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Das Recht, nicht geboren
zu werden
Behindertes Kind erhält
in Frankreich Schadenersatz
PARIS, 28. November 2001
Die französische Justiz hat einem
behinderten Kind Schadenersatz zugesprochen, weil es nicht abgetrieben
wurde. Der Kassationsgerichtshof in Paris, die höchste Revisionsinstanz
Frankreichs, entschied am Mittwoch, dass eine vollständige Entschädigung
gewährt werden müsse. Die Mutter hatte im Namen ihres inzwischen
sechs Jahre alten Sohnes Lionel geklagt, der 1995 zur Welt kam und unter
dem Down-Syndrom leidet. Sie machte geltend, dass sie von ihrem Frauenarzt
trotz deutlicher medizinischer Anzeichen während der Schwangerschaft
nicht über eine mögliche Behinderung ihres Sohnes informiert
worden war.
Die Mutter fordert die Zahlung der Mehrkosten, die durch die Geburt des behinderten Kindes entstanden sind. Sie selbst beziffert die Kosten auf umgerechnet 1,3 Millionen Mark. Ein Gericht in Rennes hatte dem Kind bereits eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 195 000 Mark zugesprochen, der Kassationsgerichtshof urteilte jedoch, dass ihr eine deutlich höhere Summe zustehe.
Krankheit nicht erkannt
Die obersten französischen Berufungsrichter
bekräftigten mit dem Urteil vom Mittwoch ihre umstrittene Rechtsprechung
zur Geburt von behinderten Kindern. Bereits im November 2000 hatten sie
einem wegen einer Rötel-Erkrankung der Mutter behindert geborenen
Kind Schadenersatz für seine Geburt zugesprochen. Damals war der behandelnde
Arzt verurteilt worden, weil er die Erkrankung der Mutter nicht erkannt
und ihr deshalb nicht zum Schwangerschaftsabbruch geraten hatte.
Die Richter hatten damit ein Recht anerkannt, nicht geboren zu werden. Wegen dieses Urteils haben Behindertenverbände den französischen Staat wegen schwerer Verfehlungen des Justizwesens verklagt. Darüber sollte ebenfalls am Mittwoch vor einem Pariser Berufungsgericht verhandelt werden.
Das am Mittwoch im Fall des Trisomie-Kranken ergangene Urteil wurde gegen den Rat des Generalanwalts Jerry Sainte-Rose gefällt, der das Recht, nicht geboren zu werden, als gefährlich bezeichnet hatte. Behindertenverbände kritisierten, mit einem solchen Urteil würden Behinderte ins gesellschaftliche Abseits gestellt. Mit Blick auf die im kommenden Jahr bevorstehenden Präsidentschaftswahlen haben inzwischen konservative Kandidaten für das Amt gefordert, es müsse ein Gesetz geschaffen werden, wonach niemand Schadenersatz wegen seiner Geburt verlangen könne. (AFP, ddp)
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| letzte Aktualisierung: 1.12.2001 |
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