seiner Eltern
wird damit minimiert und einer Integration im Sinne von Nicht-Aussonderung
der Weg geebnet.
-
Die Grundsatzentscheidung für integrative
KiGa-Arbeit ist zwischen KiGa und Träger/Vorstand sowie Trägerverband
schriftlich zu bestätigen und wird der Bezirks-Regierung sowie dem
zu bildenden integrativen Fachdienst (siehe 6.) zur Kenntnis gebracht.
-
Alle Kindergarteneltern werden spätestens
bei Unterzeichnung des Kindergartenvertrages schriftlich darüber informiert,
dass der Regel-KiGa integrativ arbeitet bzw. arbeiten wird und Kinder mit
Behinderungen aufnimmt.
-
Im Rahmen des ersten Elternabends im jeweiligen
Kindergartenjahr wird explizit auf das integrative Konzept eingegangen
mit dem Ziel, Unsicherheiten von Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung
wechselseitig anzusprechen und abzubauen. Welcher inhaltliche (z.B. Notwendigkeit
behinderungsspezifischer Informationen) und zeitliche Umfang dafür
erforderlich ist, entscheidet das KiGa-Team in Absprache mit dem KiGA-Beirat
und zusätzlichem Fachpersonal.
-
Die Entscheidung darüber, ob ein Kind
mit Behinderung integrativ betreut werden kann, fällen das KiGa-Team,
der integrative Fachdienst und die Eltern gemeinsam als Konsensentscheidung.
Der integrative Fachdienst ist zur Entscheidungsfindung und Wahl des benötigten
Fachpersonals mit heranzuziehen
-
Aufgabe des KiGa-Teams ist nicht primär
die behinderungsspezifische Einzelförderung (dafür sind andere
zuständig wie z.B. das zusätzliche externe Fachpersonal), sondern
die Realisierung des gemeinsamen Alltags und des Gruppenlebens entsprechend
der individuellen Möglichkeiten der Kinder.
1.2. Eltern von Kind mit Behinderung
-
Die Bereitschaft der Eltern zur engen Zusammenarbeit
mit dem KiGa-Team und dem Fachpersonal und ggf. anderen Facheinrichtungen
ist wichtig.
-
Bereits vor der KiGa-Aufnahme erfolgt eine
gegenseitige Motivations- und Erwartungsabklärung zwischen Eltern,
KiGa-Team und Fachdienst.
-
Gemeinsam mit dem KiGa-Team und Fachdienst
sind besondere Erfordernisse für das Kind mit Behinderung abzuklären:
pflegerisch, baulich, kommunikativ, erzieherisch, heilpädagogisch,
pädagogisch, psychologisch, medizinisch.
-
Es werden kontinuierlich individuell auf das
Kind bezogene Ziele von den Eltern gemeinsam mit dem KiGa-Team und dem
integrativen Fachdienst definiert.
-
Die Eltern des Kindes mit Behinderung können
bei Bedarf und insbesondere zur Vermittlung bei Konflikten grundsätzlich
den integrativen Fachdienst hinzuziehen.
-
Eltern haben Anspruch darauf, mindestens einen
Tag pro KiGa-Halbjahr im Kindergarten zu hospitieren.
-
Elterngruppe: über alle integrativ arbeitenden
Regel-Kindergärten wird vom integrativen Fachdienst eine Elterngruppe
"Integration" koordiniert und unterstützt, die für Eltern von
Kindern mit und ohne Behinderung offen ist.
2. Kindergarten-Team
2.1. Grundsatzentscheidung des KiGa
für Integration
Das Kindergartenteam fällt intern
eine klare schriftliche Grundsatzentscheidung für eine längerfristige
integrative Kindergartenarbeit. Diese Entscheidung ist konzeptionell von
allen Kindergarten-MitarbeiterInnen zu tragen, auch von denen, die nicht
unmittelbar in einer integrativen Kindergartengruppe arbeiten. Integration
ist erfahrungsgemäß als ein umfassender Prozess zu sehen, der
ganz bestimmte Anforderungen und Aufgaben an die MitarbeiterInnen und die
gesamte Einrichtung stellt.
