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Liebe mit Hindernissen
Lange galt die Sexualität von
geistig behinderten Menschen als Tabu, nun sollen sie ihre Bedürfnisse
ausleben dürfen
Von Birgit Will
Als Stefan M. zu Besuch nach Hause kommt und seine Mutter sich nach seiner derzeitigen Freundin erkundigt, wird er verlegen. Wieder einmal hat es nicht geklappt, hat der 38-Jährige eine Beziehung beendet. Das schlechte Gewissen plagt ihn, zu sehr locken ihn kurzfristige Eroberungen. Keine ungewöhnliche Familienszene, doch noch vor gar nicht langer Zeit wäre sie kaum denkbar gewesen: Stefan M. lebt in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Sexuelle Beziehungen zwischen den Bewohnern, in vielen Köpfen immer noch ein Tabu, werden in der Lebensgemeinschaft Höhenberg in Velden/Vils aktiv gefördert. Wenn sich dort ein Paar findet, erhält es gezielt Hilfe von den Betreuern.
Weil das in Deutschland noch lange nicht die Regel ist, wird derzeit auf Bundesebene eine Hilfestellung für die oft überforderten Einrichtungen erarbeitet. Eine „Materialsammlung mit Anleitungscharakter“ nennt Jörg Fegert, Leiter des vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojektes, seine Arbeit, denn Regeln, die auf alle Einrichtungen und deren Bewohner anwendbar sind, könne es nicht geben. Im Rahmen des Projektes fand jetzt in Warnemünde ein Symposium statt, bei dem sich sowohl Fachleute als auch Betroffene austauschen konnten. Dem Ansturm der Teilnehmer waren die Organisatoren kaum gewachsen, das Interesse an dem lange stigmatisierten Thema ist groß.
Oft sind erhebliche Widerstände zu überwinden, besonders die Eltern der behinderten Menschen können sich manchmal nur schwer mit einer selbstbestimmten Sexualität ihrer Kinder anfreunden. Das liegt zum einen daran, dass geistig behinderte Menschen von ihren Eltern meist lebenslang als Kinder angesehen werden – Sexualität passt da nicht ins Bild. Zum anderen treten manchmal Schwierigkeiten während der Pubertät auf, da die erwachenden sexuellen Bedürfnisse weniger als bei Gesunden vom Verstand kontrolliert und unvermittelt geäußert werden. So geistert immer noch die Vorstellung von einer ausschließlich triebhaften, primitiven Sexualität der Behinderten in den Köpfen herum.
Paarberatung und Massage
Doch nach den Erfahrungen von Wolfgang
Dahlhaus, der sich als Heimleiter in der Lebensgemeinschaft Höhenberg
seit zehn Jahren für eine Paarberatung einsetzt, sind die „Seelenpflegebedürftigen“,
wie sie in der anthroposophischen Einrichtung genannt werden, nicht weniger
zu Liebe und Partnerschaft fähig als andere Menschen. Zwar sei anfänglich
die Wahrnehmung des anderen und seiner Bedürfnisse nicht so ausgeprägt
und müsse beispielsweise durch Massageübungen erlernt werden.
Auch gäbe es reichlich Konfliktpotenzial, vieles werde viel emotionaler
gesehen, sagt Dahlhaus.
Doch eine geistige Behinderung räumt auch einige der Hindernisse aus dem Weg, die echte Liebe normalerweise stören: „Gutes Aussehen oder Kleidung spielen einfach keine Rolle, selbst wenn einer ein schiefes Gesicht hat und sabbert, wird er nicht weniger geliebt.“ Auch würden Partner einander nach einem Streit leichter verzeihen. Dass Stefan M. Probleme hat, eine dauerhafte Bindung einzugehen, liege eben gerade daran, dass seine Behinderung vergleichsweise schwach ausgeprägt und seine Ansprüche höher seien. Der Heimleiter ist davon überzeugt, dass Probleme vor allem dann entstehen, wenn die Sexualität der erwachsenen Menschen unterdrückt wird. Sieben Paare leben in der Einrichtung mittlerweile in festen Beziehungen.
