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Bericht über die Informationsveranstaltung "Die zukünftige Krankenhausvergütung auf der Grundlage der DRG und ihre Folgen für die Behindertenhilfe"
Norbert Schumacher
In Kassel fand am 27. Mai 2003 eine Informationsveranstaltung zur zukünftigen Krankenhausvergütung auf der Grundlage der DRG und den Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie für die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe statt.
Eingeladen hatte der gemeinsame Arbeitskreis
Gesundheitspolitik des Bundesverbandes Evangelische Behindertenhilfe e.V.
(BEB), des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.,
der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
e.V., der Caritas Behindertenhilfe e.V. und Psychiatrie e.V. (CBP) und des
Verbandes für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie
und Soziale Arbeit e.V..
| Stichwort DRG: Diagnosis Related Groups (DRGs) bilden die Grundlage eines Vergütungssystems für Krankenhausleistungen, mit dem alle Behandlungsfälle nach pauschalierten Preisen vergütet werden. Dabei orientieren sich die Pauschalen am durchschnittlichen Behandlungsaufwand. Es handelt sich um ein Patientenklassifikationssystem, mit dem die einzelnen Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien zu Fallgruppen zusammengefasst werden. |
Abrechnung der Leistungen mittels Fallpauschalen
Mit der Einführung der diagnosebezogenen
Fallpauschalen (DRGs) hat für Deutschlands Krankenhäuser eine neue
Zeitrechnung begonnen. In dem neuen Vergütungssystem, in dem der Wirtschaftlichkeit
die oberste Priorität eingeräumt wird, drohen vor allem Menschen
mit überdurchschnittlichem Hilfebedarf im Krankenhaus auf der Strecke
zu bleiben. Menschen mit Behinderungen laufen Gefahr, künftig in den
Krankenhäusern verstärkt als unbeliebte Patienten angesehen oder
gar ausgegrenzt zu werden.
Folgen für die Behindertenhilfe
In seinem Einführungsvortrag
machte Prof. Dr. Michael Seidel (BEB) deutlich, dass keine andere
gesundheitspolitische Entscheidung so weitreichende gesellschaftliche Änderungen
zur Folge haben werde wie die Neuregelung der Krankenhausvergütung. Man
stehe noch am Anfang des Prozesses und habe für viele besorgniserregende
Fragen noch keinerlei Lösungen parat. Die Behindertenhilfe sei auf die
vielfältigen Folgen der Fallpauschalen-Finanzierung noch nicht vorbereitet.
Es sei eine in der Gesellschaft weit verbreitete falsche Vorstellung, dass
die Neuregelungen nur die Krankenhäuser selbst betreffen würden.
Die Auswirkungen gingen tatsächlich weit darüber hinaus.
Es gebe allerdings keine relevante Gruppe im Gesundheitswesen, die die Fallpauschalen nicht wolle. Man müsse sich also auf sie einstellen. Es werde Gewinner und Verlierer geben und klar sei, dass nur diejenigen zu den Gewinnern gehören könnten, die sich frühzeitig mit den Veränderungen auseinandersetzten.
Zukünftig würden die Krankenhäuser für ihre Behandlung einen bestimmten Betrag erhalten, unabhängig davon, ob der Patient für einen Tag oder für eine Woche ins Krankenhaus aufgenommen werde. Zu berücksichtigen sei in diesem Zusammenhang, dass die Verweildauer für die Patienten schon nach altem Recht nicht unbegrenzt gewesen sei. Von den Krankenkassen werde sorgfältig die Frage der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit geprüft.
Bei der Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen orientiere man sich am australischen System. Allerdings kenne das australische System in großer Zahl Ausnahmetatbestände mit der Folge, dass nur etwa 40 % aller Behandlungen in Fallpauschalen abgebildet seien. Vor allem Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke seien dort von Fallpauschalen ausgenommen. Dagegen sei Absicht des deutschen Gesetzgebers, möglichst keine Ausnahmen vom Fallpauschalensystem zuzulassen.
Wesentliche Ziele des Gesetzgebers
Prof. Seidel prognostizierte, dass
der tiefgreifende Systemwechsel eine Verlagerung der ökonomischen Risiken
von den Krankenkassen auf die Krankenhäuser zur Folge haben werde.