2.2. Anforderungen an Kindergarten-Mitarbeiterinnen
-
Die Bereitschaft, eine integrationspädagogische
Reform der Praxis auf vielfältigen Wegen einzuleiten.
-
Hohe Kooperationsbereitschaft (interdisziplinäre
Zusammenarbeit, Kompetenztransfer zwischen externen und internen Mitarbeitern).
-
Die Bereitschaft, Schwierigkeiten, die sich
aus gemeinsamer Erziehung ergeben, pädagogisch zu bewältigen
bzw. sich fachliche Hilfen zu erschließen.
-
Bereitschaft zu angemessenem Kontakt mit entsprechenden
Facheinrichtungen (Beratungsstellen, ÄrztInnen, Frühdiagnosezentrum,
Frühförderstelle, Schulvorbereitende Einrichtungen, Fördereinrichtungen,
etc.).
-
Bereitschaft zum Austausch mit anderen integrativ
arbeitenden Kindergärten
-
Engagement für intensive Kommunikation
und Verständigung aller Beteiligten (Kinder, Eltern, Fachleute, Kolleginnen).
-
Persönliche Bereitschaft, mit anderen
Kolleginnen eine Integrationssituation zu begleiten, zu gestalten und zu
reflektieren.
-
Alle Mitarbeiterinnen des Kindergarten-Teams
sind für alle Kinder da: Es gibt keine "Spezial-Erzieherin", die prinzipiell
für die Kinder mit besonderen Bedürfnissen zuständig ist.
-
Die Bereitschaft, sich selbst weiterzuentwickeln,
eigene Einstellungen und Haltungen kontinuierlich zu überdenken, lieb
gewordene Rollen abzulegen und neue zu übernehmen.
-
Die Bereitschaft zu intensiver Elternarbeit.
-
Geeignete Rahmen- und Lernbedingungen mittels
zeit- und kindgemäßer Pädagogik für das Zusammenleben
von Kindern mit und ohne Behinderung schaffen.
-
Hohe innere Präsenz der KiGa-Mitarbeiterinnen
im Kindergartenalltag, um integrative Prozesse wahrnehmen und begleiten
zu können.
-
Auseinandersetzung mit eigenen Normvorstellungen
bzgl. Normalität, Behinderung, sozialem Verhalten, Leistung, Ästhetik
u.s.w.
-
Offenheit im Umgang mit eigenen Ängsten,
Schwächen, Stärken und Grenzen.
2.3. Erforderliche Ressourcen
Dem Kiga-Team müssen für diese
zusätzlichen Erfordernisse zur Verfügung stehen:
-
angemessene zeitliche und finanzielle
Ressourcen (insbesondere für Möglichkeiten zum Austausch über
die konkrete pädagogische Situation und deren Weiterentwicklung im
Sinne eines integrativen Prozesses; ebenso für Einarbeitung, Elternarbeit,
Teambesprechung, Besprechung mit externem Fachpersonal).
-
angemessene personelle Ressourcen (durch
Personalaufstockung).
-
angemessene externe fachliche Ressourcen
a) für Diagnostik (Erstdiagnostik
vor Aufnahme sowie Verlaufs- und Entwicklungsdiagnostik),
b) für Grundinformation (medizinisch,
heilpädagogisch, pädagogisch, psychologisch) zur spezifischen
Behinderung,
c) für kontinuierliche externe Fortbildung
und Supervision.
-
In der herkömmlichen Erzieherinnenausbildung
werden für diese komplexe Aufgabenstellung notwendige Qualifikationen
nicht vermittelt. Deshalb muß mittelfristig mit der Forderung nach
integrativer Kindergartenarbeit die Forderung nach einer Veränderung
der Ausbildung für Erzieherinnen einhergehen.
3. Pädagogik
3.1 Grundsatzentscheidung
Mit der Grundsatzentscheidung für
integrative Arbeit verpflichtet sich die Einrichtung zur Entwicklung eines
pädagogischen Konzeptes, welches das gemeinsame Leben und Lernen von
Kindern mit und ohne Behinderung ermöglicht und unterstützt.
3.2. Pädagogische Gedanken
-
Räumliches Zusammensein allein ist eine
Voraussetzung für, aber noch keine Integration.