Geistig behinderte Menschen haben es nicht nur schwer, ihre natürliche Sexualität auszuleben, sie werden laut Fegert auch überproportional häufig Opfer von Missbrauch, sowohl seitens anderer Behinderter als auch der Betreuer. Sie befinden sich meist in extremen Abhängigkeitsverhältnissen und können sich oft nicht wehren oder auch nur äußern. Bisweilen kommen gesunde Vergewaltiger mit der Behauptung davon, den Widerspruch des Opfers nicht erkannt zu haben. Auch mit diesem Tabuthema will das Modellprojekt aufräumen und mehr Sicherheit für die Betroffenen schaffen.
Dass sexuelle Selbstbestimmung Teil der Menschenwürde ist, war auch auf der Tagung in Warnemünde Konsens. Doch wie diese praktisch zu verwirklichen ist, darüber herrscht noch keineswegs Einigkeit. Das fängt bei ganz praktischen Hindernissen an; zum Beispiel sind Einzelzimmer in Behinderteneinrichtungen noch lange keine Selbstverständlichkeit. Besonders in Ostdeutschland waren bis zur Wende große Schlafsäle üblich. So bleibt behinderten Paaren oft wenig Raum für Intimität.
Das Problem Verhütung
Die Verhütung ist ebenfalls ein empfindliches
Thema und wird keineswegs einheitlich gehandhabt. Vor allem die Eltern
der Behinderten haben große Angst vor ungewollten Enkelkindern. Seit
1992 regelt das Betreuungsgesetz, dass geistig Behinderte nur mit ihrer
Einwilligung sterilisiert werden dürfen. Ist der Betroffene urteilsunfähig,
müssen ein vom Vormundschaftsgericht ernannter Betreuer und zwei Fachärzte
bestätigen, dass der Eingriff dem „natürlichen Willen“ des Betroffenen
entspricht.
Die Praxis sieht allerdings höchst unterschiedlich aus. Während nach Fegerts Eindruck die Sterilisation als Verhütungsmethode in den Hintergrund getreten ist, ist sie nach den Angaben des Heimleiters in der Lebensgemeinschaft Höhenberg immer noch üblich. Unter den 80 Betreuten traut Dahlhaus nur wenigen Frauen zu, zuverlässig die Pille einzunehmen. Auch die Anwendung eines Präservativs sei einfach zu unsicher. Die Verantwortung für Kinder lehnt er aber ab: „Das wäre ja fast, als ob man ein eigenes Kind bekommen würde.“ In Höhenberg leben Betreuer und Betreute in familienähnlichen Gruppen zusammen. Laut Dahlhaus sähen die meisten seiner Pfleglinge aber ihre Unfähigkeit, Kinder großzuziehen, spätestens dann ein, wenn man ihnen einmal die Verantwortung für Kinder der Betreuer übertragen hat.
Auch wenn die Kinder von geistig behinderten Menschen bei weitem nicht so häufig selbst behindert sind wie allgemein angenommen, stellen sie auch außerhalb von Höhenberg die Beteiligten vor ernste Probleme. „Früher wurden sie gleich zur Adoption freigegeben, heute werden die Eltern häufig massiv bei der Betreuung unterstützt“, sagt Fegert. Spätestens im Schulalter gibt es dann aber sehr häufig Schwierigkeiten, wenn die Kinder ihre Eltern geistig überholen. „Aber einem schwer alkoholabhängigen Mann wird auch nicht automatisch verboten, ein Kind zu zeugen, so Fegert. Dabei steht diesem manchmal ein weitaus schlechteres Leben bevor als mit geistig behinderten Eltern.“
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| letzte Aktualisierung:12.12.2001 |
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