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Kostenloses Essen
ist kein Einkommen
von Norbert
Schumacher
Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger Grundsicherungsleistungen gemäß §§ 41 ff. des Sozialgesetzbuchs (SGB) XII nicht kürzen darf, weil ein in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigter behinderter Mensch dort ein kostenloses Mittagessen erhält. Der Wert des Mittagessens könne nicht als Einkommen des Leistungsberechtigten angesehen werden, da keine Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart würden. Vielmehr wäre der Kläger ohne das Mittagessen in der Werkstatt von seinen Eltern kostenlos bekocht worden.
Soweit die Eltern durch das Mittagessen in der Werkstatt Ersparnisse haben, führten diese jedoch nicht zur Anrechnung als Einkommen beim Kläger (Urteil vom 18.10.2005, Az. S 31 SO 10/05 -- nicht rechtskräftig).
Mehr unter www.lebenshilfe.de,
in der Rubrik "Recht/Sozialhilfe, Grundsicherung", hier können Sie
u.a. einen Musterwiderspruch herunterladen.
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| letzte Aktualisierung: 12.03.2006 |
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