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Menschen mit Down-Syndrom,
Eltern & Freunde e.V.
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Bei der Gründungsversammlung am 8.12.1999
wurde folgender Mitgliedsbeitrag festgesetzt:
| "Der Jahresmitgliedsbeitrag wurde durch
einstimmigen Beschluß auf DM 50,00 für Einzel- und Familienmitgliedschaft
festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Jahresanfang fällig.
Auf Antrag kann der Vorstand Beitragsermäßigung gewähren
(bei SchülerInnen, StudentInnen, Einkommensschwachen, etc.)." [gilt
unverändert umgerechnet in Euro] |
Gemäß der vorläufigen Bescheinigung
des Finanzamtes Würzburg vom 7.2.2000 "dient der Verein Menschen mit
Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V. nach der eingereichten Satzung
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen
Zwecken i.S. der §§ 51 ff AO."
Dies bedeutet, dass der Verein für
Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf, die
Mitglieder bei der Steuererklärung als Spende absetzen können.
| letzte Aktualisierung: 13.4.2002 |
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