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Geschichte des Umgangs mit Behinderung

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Dr. Alexander Mayer (2001): "Eine Geschichte der Behinderten"

Dr. Alexander Mayer verfasste 2001 eine Dokumentation "Eine Geschichte der Behinderten" für das Jubiläum "40 Jahre Lebenshilfe Fürth" (Lebenshilfe Fürth: Eigenverlag. S. 6-27), die inzwischen schon viele Jahre alt ist, aber weiterhin sehr lesenswert ist.

Leider ist die Broschüre vergriffen, es liegt uns nur der Text der Broschüre vor, nicht die dazugehörigen Bilder. Wenn jemand Zugang zur Broschüre im Original hat, würden wir uns sehr freuen, die Bilder einscannen zu dürfen.

2011 wurde von Dr. Alexander Mayer für das Jubiläum "50 Jahre Lebenshilfe Fürth" die Geschichte des Umgangs mit Behinderung überarbeitet und bis 2011 am Beispiel der Entwicklung der Lebenshilfe Fürth fortgeführt. Diese hochinteressante Dokumentation (hier auch einige Abbildungen, die schon in der ersten Dokumentation 2001 abgedruckt waren) findet Ihr als PDF-Datei hier auf der Website der Lebenshilfe Fürth.

 

Dr. Alexander Mayer (2001)

Eine Geschichte der Behinderten

Gliederung

I. Behinderte vor Beginn der Behindertenpädagogik
1. Behinderte in urgeschichtlicher Zeit (45.000-20.000 v. Chr.)
2. Behinderte zu Beginn der Weltgeschichte
3. Das Alte Ägypten
4. Die antike griechische Gesellschaft
5. Das Römische Reich
6. Behinderte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

II. Die Anfänge der Behindertenpädagogik
1. Auswirkungen der ideengeschichtlichen Entwicklung
2. Blinde
3. Taubstumme
4. Körperbehinderte
5. Geistig Behinderte

III. Behindertenfürsorge für Fürther Bürger vor der Gründung der Lebenshilfe: Das Beispiel der Neuendettelsauer Anstalten
1. Die Innere Mission
2. Wilhelm Löhe und die Diakonie Neuendettelsau
3. Die Anstalt als Konzept

IV. Generalprobe zum Holocaust: Die staatlich organisierte Ermordung geistig Behinderter
1. Sozialdarwinismus und Behinderte
2. Wendepunkt Erster Weltkrieg: Erlebnis und Wirkung
3. Das Sterilisierungsgesetz
4. Beginn der nationalsozialistischen "Euthanasie"
5. Ein Richter bricht das Schweigen
6. Kirchliche Proteste
7. Die Predigt und der vorgebliche "Euthanasie"-Stop
8. Beispiel Neuendettelsau
9. Leben und Sterben von Konrad D. aus Fürth

I. Behinderte vor Beginn der Behindertenpädagogik

1. Behinderte in urgeschichtlicher Zeit (45.000-20.000 v. Chr.)

Die Quellenlage erlaubt zwar einerseits eine nur sehr lückenhafte Beurteilung der generellen Verhältnisse, andererseits lassen sich doch einige überraschende Einzelergebnisse finden, die uns eine eher unerwartete Beurteilung dieser "primitiven" Gesellschaften bieten.

In einer Ausgrabung von ca. 45.000 Jahre alten Neandertalern im nordöstlichen Irak konnten die sterblichen Überreste eines etwa 35-40 Jahre alten Mannes gefunden werden, der durch eine solche Vielzahl von (an sich verheilten) Verletzungen schwer behindert gewesen sein muß: Verlust der Sehfähigkeit des linken Auges, Lähmung des rechten Unterarms und der rechten Hand, Einschränkung der Gehfähigkeit. Es ist wenig wahrscheinlich, daß dieser Mann noch einen nennenswerten Beitrag zur Sicherung seines Lebensunterhaltes oder dem seiner Gruppe leisten konnte - aber trotzdem war es ihm möglich gewesen, alle seine Verletzungen auszuheilen und danach noch viele Jahre weiterzuleben. Anscheinend wurde er von den anderen Mitgliedern seiner Gruppe mitversorgt, obwohl sie davon rein materiell gesehen wahrscheinlich kaum einen Nutzen hatten. Die Fürsoge für kranke und behinderte Gruppenmitglieder läßt sich in vielen weiteren Funden in West- und Mitteleuropa belegen.