-
Das pädagogisches Konzept muss sicherstellen,
dass alle Kinder sich auf der Basis ihres jeweiligen Entwicklungsniveaus
im gemeinsamen Handeln, Spielen und Lernen als kompetent erfahren können.
-
Eine entwicklungsbezogene Individualisierung
ist Grundlage einer integrativen Pädagogik, die den individuellen
Bauplan eines Kindes berücksichtigt und entsprechende Angebote ableitet.
-
Ein integrativ arbeitender Kindergarten ist
ein Ort, an dem Gemeinschaft und Solidarität gepflegt und gelebt werden.
In der Gemeinschaft erfahren Kinder die Andersartigkeit als Lebensmöglichkeit
und Bereicherung.
-
Integration bedeutet nicht die Anpassung an
das bzw. die Orientierung von Kindern am vorherrschenden Leistungs- und
Wertesystem.
-
Integration strebt eine Umorientierung von
überbetontem Leistungs- und Konkurrenzdenken an in Richtung einer
gemeinsamen Bewältigung anstehender Aufgaben.
-
Im Vordergrund stehen die Möglichkeiten
und Kompetenzen der Kinder - nicht deren Defizite.
-
Gemeinsame Erziehung sollte grundsätzlich
allen Kindern mit Behinderung offenstehen.
-
Gemeinsame Erziehung findet möglichst
wohnortnah statt, um den nachbarschaftlichen Kontakt aller Kinder und Eltern
zu ermöglichen und um den Zwang abzubauen, Sonderlösungen für
geeignete Förderungen zu entwickeln.
-
Ein wertschätzender Umgang zwischen KiGa-Mitarbeiterin
und Kind setzt das tiefe Vertrauen in das Entwicklungsinteresse, die Eigenaktivität
und die Persönlichkeit des Kindes voraus.
-
Freiwilligkeit aller Beteiligten an Integration
ist Ziel: Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, Träger und
pädagogische Fachkräfte sollen freiwillig aufgrund eigener Überzeugung
an der gemeinsamen Aufgabe mitwirken.
3.3. Anregungen für den pädagogischen
Alltag
-
Die Kinder sind Ausgangspunkt, Bezugspunkt
und Mitgestalter der pädagogischen Planung des Alltags.
-
Der Tagesablauf und die Arbeitsmethoden sollten
prozessorientiert den jeweiligen Bedingungen und Bedürfnissen wandelbar
angepasst werden.
-
Intensive Beobachtungen unter dem Aspekt der
Ganzheitlichkeit (Wahrnehmung der gesamten Persönlichkeit) sind wichtige
Grundlage für die pädagogische Planung.
-
Ausgehend von Vorgesprächen und der Beobachtung
erfolgt eine individuelle Zieldefinition für das Kind mit Behinderung.
-
Klare, überschaubare, ggf. individuelle
Regeln und Grenzen für das soziale Zusammenleben und den Alltag werden
mit den Kindern erarbeitet, festgehalten und weiterentwickelt.
-
Ernstnehmen der Kinder durch ihr aktives Miteinbeziehen
(gegenseitige Hilfestellungen unter Kindern, große für kleine,
motorisch versierte für motorisch eingeschränkte, ...).
-
Spiel - und Lernangebote vorbereiten, bei
denen Kinder mit unterschiedlicher Ausgangslage unter Berücksichtigung
ihrer individuellen Kompetenzen gemeinsam aktiv werden können.
-
Damit Lernen sinnhaft wird und neue Fähigkeiten
in realen Handlungsfeldern erfaßt und angewandt werden, ist der Spielealltag
des Kindergartens lebensnah zu gestalten.
-
Das Streben nach Perfektion ist durch die
pädagogische Kultur des Zulassens und Zutrauens zu relativieren.
-
Sich eng an den Lebenssituationen der Kinder
orientieren (Stärken wie Schwierigkeiten zum Thema machen).
-
Notwendige alltägliche Verrichtungen
(ggf. auch notwendige Pflegeverrichtungen, ...) mit Kindern pädagogisch
nutzen. Kinder erleben sich als wichtig für die Gemeinschaft, weil
sie etwas bewirken.
-
Alle Kinder lernen miteinander voneinander.
-
Eine vorbereitete, anregende Umgebung schaffen,
die den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder entspricht.