Die Zahl der Krankenhäuser, die bereits jetzt zurückgehe, werde
sich durch die Einführung der DRG deutlich verringern. Er fasste die
mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung verbundenen Ziele des
Gesetzgebers wie folgt zusammen:
Starke Zunahme beim posthospitalen Pflegebedarf
Als Folge der Abrechnung von Fallpauschalen
sei allgemein mit einer Verkürzung der sozialen und kommunikativen Anteile
im Behandlungsprozess zu rechnen. Darüber hinaus werde infolge früherer
Entlassungen der posthospitale Pflegebedarf enorm zunehmen. Ebenso wie die
schon jetzt bestehenden Schnittstellenprobleme zwischen den verschiedenen
Trägern der sozialen Leistungen. Dies bedinge zwingend die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Hierbei würden es sicherlich diejenigen Einrichtungen am schwersten
haben, die sich bislang mit dem Thema Pflege nicht oder so gut wie nicht
beschäftigt haben. Für die Einrichtungen der Behindertenhilfe
stelle es ein überaus großes Problem dar, dass Leistungen der
häuslichen Krankenpflege in den Einrichtungen mit den Krankenkassen
nicht abgerechnet werden könnten. Einrichtungen erhielten damit keine
zusätzliche Vergütung, wenn sie selbst die behandlungspflegerischen
Leistungen erbringen würden.
Nach Einschätzung von Prof. Seidel wird die Einführung der Fallpauschalen in den Krankenhäusern auch Modellwirkung für den ambulanten Bereich und andere Sozialbereiche haben.
Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann (BEB) gab zunächst Einblick in die Ermittlung von Fallpauschalen und wies darauf hin, dass es nach den derzeitigen Plänen spätestens 2007 bundeseinheitliche Basisfallwerte geben solle. Mit der Folge, dass das Budget eines Krankenhauses dann keinerlei Rolle mehr spiele. Damit sei deutlich, dass die Einführung von Fallpauschalen ein Wettbewerbsinstrument darstelle.
Behinderte Menschen sind keine lukrativen
Patienten
Die Neuregelung führte zu einer Konzentration
in den Krankenhäusern auf bestimmte Krankheitsbilder und Schwerpunkttätigkeiten
und zu einer Vermehrung der Patientenzahlen insgesamt. Wobei es das Bestreben
der Krankenhäuser sein werde, den Anteil von Patienten mit hohem Ressourcenverbrauch
möglichst niedrig zu halten und zugleich den Anteil "lukrativer" Patienten
zu steigern. Es sei also damit zu rechnen, dass aufwendige Patienten künftig
abgewiesen und auf andere Häuser verwiesen würden.
Bei der Bewertung der Folgen für Menschen mit Behinderung müsse man drei Fallgruppen unterscheiden:
Es bestehe die erhebliche Gefahr, dass Menschen mit Behinderung in den Krankenhäusern zukünftig "persona non grata" seien, da ihre Belange in den Fallpauschalen bisher nicht ausreichend berücksichtigt seien. Lösungen könne es auf verschiedenen Ebenen geben:
In erster Linie müsse eine aufwandsgerechte Vergütung der Leistungen angestrebt werden. Dies setze allerdings voraus, dass die behindertenspezifischen Bedarfe richtig abgebildet seien. Eine andere Möglichkeit stelle die Vereinbarung von Zuschlägen dar. Denkbar sei auch die Finanzierung von Assistenzpersonen im Krankenhaus. Insgesamt sei sowohl für die Krankenhausträger wie auch für die Mitarbeiter eine Planungssicherheit dringend erforderlich, da sonst schleichende Erosionsprozesse zu befürchten seien.
"Die Auswirkungen des DRG-Systems für Menschen mit Behinderungen im ambulanten Sektor des Gesundheitswesens" betrachtete Dr. Wolf Marstaller vom anthroposophischen Fachverband. Er sehe große Probleme infolge der bislang geltenden strikten Trennung zwischen ambulanten und stationären Leistungsbereichen. Die Umstellung auf die Fallpauschalen erfolge insgesamt viel zu schnell, die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssten die Strukturen erst noch schaffen, um z.B. auf die kürzeren Verweildauern angemessen reagieren zu können. Notwendige Vorbehandlungen könnten nicht mehr im Krankenhaus geleistet werden.