Von besonderem Interesse in unserem Zusammenhang ist ein Fund auf der Krim: Dort wurde von "primitiven" Neandertalern ein etwa zweijähriges Kind pietätvoll bestattet, das mit großer Wahrscheinlichkeit geistig behindert war (Hydrocephalie). Die Eltern und die Stammesgemeinschaft hatten es also keineswegs verstoßen.

Wir wissen nicht, ob und inwiefern es kulturelle Kontinuitäten zwischen den ausgestorbenen Neandertalern und dem eigentlichen Menschen gibt. Eventuell hat der frühe Mensch den Neandertaler ausgerottet ("Kain, wo ist Dein Bruder").

Aber auch vom Jungpaläolithikum gibt es Beispiele der vorgenannten Art.

So fand man im Bereich einer etwa 25.000 Jahre alten steinzeitlichen Siedlung in Südmähren in einer mit zwei Mammutschulterblättern abgedeckten Grabgrube eine 40jährige Frau, die eine starke Anomalie des Gesichtes aufwies. Aufgrund verschiedener Funde kann man davon ausgehen, daß diese Frau trotz ihrer starken Entstellungen in ihrer Siedlung eine herausgehobene, einflußreiche Stellung einnahm.

Auch ein weiterer Fund aus derselben steinzeitlichen Siedlung deutet darauf hin, daß körperliche Behinderungen in diesen frühen Stammesgesellschaften keineswegs ein Todesurteil darstellten: In einem 1986 gefundenen Grab waren drei ungefähr gleichaltrige 16-18jährige Individuen bestattet, die allesamt ein erbliches Mißbildungssyndrom im Bereich des Schultergürtels aufweisen, was eine erhebliche Einschränkung der Bewegung und Kontrolle der Arme bedeutete. Eine junge Frau aus diesem Trio litt an erheblichen zusätzlichen Behinderungen: Der linke Unterarm, der rechte Oberschenkel und das rechte Bein waren verkürzt, die Wirbelsäule verkrümmt, zudem fanden sich am Skelett eine Hüftgelenksfehlbildung und ein unvollständig verschlossener Rückenmarkskanal im Kreuzbeinbereich (Spina bifida) sowie weitere teils krankhafte, teils angeborene Fehlbildungen. Diese pathologischen Veränderungen bedeuteten aber auf jeden Fall für Angehörige einer eiszeitlichen Jäger-Sammler-Gemeinschaft eine erhebliche Behinderung. Dennoch haben diese Individuen das für die seinerzeitigen Verhältnisse respektable Alter von fast 20 Jahren erreicht.

Abbildung 1:
Vor etwa 25.000 Jahren wurden diese drei Menschen in einem aufwendigen Grab bestattet. Die mittlere Frau war behindert. (Abbildung leicht abgeändert aus L. Reisch, siehe Literaturverzeichnis).

Parallelen zu diesen Befunden finden sich in räumlich weit entfernten Fundstätten nordöstlich von Moskau und in Westfrankreich (Dordogne). In letzterem Fall konnten die sterblichen Überreste eines Mannes gefunden werden, der trotz erheblicher Behinderungen in der steinzeitlichen Epoche des mittleren Magdalénien das damals außergewöhnliche Alter von 50-60 Jahren erreichte.

Verschiedene Funde deuten darauf hin, daß Menschen mit Behinderungen möglicherweise eine besondere Beachtung und Behandlung durch ihre Mitmenschen erfahren haben, da die Gräber vergleichsweise aufwendig gestaltet waren. Auf jeden Fall müssen Behinderte genauso wie verletzte und kranke Kinder und Jugendliche eine echte Chance gehabt haben, zu überleben und das Erwachsenenalter zu erreichen. Dies war bei den die eiszeitlichen Lößsteppen und Tundren durchziehenden Mammutjägern nur möglich, wenn sie in ihren Gruppen die dafür notwendige Fürsorge und Pflege erhielten.