-
Elementarpädagogik des Regelkindergartens,
Sonderpädagogik und Therapie müssen zu sich ergänzenden
Konzepten zusammengefügt werden, die allen Kindern zugute kommen.
4. Allgemeine Rahmenbedingungen
Einrichtungen müssen über eine
ausreichende räumliche, technische und personelle Ausstattung verfügen.
Die Vorbereitung und andauernde Fortbildung sowie Praxisbegleitung der
pädagogischen Mitarbeiterinnen muss sichergestellt sein und möglichst
schon bei der Ausbildung berücksichtigt werden.
Räumliche Voraussetzungen
-
Bauliche Gegebenheiten werden oft in ihrer
Bedeutung überbewertet, stellen jedoch in der Regel im Kindergartenbereich
keine wesentlichen Hindernisse für Kinder mit Behinderung dar. Dies
gilt gleichermaßen für Materialien. Gegebenenfalls prüfen
das KiGa-Team, die Eltern und das Fachpersonal im Einzelfall, ob spezifische
räumliche Veränderungen oder Anpassungen notwendig sind.
-
Neubauten sollten von vornherein so geplant
und ausgestattet werden, dass sie allen Kindern offenstehen.
Personal
-
Integrativ arbeitende Kindergartengruppen
brauchen fest angestelltes Personal.
-
Integrativ arbeitende Kindergartengruppen
sollen bevorzugt eine zusätzliche Vorpraktikantin zugewiesen bekommen.
-
Bei Erkrankung/Ausfall von hauptamtlichem
Personal sollte bereits ab dem erstem Tag eine kompetente Ersatzkraft gestellt
werden (z.B. als mobile Reserve).
-
Das Personal von integrativ arbeitenden Regel-Kindergärten
muss keine spezifische Zusatzausbildung haben. Ausbildungsordnungen für
pädagogisches Personal sollen zukünftig Integrationspädagogik
angemessen berücksichtigen.
-
Die pädagogischen Mitarbeiterinnen brauchen
integrationsspezifische kontinuierliche Fortbildung und Praxisbegleitung.
Gruppenzusammensetzung
-
Die Gruppen im Kindergarten sind bereits aktuell
in der Regel zu groß. Kommen jetzt noch Kinder mit Behinderung hinzu,
ist eine Verringerung der Gruppengröße unabdingbar. Die Aufnahme
eines Kindes mit Behinderung sollte mindestens einhergehen mit einer Reduktion
der Gesamt-Gruppengröße um je ein Kind.
-
Es sollten möglichst mehrere Kinder mit
besonderen Bedürfnissen gemeinsam in eine Gruppe aufgenommen und nicht
vereinzelnd über mehrere Gruppen verteilt werden.
Externes Fachpersonal
-
Die von den Bezirken für Kinder mit Behinderung
zusätzlich finanzierten Stunden gliedern sich auf in die Bereiche
Pflegebedarf
und Förderung. Förderstunden sind in Abhängigkeit
von der Behinderung von erforderlichen Fachkräften durchzuführen.
Der pflegerische Teil kann durchaus auch vom Kindergartenpersonal übernommen
werden.
-
Die behinderungspezifische Förderung
wurde bisher von den Bezirken teilweise ausschließlich unter dem
Aspekt "Förderung unmittelbar am Kind" betrachtet. Zu finanzierende
Förderarbeit (nach § 39 BSHG) umfasst jedoch zwei verschiedenen
Aspekte:
a) Förderarbeit unmittelbar am
Kind
Ein Teil der Förderung erfolgt als
Arbeit direkt mit einem Kind mit Behinderung, wobei zu beachten ist: Förderstunden
direkt am Kind finden nur in begründeten Fällen als Einzelstunde
mit dem Kind statt. Im Regelfall erfolgen sie in der Kindergartengruppe
oder einer Kleingruppe nichtseparierend. Analog gilt dies auch für
Therapiestunden (wie z.B. Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie).
b) Förderarbeit mittelbar für
das Kind durch Beratung der Bezugspersonen (insbesondere Erzieherinnen)
Förderung von Kindern mit Behinderung
findet gleichermaßen mittelbar statt durch Therapie-/Förderplanung,
Praxisbegleitung, Anleitung, Konzeptberatung und Supervision in gemeinsamen
Teambesprechungen mit KiGa-Team, externem Fachpersonal und ggf. Eltern
von Kind mit Behinderung..
