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Menschen
mit Down-Syndrom,
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zum Schwerbehindertenausweis
Ergänzende Informationen:
Welche
Nachteilsausgleiche bietet
der Schwerbehindertenausweis bzw. bieten eingetragene Merkzeichen?
Merkzeichen aG (=
außergewöhnlich
gehbehindert)
Merkzeichen
B (= Begleitperson):
-
Voraussetzungen für kostenfreie/ermäßigte
Bahnfahrten
innerhalb Deutschlands für Menschen mit Behinderung bzw. ihre
Begleitpersonen
sh. dazu auch Intakt - Unentgeltliche
Beförderung im Nahverkehr
-
Voraussetzungen für kostenfreie/ermäßigte
Flüge
mit der Lufthansa innerhalb Deutschlands für Menschen mit
Behinderung
bzw. ihre Begleitpersonen
-
bei Vorliegen zusätzlicher
Kriterien
Voraussetzung für den Erhalt eines Parkausweises
für sog. Behinderten-Parkplätze
Merkzeichen
RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Dieser Nachteilsausgleich
steht
Menschen mit Down-Syndrom eher nicht zur Verfügung. Trotzdem -
wegen
der wiederholten Nachfragen - hier die Voraussetzungen
sh. dazu auch Intakt
- Fernseh- und Rundfunkgebührenbefreiung
Weiterführende
Informationen zu Nachteilsausgleichen
bei Schwerbehinderung:
- Online-Broschüre (PDF-Datei) "Steuertipps für Menschen mit Behinderung",
Bayerische Staatsministerium für Finanze
(von einigen wenige bayerischen Landesspezialitäten
abgesehen gelten fast alle Infos auch bundesweit, da es sich um
Bundesgesetz handelt)
- Online-Broschüre (html) "Schwerbehinderte
Menschen ihre Rechte", Bayerische Verwaltung für Versorgung
und Familienförderung
(von
einigen wenige bayerischen Landesspezialitäten abgesehen gelten
fast alle Infos auch bundesweit, da es sich um Bundesgesetz handelt)
-
Online-Gesetzes-Texte zum Bereich Schwerbehinderung
| letzte
Aktualisierung: 30.5.2004 |
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