Es ist allerdings keine verallgemeinerbare Aussage darüber möglich, wie Behinderte in diesen frühen Gesellschaften in der Regel behandelt wurden. Es spricht jedoch vieles dafür, daß in den Wildbeutergemeinschaften des Mittel- und Jungpaläolithikums die Solidarität mit hilfsbedürftigen Gruppenmitgliedern einen hohen Stellenwert einnahm. Der Wissenschaftler Ludwig Reisch faßte entsprechende Ergebnisse wie folgt zusammen: "Mit der noch weitverbreiteten Klischeevorstellung, daß Schwache, Kranke und Behinderte unter den rauhen, durch den täglichen schweren Kampf ums Überleben geprägten Sitten der urgeschichtlichen Menschen keine Überlebenschancen gehabt hätten, lassen sich die hier zusammengestellten Befunde aber sicher nicht vereinbaren."

2. Behinderte zu Beginn der Weltgeschichte

Der Beginn der Weltgeschichte im engeren Sinne - also in überlieferter Form - wird in der Regel um 3000 vor Christus angesetzt. Im alten Orient wurden die Flußtäler des Nils sowie von Euphrat und Tigris urbar gemacht, schon von diesen ältesten Hochkulturen gibt es Belege und Hinweise für den Umgang mit Behinderten.

Aus dem Alten Mesopotamien sind genügend schriftliche Quellen bekannt, um einen gewissen Einblick in den Umgang mit Behinderten zu jener Zeit zu gewähren. Unterschiede gab es jedoch zwischen Nord (Assyrien) und Süd (Sumer und Babylonien). In Sumer und Babylonien war es vom 3. bis zum 1. Jahrtausend v. Chr. üblich, daß die Art des Gebrechens zum Personennamen werden konnte, wobei dies auch bei angesehenen Familien vorkam, ohne daß dies als unschicklich betrachtet wurde. In Assyrien dagegen waren solche Zusatznamen dagegen äußerst selten, die Assyrer schienen ein anderes Verhältnis zu Behinderungen gehabt zu haben. Die Assyrer verstümmelten Straftäter und Feinde zu Blinden und Krüppeln, dies vertrug sich wohl nicht mit einer Namensgebung, die körperliche Anomalien offen nennt.

Den alten Texten zufolge versuchten die staatlichen Stellen und die Tempel leicht Behinderte, Taube und Blinde zu beschäftigen. Sie wurden weitgehend in die Gesellschaft integriert und konnten anscheinend auch höhere Verwaltungsposten erreichen. Auch die individuellen Getreidezuteilungen deuten auf eine prinzipielle Gleichstellung hin. Belege zu Schwerbehinderten und geistig Behinderten fehlen jedoch.

Die Mythologie dieser frühesten Hochkulturen thematisierte durchaus Behinderungen und weist beispielsweise Blinden den Beruf des Musikers und Lahmen jenen des Goldschmieds zu. Die Behinderung selbst wurde dabei nicht als Strafe, sondern als Laune der Götter interpretiert.

3. Das Alte Ägypten

Etwa im 12. oder 11. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung - also vor über 3000 Jahren - entstanden die sogenannten Weisheitslehren von Amenemope. Sie waren eine Grundlage der altägyptischen Ethik, Bestandteil des Lehrplans an den Schulen und enthalten folgende Zeilen:
-"Lache nicht über einen Blinden
und verspotte nicht einen Zwerg!
Erschwere nicht das Befinden eines Gelähmten.
Verspotte nicht einen Mann, der in der Hand Gottes [geistig behindert] ist..."

