Menschen mit Down-Syndrom... Eltern und Freunde e.V.

Kindergeld

Kindergeld / Kindergeldabtretung

Kindergeld steht allen Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes zu. Es beträgt seit 01.01.2021 für das erste und zweite Kind 219 Euro/Monat, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind.

Eltern von Kind mit Behinderung haben auch bei erwachsenen Kindern Anspruch auf Kindergeld, wenn:

a) die Behinderung vor Abschluss des 25. Lebensjahres eingetreten ist und

b) das Kind sich nicht selbst finanziell "unterhalten" kann.

Wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung weitergezahlt.

 

Detaillierte Infos findet Ihr hier:

kindergeld.org

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.)
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung
Merkblatt für Eltern behinderter Kinder (mit Beispielrechnungen zum Anspruch auf Kindergeld)
(zur Kindergeld-Abzweigung sh. S. 23!)


Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.)
Argumentationshilfe gegen die Kindergeldabzweigung bei Kind im ambulanten Wohnen (und Musterwiderspruch)
 

Intakt - Info: Kindergeld für volljährige Kinder

 

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. bietet Infos zur Kindergeldabtretung bzw. was gegengerechnet werden kann: Hier Urteile bzgl. Aufrechenbarkeit der Kosten für Bereithalten eines eigenen Zimmers für Kind im Elternhaus, Geschenke, etc.
https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/info-abzweigung-kindergeld-2009.pdf

Aktuelles & Termine

Treffen

Unsere Selbsthilfe-Gruppen-Treffen finden jeden dritten Dienstag im Monat statt um 19:30 Uhr, Nebenzimmer der Gaststätte "Nikopolis / Zum Katzenberg" (Zobelweg 1, 97084 Würzburg-Heidingsfeld).

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Unsere Kindergruppe trifft sich jeden 1. Sonntag im Monat am Spielplatz am Main in der Zellerau (unterhalb Kloster Himmelspforten, Mainaustr. 40)

Details und Kontakt zur Kindergruppe findet Ihr hier ...