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Merkblatt
- Einzelintegration für behinderte Kinder i. S. des § 39 Abs. 1
Satz 1 BSHG
1. Was muss der Kindergarten/Kindergartenträger
unternehmen?
2.
Was müssen die Eltern unternehmen?
3.
BEACHTE:
Vereinbarung (siehe
1.) und Kostenübernahme (siehe 2.) im Einzelfall sind Voraussetzung,
dass die vereinbarte Vergütung abgerechnet werden kann.
4.
Informationen:
Bezirk Unterfranken
-Pflegesatzabteilung- für die Vereinbarung und den Verwendungsnachweis
- Herr Ackermann-Fischer Tel. 0931/7959-416
-
Herr Lörner Tel. 0931/7959-342
Bezirk Unterfranken -Abteilung Eingliederungshilfe- für Einzelfallhilfe
-
Herr Stöckhert Tel. 093117959-225
-
Herr Balling Tel. 0931/7959-226
-
Frau Volkert Tel. 0931/7959-249
-
Herr Büttner Tel. 0931/7959-212
Bezirk Unterfranken -Sozialpädagogischer Dienst- für die Erstberatung
- Frau Wolny-Rausch Tel. 0931/7959-332
Bezirk Unterfranken -Rechnungsstelle- für die Vergütungszahlung
-
Frau Schömig Tel. 0931/7959-32S8
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| letzte Aktualisierung: 15.8.2003 |
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