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Menschen mit Down-Syndrom, Eltern & Freunde e.V.

Aufruf gegen § 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen Home  |  Suchen
BiBeZ - Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter und chronisch kranker Frauen und Mädchen e.V., Alte Eppelheimer Str. 38, 69115 Heidelberg, Tel./Fax: 06221/ 600 908, www.bibez.de, email: bibez@debitel.net
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Unterschriftenaktion, möchten wir, das BiBeZ - Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter und chronisch kranker Frauen und Mädchen e.V. sowie der Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V. in Heidelberg eine Reform des Strafrechts gegen die sexuelle Selbstbestimmung fordern.  In erster Linie geht es uns dabei um den § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Dieser Paragraph findet häufig Anwendung bei Opfern mit Behinderung z.B. Lernschwierigkeiten (sog. Lern- bzw. geistiger Behinderung), besonders wenn diese aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, sich gegen Übergriffe zur Wehr zu setzen. Im Sexualstrafrecht, anders wie in anderen Bereichen des StGB, ist es für Frauen erforderlich „NEIN“ sagen zu können, es reicht nicht aus nicht „JA“ gesagt zu haben.
Dies bedeutet, setzt sich das Opfer nicht für andere offensichtlich zur Wehr, hat es keinen Willen gebildet, der dem Täter entgegensteht. Aber heißt es dann wirklich, die Frau habe es gewollt? NEIN!  Dennoch ist das die Legitimation, das Strafmaß im Vergleich zum § 177 StGB „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ zu halbieren. Dies bedeutet einen „Strafrabatt für Vergewaltiger“, wenn die Opfer behindert sind.  Im Oktober diesen Jahres, nach den Bundestagswahlen, sollen die Unterschriften an Abgeordnete aus dem Rechtsausschuss übergeben werden. Die Justizministerin Frau Däubler-Gmelin ist darüber informiert. Bitte unterstützen Sie unsere Aktion, in dem Sie selbst ein Zeichen durch Ihre Unterschrift setzen, aber auch die Liste an Ihnen bekannte Institutionen weiterleiten.

Ausgefüllte Unterschriftenlisten senden Sie bitte bis 18. September 2002 an:
BiBeZ e.V.                                                         oder:   Frauennotruf
Heidelberg
Alte Eppelheimer Straße 38                                         Bergheimerstraße 135
69115 Heidelberg                                                         69115 Heidelberg

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
06221/600908                                                              06221/183643
 

Reform des Sexualstrafrechts
Im Februar diesen Jahres hat der Bundestag ein neues Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet. Kurze Zeit später folgte ein Antidiskriminierungs-Gesetz. Leider sind wir bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung noch weit von einer Gleichstellung entfernt. Die Vergewaltigung einer widerstandsfähigen Frau wird mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren (§ 177 StGB) geahndet, bei einer widerstandsunfähigen Frau, laut Gesetz: „wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung ...“ (d.h. sie ist z.B. körperlich behindert, hat Lernschwierigkeiten oder ist psychisch beeinträchtigt) kommt der Täter mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr, meist auf Bewährung (§ 179 StGB) davon. Man sollte ja annehmen, dass das Ausnutzen einer schutzlosen Lage zu einer höheren Strafe führt, aber das Gegenteil ist der Fall. Wegen der „geringeren kriminellen Energie“, die für die Tat notwendig ist, wird sie geringer bestraft. Im krassen Vergleich dazu steht die Ausnutzung einer hilflosen Lage bei Eigentumsdelikten (Diebstahl). Hier spricht der Gesetzgeber vom „besonders schweren Fall“, der entsprechend härter bestraft wird. Diese Diskriminierung von Menschen mit Einschränkungen wollen wir nicht länger hinnehmen und fordern deshalb mit unserer Unterschrift eine umfassende Reform des „Sexualstrafrechts“, die beinhaltet, dass Vergewaltigung ein Verbrechen ist, egal an wem es verübt wird.

Name, Adresse, Unterschrift
 
 


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letzte Aktualisierung: 26.6.2002
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