-
Wünschenswert wäre es, wenn das
externe Fachpersonal Interesse an und Vorerfahrung mit integrativer Arbeit
mitbringen würde.
Elternarbeit
-
Das Wissen der Eltern von einem Kind mit Behinderung
und die Ziele der Kinder und Eltern sind ernst zu nehmen und in der Kindergartenarbeit
zu berücksichtigen.
-
Der integrativ arbeitende Regel-Kindergarten
hat Kontinuität und Verlässlichkeit insbesondere für Eltern
und ihre Kinder mit Behinderung zu gewährleisten.
-
Die mit Integration einhergehenden Veränderungen
in der Einrichtung sollten in der Elternarbeit Niederschlag finden (inhaltliche
Auseinandersetzung mit dieser Thematik).
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
-
Der integrativ arbeitende Regel-Kindergarten
muss große Bereitschaft zu intensiver interdisziplinärer Zusammenarbeit
mit allen beteiligten Berufsgruppen mitbringen.
-
Interdisziplinäre Zusammenarbeit impliziert,
dass anderen Fachgruppen ein direkter und ggf. tiefer Einblick in die eigene
Kindergartenarbeit gewährt wird.
Finanzen
-
Die Finanzierung von externen Fachkräften
und zusätzlichem Personal über ein Pauschal-Entgelt pro
Anwesenheitstag
des Kindes (wie z.B. 65,00 DM beim Bezirk Unterfranken) ist nicht realisierbar.
Die Reduzierung der Förderung auf Anwesenheitstage eines einzelnen
Kindes mit Behinderung führt zu Planungsunsicherheit des Trägers
und
zur wirtschaftlichen Gefährdung der externen Fachkräftekräfte
oder
deren Träger.
-
Das pauschale Entgelt für Förderung
ist pro Kindergartenöffnungstag erforderlich, weil erst dadurch
eine verlässliche Anstellung von externem Fachpersonal möglich
wird. Kindergartenöffnungstage beziehen sich auf die durchschnittlichen
Öffnungstage eines Kindergartens (Berechnungsgröße = 220
Tage).
-
Da Integrationsarbeit nicht eine isolierte
Einzelförderung eines Kindes mit Behinderung in den Räumlichkeiten
des Kindergartens meint, sind die übergeordnet zu leistenden Aufgaben
(w.z.B. Beratung von Personal, Elternarbeit, Kooperation mit Fachdiensten)
selbstverständlich auch bei Nichtanwesenheit des Kindes weiterzuführen.
Erst ab einer mindestens dreimonatigen Fehlzeit/Abwesenheit des Kindes
mit Behinderung ist die Förderung auszusetzen.
-
die Deckung der laufenden Kosten des integrativen
Fachdienstes ist für jede Region eines Regierungsbezirkes im Pflegesatz
zu berücksichtigen.
-
Im auszuhandelnden Pflegesatz sind Sachkosten
für die integrativ arbeitenden Regelkindergärten zu berücksichtigen.
-
Inzwischen ist es weitgehend ausgeschlossen,
dass Kinder, die von der Frühförderstelle betreut werden, Eingliederungshilfe
für Integration im Regelkindergarten erhalten. Ebenso können
Kinder, die integrativ in Regelkindergärten betreut werden und für
die das Pauschal-Entgelt des Bezirkes geleistet wird, nicht mehr über
die Frühförderstelle unterstützt werden. Hier ist nach einvernehmlichen
intelligenten Lösungen zu suchen, die es zumindest gewährleisten,
dass in einer zeitlich begrenzten, aber ausreichenden Übergangsphase
eine qualifizierte Übergabe des von der Frühförderstelle
begleiteten Kindes mit Behinderung an den Regel-Kiga stattfinden kann bzw.
dass die Frühförderstelle Regelkindergärten bei von ihr
bisher nicht begleiteten Kindern diagnostisch und therapieplanend unterstützen
kann.