Diese pädagogischen Texte lassen vermuten, daß Behinderte sehr wohl mit Spott rechnen mußten (vor dem in manchen altägyptischen Perioden allerdings auch sonst fast nichts sicher war), daß dieses Verhalten aber von den moralischen Autoritäten nicht gutgeheißen wurde. Die Ursache für diese Behinderungen entzögen sich nach Meinung Amenemopes menschlicher Einsicht und Erkenntnisfähigkeit, da sie allein dem Willen Gott entspringe. Ein Urteil in Form einer Verhöhnung stehe daher dem Menschen nicht zu. Nach altägyptischer Vorstellung würden Behinderungen vom Menschen mit seinem Tod wieder von ihm genommen, der Mangelzustand sei also nur ein sehr kurzzeitiger, da das irdische Leben nurmehr eine "Stunde" im Vergleich zur eine Ewigkeit dauernden jenseitigen Existenz darstelle.

Abbildung 2:
Auf dieser 3500 Jahre alten Stele wird ein wohl an den Folgen von Kinderlähmung leidender Türhüter der Göttin Astarte dargestellt, wie er mit Frau und Sohn der Göttin Ischtar Opfer darbringt. Die Votivgabe war sicherlich vom Türhüter namens Rama selbst in Auftrag gegeben worden. Er sah anscheinend keinen Anlaß, die Behinderung zu beschönigen. (Repro A. Mayer, Ausstellung "Der imperfekte Mensch".)

Kleinwüchsige Menschen ("Zwerge") konnten im Alten Ägypten Ausgrabungen und bildlichen Darstellungen zufolge durchaus Karriere machen, zumindest zeitweise spielten sie sogar eine hervorragende Rolle am Königshof. Blinde treten auf erhaltenen Abbildungen vor allem in festlichem oder kultischem Kontext in Erscheinung und zwar als Sänger und Musiker, was im übrigen über Jahrtausende in vielen Kulturen eine Konstante blieb. Gehbehinderte wurden nicht nur in Grabdarstellungen ungeschönt verewigt, auch auf von ihnen selbst gestifteten Votivgaben ließen sich die Ägypter mit ihrer Behinderung abbilden.

Eine Gesamtbewertung der Situation Behinderter in Ägypten ist aber - wie auch die vorherigen Darstellungen - von dem Mangel behaftet, daß die Quellen angesichts der zur Diskussion stehenden großen Zeiträume spärlich sind. Die meisten Hinweise kommen aus dem königlichen Umfeld und sind von daher nicht repräsentativ. Auf der anderen Seite kann auch für die altägyptische Zeit das generelle Klischee widerlegt werden, daß in frühen Kulturen Behinderte keine Chance und keinen Platz hatten.

4. Die antike griechische Gesellschaft


Im heute noch bewunderten antiken Griechenland waren ganz überwiegend weder die breite Bevölkerung noch die Philosophen und Wissenschaftler (Ausnahmen: Sophokles und Hippokrates) Behinderten wohl gesonnen.

Europas Geisteswelt ist auch heute noch von griechischen Auffassungen und Philosophien beeinflußt.

Gerade weil die Griechen des 1. Jahrtausends vor Christus ihre Götter so vermenschlichten und in Form der Heroen eine Zwischenwelt schufen, wird die Götter- und Halbwelt "als ein klarer Spiegel der Menschenwelt" interpretiert.

Der Feuer- und Schmiedegott Hephaistos war von Geburt an lahm. Seine Mutter Hera stieß ihn vom Olymp, weil sie den Lahmen vor den anderen Göttern verbergen wollte und/oder weil sie von seinem Anblick so entsetzt war. Er erlernte das Schmiedehandwerk und war sodann den Olympiern von großem Nutzen. Das Stigma der Behinderung konnte er damit nicht ausgleichen, seine Reputation im Olymp war gering. Wir finden also in der griechischen Mythologie einen behinderten Gott, der zwar Ehemann der begehrtesten Göttin (Aphrodite) war und vor allem dadurch in die Gesellschaft der Olympier integriert war, der sich aber seit dem traumatischen Ereignis gleich nach seiner Geburt seiner Ungleichwertigkeit mit anderen Göttern bewußt ist und darin - der Mythologie zufolge - durch den (permanenten) Ehebruch seiner Frau bestärkt wird.

