Der
behinderte
Patient: Persona non grata im Krankenhaus des 21. Jahrhunderts?
Das Krankenhaus der Zukunft finanziert
sich über Abrechnung von Fallpauschalen. Dies ist politischer
Wille. Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung
taugt dieses Vergütungssystem nicht. Sie haben in aller Regel
einen Mehrbedarf,
der von Fallpauschalen nicht erfasst wird. Der Gesetzgeber hat dies
erkannt
und für einen begrenzten Zeitraum (bis 2006) Ausnahmen zugelassen.
Was danach kommt, ist offen. Fest
steht: Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren
massiv
verändern und die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe
werden
sich auf einen deutlich erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf
behinderter
Menschen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt einstellen
müssen.
Wer für die Mehrkosten aufkommt, ist noch ungeklärt.