5. Förderung
5.1. Grundsätzliches
Externe Fachperson kann werden, wer
-
über einschlägige Kenntnisse in
Regel-, Sonder- und Heilpädagogik bzw. entsprechende medizinisch-therapeutische
Kenntnisse verfügt (entweder durch eine dementsprechende Ausbildung
oder mindestens einjährige Berufserfahrung in entsprechenden Betätigungsfeldern).
-
möglichst über seine Arbeitsstelle
in ein Fachteam mit eingebunden ist
-
mit den hier vorgegebenen Rahmenbedingungen
bzgl. integrativem Fachdienst und integrativ arbeitendem Regel-Kindergarten
einverstanden ist.
-
ihre/seine Arbeit kritisch reflektieren kann
und sich bei Bedarf Praxishilfen zu holen weiß.
-
mobil ist und auch in Kindergärten außerhalb
ihres/seines Wohnortes arbeiten kann.
-
nicht nur vorübergehend mitarbeiten will.
-
sich auf Prozesse einlassen kann, die von
mehreren "Parteien" gestaltet werden (Eltern, integrativer Fachdienst,
Kindergartenmitarbeiterinnen, Kindergartengruppe).
-
den interdisziplinären Austausch für
das jeweilige Kind sucht und berücksichtigt
-
Förderung auch in die aktuellen Kindergarten
Tages-/Wochen- und Jahreszeitenthemen einzubeziehen vermag und Fördermaßnahmen
aus dem Gruppenleben heraus erarbeitet, damit die alle Kinder am Gruppen-Erleben
teilhaben.
-
bereit ist, sich kontinuierlich in Integrationsarbeit
weiterzubilden.
5.2. Allgemeines
-
Die Vermittlung von externem Fachpersonal
und Therapeuten ist möglichst über den integrativen Fachdienst
zu organisieren.
-
Als optimale Lösung ist ein Pool von
externem Fachpersonal (pädagogisch wie medizinisch-therapeutisch)
anzustreben, der an den integrativen Fachdienst angegliedert ist.
-
Grundgedanke von Förderung ist die Dezentralisierung:
Kinder mit Behinderung werden nicht mehr zu Fachtherapeuten in zentrale
Einrichtungen gebracht, sondern diese gehen dorthin, wo die Kinder alltäglich
zusammenkommen.
5.3. Ablauf
-
Vor Aufnahme eines Kindes mit Behinderung
leiten die Eltern Anamnesen und Diagnostik der entsprechenden Institutionen
(Frühförderstelle, Frühdiagnosezentrum, etc.) an den integrativen
Fachdienst weiter. Bei fehlender Diagnostik wird eine interdisziplinäre
Diagnostik veranlasst (FF, FDZ , Kinderneurologin, etc.).
-
Fördermaßnahmen sind vom externen
Fachpersonal gemeinsam mit den Eltern und den KiGa-Mitarbeiterinnen zu
erarbeiten.
-
Der integrative Fachdienst unterstützt
Wege zur Beschaffung und Verordnung medizinisch-therapeutischer Leistungen
und hilft bei der Antragstellung für Fördergelder vom Bezirk.
-
Fördergelder für die indirekte Integrationsarbeit
(Gesprächszeiten z.B. von externem Fachpersonal mit KiGa-Mitarbeiterinnen)
müssen gewährleistet sein.
-
Der KiGa bietet notwendige Materialien, Räumlichkeiten
usw. für Kinder mit Behinderung
-
Fortlaufende Gespräche mit Eltern, externem
Fachpersonal und Kindergarten-Team (eventuell auch Fachdienst) müssen
gewährleistet sein.
-
Kompetenztransfer zwischen externem Fachpersonal
und Kindergartenmitarbeiterinnnen.
-
Eine schriftliche Verlaufsdokumentation ist
zu erstellen.
-
Einmal pro Jahr findet bezogen auf das Kind
mit Behinderung eine Standortbestimmung, evtl. eine erneute Diagnostik
und Neudefinition der therapeutischen wie pädagogischen Notwendigkeiten
und Ziele statt.
-
Förderung und Therapie erfolgen möglichst
in der Kindergartengruppe.