Pauschalen führen zu Mehrbelastungen
im ambulanten Bereich
Insgesamt sei von einer Mehrbelastung des
ambulanten Bereichs im Gesundheitswesen sowohl vor der stationären
Aufnahme als auch nach der Entlassung des Patienten auszugehen. In der Folge
der Einführung des neuen Vergütungssystems müsse es zu einem
Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen kommen.
Sinnvoll sei, Kompetenzzentren für Erwachsene mit einer ähnlichen Struktur wie die Sozialpädiatrischen Zentren für Kinder zu schaffen. Noch völlig unklar sei, wie der ambulante Bereich die auf ihn zukommenden zusätzlichen Kosten bei gedeckeltem Budget auffangen könne. Es werde nach einem Krankenhausaufenthalt zu vermehrten ärztlichen Hausbesuchen, zu häufigeren Pflegediensteinsätzen und zu höheren Arzneimittelkosten kommen.
Haftung bei Behandlungsfehlern
Viel zu wenig Raum habe bislang die Frage
der Haftung eingenommen. Hier könnten sich aus Sicht der Patienten
erhebliche Beweisschwierigkeiten ergeben, wenn andere die im Krankenhaus
begonnene Behandlung fortgeführt hätten. Aus Sicht der Patienten
müsse eine Regelung gefordert werden, dass die Beweislast beim Krankenhaus
liege, dass sie den Patienten nicht zu früh entlassen habe (keine "blutige"
Entlassung).
Im Anschluss an das Referat von Dr. Marstaller befasste sich Stephanie Pohl (CBP) mit den "Auswirkungen des DRG-Systems für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe sowie in privater Wohnsituation".
Zunächst wandte sich Pohl den mit der Frühentlassung verbundenen Auswirkungen zu. Wesentliche Behandlungen würden in nachgeordnete Systeme verlagert, so dass von einem deutlich höheren Behandlungs- und Pflegebedarf entlassener Krankenhauspatienten auszugehen sei. Dementsprechend sei zu vermuten, dass ein erheblicher zusätzlicher personeller und sächlicher Aufwand erforderlich sein werde. Hierfür seien jedoch in der Behindertenhilfe keinerlei Ressourcen vorhanden.
Forderungen nach Neuregelung der häuslichen
Krankenpflege
Für die Einrichtungen und Dienste der
Behindertenhilfe stelle sich die Frage, ob sie selbst die Rahmenbedingungen
für die auf sie zukommenden Aufgaben schaffen könnten. Pohl sieht
hier zunächst den Gesetzgeber gefordert, der die einschlägige Vorschrift
des § 37 SGB V ändern müsse. Die Begrenzung der häuslichen
Krankenpflege auf den Haushalt oder die Familie gehe an der Lebensrealität
behinderter Menschen vorbei. Die Wohngruppe sei das Zuhause behinderter Menschen.
Der Leistungsausschluss häuslicher Krankenpflege in Einrichtungen der
Behindertenhilfe sei deshalb so gravierend, weil die Leistung nicht von anderen
Leistungsträgern übernommen würde.
Der behinderte Mensch als Störfaktor
im System
Unter dem Stichwort "Ablaufprobleme" führt
Pohl aus, dass es nicht möglich sein werde, geistig und mehrfachbehinderte
Menschen in stromlinienförmig ausgerichtete Abläufe einzupassen.
Daher werde der behinderte Mensch zum Störfaktor, weil er so zwangsläufig
Defizite bei den Kosten erzeuge. Äußerst problematisch sei, dass
der erhöhte Ressourcenbedarf in den DRGs bislang keinerlei Eingang
gefunden habe. Dies müsse sich ändern. Es könne nicht hingenommen
werden, wenn die Krankenhausaufnahmen geistig behinderter Menschen von der
Zusage abhängig gemacht würde, dass die Einrichtung die notwendigen
Pflege- und Betreuungsleistungen selbst sicherstelle.