Die bedrückendste Reaktion Nichtbehinderter auf Behinderte ist wohl die Aussetzung Neugeborener. Sie war zwar nicht begrenzt auf die griechische Gesellschaft, ursächlich auch nicht auf Behinderungen begrenzt und - abgesehen von Sparta - nicht gesetzlich geregelt. Dennoch haben humanistisch gebildete Menschen im 20. Jahrhundert die antik-griechische Neugeborenenaussetzung bemüht, um die nationalsozialistische "Euthanasie" zu rechtfertigen. Selbst nach 1945 konnte ein Hauptverantwortlicher der NS-"Euthanasie" mit solchen Argumenten ein westdeutsches Gericht zur Einstellung des Verfahrens veranlassen. Dabei wurde aber neben den schon genannten Unterschieden geflissentlich übersehen, daß sich die antik-griechische Kindesaussetzung auf körperlich Behinderte bezog, nicht auf geistig Behinderte, die Hauptzielpunkt der NS-"Euthanasie" waren.

Ämter und Würden waren Behinderten im antiken Griechenland in der Regel verwehrt, dennoch sind ein Priester und mehrere Könige bekannt, die schon bei Amts- und Herrschaftsantritt behindert waren, wenn auch im Falle geistiger Behinderung unter Vormundschaft und Regentschaft standen.

In Athen gab es seit der Mitte des 6. Jahrhunderts vor Chr. eine Rente für kriegsinvalide Bürger, die später auf alle invaliden Bürger ausgedehnt wurde. Auf der anderen Seite war es für Behinderte wahrscheinlich nicht möglich, eine reguläre Schulausbildung zu erlangen.

Gravierende Stigmatisierungen von Behinderten waren durchaus üblich, ein Beispiel war die kultische Einrichtung des Sündenbocks, der bei bestimmten Anlässen zur Reinigung der Gemeinde unter Prügeln vertrieben wurden. Hierzu wurden häßliche oder behinderte Menschen hergenommen. Diese Vertreibung galt in allem Ernst und für immer. Ähnlich wie im alten Ägypten waren sichtbare Behinderungen Anlaß für Spaß, Spott und Hohn. Behinderte wurden bei Feiern reicher Bürger zur allgemeinen Belustigung mißbraucht.

Etwas Licht in das düstere Bild bringt Hippokrates, indem er in einer ihm oder seinem engsten Umkreis zugeschriebenen Schrift "Über die heilige Krankheit" die Epilepsie entdämonisiert. Die Schrift wandte sich gegen die Stigmatisierung in erster Linie von Epileptikern, aber auch von Kranken und Behinderten: Behinderungen seien nicht Folge von oder Zeichen für Schuld, kein dämonisches Brandmal, ihre Ursachen lägen in der Anatomie und in den Funktionen des menschlichen Körpers. Letztendlich muß für die antike griechische Gesellschaft jedoch festgestellt werden, daß Erkenntnis und Moral ihrer Aufklärer wohl kaum die Mehrheit erreichte. Die Griechen schätzten im damaligen kulturellen Kontext Wohlgestalt, verabscheuten Mißbildungen und Behinderungen.

5. Das Römische Reich

Im Römischen Reich dagegen - was verwundern mag - fehlten Anzeichen für eine auf Gebrechliche und Behinderte konzentrierte gesellschaftliche Diskriminierung, Gebrechen wurde mit relativer Toleranz begegnet, was auch dem Griechen Plutarch positiv auffiel. Behinderte Neugeborene und Kinder konnten in Rom vom Vater getötet oder ausgesetzt werden. Das römische Zivilrecht machte hier allerdings Einschränkungen, das Tötungsrecht gilt ab dem 4. nachchristlichen Jahrhundert als erloschen. Behinderte Sklaven wurden nicht selten zum Amüsement am Kaiserhof wie auch in Privathäusern "gehalten".