-
Der Leitgedanke jeglicher Art der Förderung
ist das Bestreben nach größtmöglicher Autonomie, Kompetenz
und Soziabilität (im Sinne eines wirkungsvollen Eingebundenseins in
die Gemeinschaft) des einzelnen Kindes.
6. Integrativer Fachdienst
Für jede Region eines Regierungsbezirkes
(in Unterfranken z.B. Bayerischer Untermain, Würzburg, Main-Rhön)
wird eine Fachkraft für Integration benötigt, die möglichst
an eine bereits bestehende Institution anzubinden ist (z.B. an Frühförderstelle,
Schulvorbereitende Einrichtung oder Kindergartenfachdienste der Träger
von Kindergärten).
Diese Fachfrauen/-männer für
Integration stehen eigenverantwortlich in ihrer Region den Regel-Kindergärten
in Fragen der Integration zur Verfügung. Sie sind zur Zusammenarbeit
untereinander verpflichtet und haben Gelegenheit zum (supervidierten) Reflektieren
ihrer Arbeit.
Zentrale Aufgabe des Fachdienstes ist
-
die umfassende Unterstützung der Kinder
mit Behinderung, deren Eltern und der integrativ arbeitenden Kindergärten.
-
die Fachberatung, Fortbildung und Supervision
des pädagogischen Fachpersonals.
-
der Aufbau eines personellen Pools, Koordination,
Vermittlung und konzeptionelle wie inhaltliche Begleitung von externen
integrativen Fachpersonen mit Anbindung dieser Personen an die eigene Institution.
Der integrative Fachdienst erhält eine
Anschub-Finanzierung durch den Bezirk. Die Deckung der laufenden
Kosten ist im Pflegesatz zu berücksichtigen.
Der Fachdienst versteht seine Arbeit als
einen auf die jeweilige Situation, auf das spezielle Umfeld und auf die
beteiligten Personen orientierten dynamischen, sich kontinuierlich entwickelnden
Prozess. Dies bedeutet eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Konzeption
von Integration. Der Fachdienst ist übergeordnet für alle integrativ
arbeitenden Regel-Kindergärten zuständig und ist für diese
eine verpflichtende Beratungsinstanz.
Der Fachdienst
-
berät Kindergärten, Eltern und externes
Fachpersonal bei dem gesamten Prozess der Integration des Kindes im Sinne
eines "sich-miteinander-Beratens", also eines non-hierarchischen, nicht
von Experten dominierten Beratungsverlaufs.
-
hilft bei Antragstellungen und unterstützt
bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
-
veranlasst ein Aufnahmegespräch zwischen
Fachdienst, Kindergarten und Eltern mit dem Ziel, einen von allen drei
Seiten unterschriebenen Aufnahmevertrag abzuschließen. Förderziele
sind dabei als Konsensentscheidung im Vertrag festzulegen.
-
baut einen personellen Pool von Fachpersonen
unterschiedliche Professionen auf, die von integrativ arbeitenden Kindergärten
angefordert werden
-
bindet diesen Pool von Fachleuten ein in die
eigene Institution
-
vermittelt adäquates externes Fachpersonal
und Therapeuten in Kooperation mit KiGa und Eltern. Bei Möglichkeit
ist dem Kind bereits vertrautes externes Fachpersonal miteinzubeziehen.
-
unterstützt die Koordination von Fördermaßnahmen
des externen Fachpersonals sowie die Einbindung in die Kindergartenarbeit.
-
berät und begleitet die Kindergartenmitarbeiterinnen,
die Eltern und das externe Fachpersonal.
-
veranlasst einmal jährlich ein verpflichtendes
Verlaufsgespräch zwischen Kiga, Eltern, externem Fachpersonal und
Fachdienst mit folgender Zielsetzung:
a) Reflektion des bisherigen Verlaufs
und des Gelingens der Integration, der Entwicklung der Persönlichkeit
des Kindes sowie der Erreichung von Förder- bzw. Therapiezielen.
b) Planung des weiteren Verlaufs mit erneuter
Zieldefinition.
-
organisiert einmal jährlich eine Fortbildung
zu dem Thema "Integration" für das Kindergarten-Team, das externe
Fachpersonal, die Therapeuten und die Eltern.
-
vermittelt den Kindergartenmitarbeiterinnen
Supervision.