Wohnortnahe regionale Krankenhäuser würden in wenigen Jahren eine Ausnahme sein. Die Übernahme bestimmter Betreuungs- und Pflegeleistungen im Krankenhaus durch die Einrichtungen der Behindertenhilfe sei jedoch nicht mehr vorstellbar bei größeren räumlichen Entfernungen zwischen dem Krankenhaus und der Einrichtung. Völlig unklar sei, welche Folgen eine frühzeitige Entlassung für Menschen habe, die in ambulant unterstützten Wohnformen lebten.
Fehlende Betroffenenbeteiligung
Dr. Andreas Zieger erläuterte
die Position der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter
(DVfR). Er kritisierte, dass die betroffenen Patientinnen und Patienten bislang
viel zu wenig in den Prozess der DRG-Implementierung einbezogen worden seien.
Ein System könne nicht gut sein, wenn die Interessen der Betroffenen
bei dessen Gestaltung nicht berücksichtigt würden. Überdies
stellt sich für Dr. Zieger die Frage nach dem Sicherstellungsauftrag.
Das neue Vergütungssystem verleite dazu, über soziale Verantwortung
nicht mehr zu sprechen. Es werde in Kauf genommen, wenn bestimmte Personengruppen
durch die Maschen fielen.
Dr. Nicole Schlottmann von der Deutschen Krankenhausgesellschaft wies auf das Fallpauschalen-Änderungsgesetz hin, das zeitlich befristete Öffnungsmöglichkeiten zulassen werde. Problematisch aus Sicht der Fallpauschalen sei insbesondere die extreme Spreizung der Verweildauer behinderter Menschen in Krankenhäusern. Hieraus könne nicht einfach ein Mittelwert gebildet werden. Gegen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in Fallpauschalensysteme spreche zudem, dass dieser Bereich in anderen Ländern, in denen das Fallpauschalensystem bereits angewendet werde, komplett ausgeklammert worden sei. Die Krankenkassen hätten jedoch den Willen, alles über Fallpauschalen abzubilden.
Fallpauschalen und Menschen mit Behinderung passen nicht zusammen
Dr. Alexander Vater (BEB) erinnerte an die Einführung des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen ins Grundgesetz. Die Vorschrift des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz sei tangiert, wenn versucht werde, Menschen mit Behinderung in ein System zu pressen, in das sie offensichtlich nicht hineingehörten. Bei den Vorüberlegungen zur Einführung der DRGs seien die behinderten Menschen schlichtweg übersehen worden. Es könne nicht hingenommen werden, wenn jetzt versucht würde, Menschen mit Behinderung im Nachhinein "irgendwie" im neuen System unterzubringen.
Schließlich wurde hervorgehoben, dass
das im vergangenen Jahr von zahlreichen Behindertenverbänden gemeinsam
mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen erstellte "Eckpunktepapier für eine integrationsorientierte
Gesundheitsreform aus Sicht chronisch Kranker und behinderter Menschen" eine
andere Sprache spreche. Mit Thesen und Grundsätzen des Eckpunktepapiers
sei das Fallpauschalengesetz in keinster Weise zu vereinbaren. Die starke
Ökonomisierung und wettbewerbsrelevante Ausrichtung im Gesundheitswesen
müsse zu einer Erosion der Sozialsysteme führen und eine Medizin
forcieren, die nicht ausschließlich den Menschen in den Mittelpunkt
des Geschehens stellt.
| Fazit: Das Krankenhaus der Zukunft finanziert sich über Abrechnung von Fallpauschalen. Dies ist politischer Wille. Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung taugt dieses Vergütungssystem nicht. Sie haben in aller Regel einen Mehrbedarf, der von Fallpauschalen nicht erfasst wird. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und für einen begrenzten Zeitraum (bis 2006) Ausnahmen zugelassen. Was danach kommt, ist offen. Fest steht: Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren massiv verändern und die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe werden sich auf einen deutlich erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf behinderter Menschen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt einstellen müssen. Wer für die Mehrkosten aufkommt, ist noch ungeklärt. |
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| letzte Aktualisierung: 11.10.2003 |
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