Ähnlich wie in Ägypten tauchen die Behinderungen auch in der Namensgebung auf, und zwar eigenartigerweise nur bei freien Bürgern und vor allem bei den Angehörigen der gesellschaftlichen und politischen Führungsschicht. Bei Sklaven vermied man dies hingegen. Die Verwendung von Behindertennamen im Kreise der politischen Führungsschicht schließt eine Diskriminierung wohl aus. Der griechische Philosoph Plutarch schrieb über die Beinamensgebung der Römer: Die Römer führten "... die schöne Gewohnheit ein, Blindheit und andere körperliche Gebrechen sich nicht zur Schande oder zum Vorwurf zu rechnen, sondern sie wie eigene Namen zu gebrauchen." Alfons Rösger, ein Spezialist für Alte Geschichte, schrieb in diesem Zusammenhang: "Uneigennütziger Einsatz für Wohl und Gedeihen des Staates, der res publica, war vornehmste Pflicht eines Römers. Erfüllung dieser Pflicht erfuhr offenbar besondere Anerkennung, wenn sie gegen Hindernisse und Widerstände geschah."

Spätantiken Quellen läßt sich sogar entnehmen, daß Behinderte nicht sich selbst überlassen wurden, sondern mit öffentlicher Fürsorge rechnen konnten, wenngleich nicht ganz klar ist, ob dies allgemeine Regel war. Von Kaiser Hadrian ist überliefert, daß er den geisteskranken Urheber eines Attentates auf seine Person ganz selbstverständlich den Ärzten zur Behandlung übergab.

Es gab jedoch in der Spätantike auch Herrscher und reiche Bürger, die sich sowohl geschmacklose wie auch grausame "Scherze" und Vorführungen mit Behinderten erlaubten, sich mit diesen Entgleisungen aber nie auf Behinderte beschränkten. Zeitweise war es in der Spätantike "modern", sich mit behinderten Sklaven zu zeigen, es gab in der Zeit von Plutarch (ca. 46 bis 120 n. Chr.) sogar einen gesonderten Sklavenmarkt für derartige Bedürfnisse. In Konstantinopel soll es schon 330 n. Chr. ein Heim für körperbehinderte Kinder gegeben haben.

6. Behinderte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit

Sowohl aus rechtlicher, medizinischer und religiöser Sicht war Behinderung und Krankheit eine Minderung des Wertes einer Person, die dieser selbst zur Last gelegt wurde. Der mittelalterlichen Mentalität war es völlig fremd, einen Behinderten ungeachtet seiner Behinderung als vollwertig zu akzeptieren. Einer der ganz seltenen Ausnahmefälle war der weitgehend gelähmte Gelehrte und Mönch Hermannus contractus (1013-1054).

Abbildung 3:
Behinderte und Kranke konnten im Mittelalter nur auf Almosen hoffen, hier eine Darstellung von 1375: Ein Aussätziger mit einer Glocke, ein Stummer und ein Blinder. (Repro: A. Mayer, Ausstellung "Der imperfekte Mensch".)

Zeugnisse aus der Literatur und Malerei weisen auf die untersten gesellschaftlichen Positionen der Behinderten hin, da sie vom Wohlwollen übergeordneter Stände abhängig waren. Als Almosenempfänger konnten sie den herrschenden Ständen immerhin geistliche Verdienste bescheren. In Not- und Krisenzeiten wurden sie jedoch als lästige Wegelagerer verjagt. Nur Ordensgemeinschaften nahmen sich in kontinuierlicher Fürsorge Behinderter und Kranker an.

Im Mittelalter riefen Behinderungen in der Regel nicht Zuneigung und Fürsorge hervor, sondern führten in erster Linie zu rechtlichen Nachteilen. Vielmehr noch: Menschen, die nicht der Vorstellung vom menschlichen Ebenbild Gottes entsprachen oder deren Gebrechen auf eine Verwandtschaft mit dem hinkenden Satan schließen ließen, waren verdächtig, vom Teufel besessen zu sein.

Die Überzeugung, ein neugeborenes Kind, das nicht den damaligen Vorstellungen von Normalität entsprachen, sei ein ausgewechseltes, von satanischen Mächten untergeschobenes Kind, ein "Wechselbalg", schmälerte die Überlebenschancen behinderter Kinder. Um satanische Machte zur Rückgabe des Kindes zu bewegen, wurde geraten, den Wechselbalg mit "geweihten Ruten" bis auf das Blut zu schlagen, ihm die Nahrung zu entziehen, es auszusetzen oder zu töten.