-
übernimmt eine vermittelnde, beratende
und begleitende Funktion und ist Anlaufstelle für alle Fragen und
Probeme, die bei der Durchsetzung der im vorliegenden Konzept genannten
Bedingungen auftreten (verwaltungstechnisch, finanziell, räumlich,
pädagogisch, personell, sozialrechtlich, medizinisch ...).
-
ist Kontaktstelle für die Zusammenarbeit
aller relevanten Institutionen im sozialen Netzwerk (Frühdiagnosezentrum,
Frühförderstellen, Schulvorbereitende Einrichtungen, Sondereinrichtungen,
Beratungsstellen, Heilpädagogischer Fachdienst, Mobile Sonderpädagische
Hilfen, Selbsthilfeorganisationen ...).
-
koordiniert und unterstützt eine Elterngruppe
für alle integrativ arbeitenden Regel-Kindergärten, die für
Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung offen ist.
-
ermöglicht eine Vernetzung der integrativ
arbeitenden Regel-Kindergärten (Team, Eltern, externes Fachpersonal).
Der Fachdienst organisiert mindestens einmal im Jahr eine Arbeitsgruppe
aller integrativ arbeitenden Regel-Kindergärten und ihres externen
Fachpersonals. Dabei ist die Teilnahme von mindestens einer KiGa-Team-Vertreterin
und die Teilnahme der externen Fachpersonen verpflichtend.
Ziele der integrativen KiGa-Arbeitsgruppe
sind
-
integrative Supervision und Fortbildung,
-
kontinuierliche Überprüfung und
Ergänzung eines integrativen Konzeptes,
-
wechselseitige Hospitation (insbesondere für
integrative Neueinsteiger).
Jedem regionalen Fachdienst sind zur Verfügung
zu stellen
-
ein Arbeitsraum,
-
Material (inclusive PC mit Internet -Anschluss),
-
Fahrzeug.
Voraussetzungen für MitarbeiterInnen
des Fachdienstes sind
-
fachspezifische Ausbildung (sonder- oder heilpädagogisch,
therapeutisch) oder mindestens einjährige Berufserfahrung in sonderpädagogisch,
heilpädagogisch, integrativ arbeitender oder vergleichbarer
Einrichtung
-
möglichst praktische integrative Vorerfahrungen,
-
Einfühlungsvermögen,
-
möglichst Kenntnis des lokalen Netzwerkes
und wichtiger Anlaufstellen.
Literatur
-
Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen
für Kinder e.V., 1999. Positionspapier: Zur Diskussion - Gemeinsame
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung. Stuttgart: Eigendruck.
-
Eberwein Hans, 1999. Handbuch
der Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Behinderung lernen
gemeinsam. Weinheim: Beltz.
-
Ehrhardt-Kranmer Angelika, Gerspach Manfred
& Hoppe Jörg Reiner (Hrsg.), 1998. Integrative Erziehung behinderter
und nichtbehinderter Kinder. Materialien für die sozialpädagogische
Praxis. Stuttgart: Kohlhammer.
-
Kaplan Karlheinz, Rückert Erdmuthe &
Garde Dörte, 1992. Gemeinsame Förderung behinderter und nichtbehinderter
Kinder. Weinheim: Beltz.
-
Kerschbaumer Franz Xaver, Gemeinsame Erziehung
von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Kindergarten. Konzeptentwicklung,
theoriegeleitete Diskussion und pädagogische Umsetzung in den öffentlichen
Kindergärten
Niederösterreichs. Dissertation
1997.
-
Regel Gerhard & Wieland Axel J., Offener
Kindergarten konkret. EB Verlag Rissen.
-
Staatsinstitut für Frühpädagogik,
Integration im Elementarbereich: Realität und Perspektiven. Ehrenwirt
Verlag.
Konzeptionelle Redaktion
Dorothea Gollwitzer, Jacqueline Erk, Gabi
Amend-Tiedemann, Barbara Reich-Scholz, Wolfgang Trosbach
Integrativer Kindergarten e.V.
Bukaresterstr. 9
97084 Würzburg
Tel. 0931/661116
Fax 0931/661116
Email: info@trisomie21.de
| letzte Aktualisierung: 16.12.2001 |
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