Luther empfahl, man solle "Wechselbälge" und "Kielkröppe" ersäufen, da ein solches Kind lediglich ein vom Satan in die Wiege gelegtes Stück seelenloses Fleisch ("massa carnis") war. Die teuflische Besessenheit erwachsener Behinderter wurde auch im Rahmen von Hexenprozessen durch die damals üblichen Folterungen "bewiesen" und dann durch - teilweise äußerst grausame - exorzistische Behandlungsmethoden oder durch Verbrennen geahndet. Meist vertrieb die Obrigkeit "Irre" und Behinderte aus den Städten und Dörfern. Sie beauftragten Fuhrleute oder Binnenschiffer, diese an irgendeinem Ort auszusetzen. Im ausgehenden Mittelalter, zu Beginn der Neuzeit ging man vermehrt dazu über, betroffene Menschen im besten Falle in Spitäler einzuweisen, eher aber in Gefängnisse, Narren- und Tollhäuser ("Narrentürme") einzusperren.

Die mittelalterlichen Vorstellungen speisten sich aus germanisch-vorchristlichen, antik-heidnischen und christlich-jüdischen Auffassungen. Die antik-heidnischen Quellen legten nahe, daß aus dem Zustand des Körpers ein Schluß auf den Charakter der Seele möglich sei. Eine im 12. Jahrhundert verbreitete Schrift über die Physiognomik schließt aus bestimmten körperlichen Merkmalen unmittelbar auf den Charakter und warnt vor dem Umgang mit behinderten Menschen. Germanisch-heidnische Vorstellungen sahen in körperlichen Defekten immer eine Wertminderung der Person, die sich quantifizieren ließ und auch rechtliche Folgen hatte. Unfälle und Krankheiten ungeklärter Ursache wurden aus dieser Linie als Gottesurteile begriffen. Hier fügten sich nahtlos die jüdisch-christlichen Auffassungen ein: In den biblischen Quellen erfolgen die diversen Wunderheilungen immer erst nach der Vergebung der Sünden, was im Umkehrschluß bedeutet, daß Sünden die Ursache der Erkrankungen seien. Die Schilderung der Heilung des Gelähmten in diesem Kontext war den Gläubigen des Mittelalters allgemein bekannt.

In der öffentlichen Einschätzung hatten geistig Behinderte eine Sonderrolle inne: galten sie einerseits als "Trottel" oder Narren, wurden sie andererseits als Dämonen gefürchtet oder - wenn auch selten - als Heilige verehrt.

Schwerpunkte der ganz frühen "Schwachsinnsforschung" waren die Alpenländer. Nach Paracelsus (1490-1541) beschäftigen sich im 16. Jahrhundert vereinzelte Ärzte mit der Erforschung des Schwachsinns. Die Ursachen wurden in seelisch-geistigen Verfehlungen oder aber in körperlichen Erkrankungen gesehen. "Idioten" wurde noch bis zum 19. Jahrhundert jegliches Seelenleben abgesprochen und insofern von sonstigen Geisteskranken abgegrenzt.

Die erste Anstalt für Behinderte entstand lange vor allen anderen: 1533 gründete Landgraf Philipp in drei säkularisierten Klöstern und einer Pfarrei in Hessen die "Hohen Hospitäler für Alte, Arme, Gebrechliche, Körperbehinderte und Geisteskranke".

II. Die Anfänge der Behindertenpädagogik

Im folgenden werden die Anfänge der Behindertenpädagogik bei Blinden, Taubstummen, Körperbehinderten und geistig Behinderten dargestellt. Eine nach Behinderungen differenzierte Fortführung bis in die Gegenwart würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Wir verfolgen die Geschichte der Behinderten deswegen nur bei geistig Behinderten über die Anfänge hinaus bis in die Gegenwart.

1. Auswirkungen der ideengeschichtlichen Entwicklung

Die Geschichtswissenschaft ist heute weitgehend davon abgegangen, historische Prozesse ideengeschichtlich zu erklären, unter anderem deswegen, weil hier eventuell Ursache und Wirkung verwechselt werden: Ist nun die philosophische Schule oder Denkrichtung (z.B. Aufklärung, Humanismus etc.) die Ursache oder vielleicht nur ein Ergebnis gesellschaftlicher Umwälzungen? - Mit dieser Einschränkung sind die folgenden groben Skizzen zu verstehen.

Die Renaissance und der Humanismus änderten die pädagogische Einstellung der mittelalterlichen Scholastik, Erziehung und Unterricht wurde nun als Kunst gesehen, die dem Kinde entsprechen müsse. Die Reformation stellte jedoch die Arbeit als menschliche Berufung und Bewährung in den Mittelpunkt, was sich mit der humanistischen Auffassung der Selbstverwirklichung im Leben in gewisser Hinsicht widersprach, was wiederum unterschiedliche Einschätzungen der Behinderten zur Folge hatte.

Die Prädestinationslehre betonte die Bewertung diesseitigen Daseins als Bewährungszeit, demzufolge wurden zunehmend Behinderte in Anstalten verwahrt, in denen sie zur Arbeit angewiesen wurden.

Der Aufklärung mit ihrer Forderung nach klarem und richtigem Denken und ihrer optimistischen Grundtendenz verdankte die Behindertenpädagogik ihren Beginn, die bisherige Bettelpraxis von Behinderten wurde als menschenunwürdig erkannt.

Die Neuzeit und die Aufklärung brachten einerseits Verbesserungen in der Lage der Behinderten, da Behinderung entdämonisiert wurde. Andererseits bewirkte die Hinwendung zum Ursache-Wirkungs-Prinzip (Kausalität) zwecks Erklärung der Welt eine beispiellose Wissenschafts-, Theorie- und Technologiegläubigkeit, die trotz geringfügiger Zäsuren bis heute anhält. Sobald die nicht-philosophische Wissenschaft eine halbwegs plausible Kausalität postuliert, erhebt und erhält sie einen Absolutheitsanspruch, der bis heute ungebrochen ist.

Abbildung 4:
Aufklärung und Reformation ändern die Stellung der Gesellschaft zu den Behinderten. Einerseits werden sie entdämonisiert, andererseits sollen nun auch sie einen Beitrag zur Volkswirtschaft leisten: "So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen". Im Bild die Maschinenstrickerei des Annastifts in Hannover. (Foto: A. Mayer, Ausstellung "Der imperfekte Mensch", Dresden)

Die kausal begründende Wissenschaft hat einen solchen Einfluß gewonnen, daß sie sich auch mit Leichtigkeit über Moral und Ethik hinwegsetzt. Dies liegt natürlich auch darin begründet, daß sich heutige politische Systeme nahezu ausschließlich über den Konsum legitimieren, ihre Rechtmäßigkeit begründen. Ideal, Moral und Ethik spielen eher eine abgeleitete Nebenrolle. Wahrscheinlich erhält dieses Getriebe seine Dynamik dadurch, daß in diesem weltanschaulichen System die quälende und lähmende Frage nach den letzten Gründen des Seins, nach dem Sinn und Zweck unserer Existenz keine Rolle spielt, verdrängt und ausgeblendet werden kann. Dies entspricht sicherlich einem menschlichen Bedürfnis.

Heute hat sich innerhalb dieses Ideengebäudes vor allem über die Medien eine idealtypische Normalität geformt, der Behinderte nicht entsprechen können. Von daher wird die Position der vom Normalen abweichenden Menschen im heutigen weltanschaulichen System immer gefährdet bleiben. Starke Interessengruppen für Behinderte sind deswegen eine unverzichtbare Notwendigkeit.

2. Blinde

Im frühen 16. Jahrhundert wurden erste Forderungen zur Erziehung blinder Kinder laut, 1784 gründete der französische Professor Valentin Hauy, empört von der geschäftlichen Ausnutzung blinder Musiker zum Vergnügen der bürgerlichen Öffentlichkeit, im Februar 1784 in Paris die erste Blindenanstalt, es folgte 1806 die erste deutsche Blindenanstalt in Berlin und das erste bayerische Institut in Freising 1826. Ludwig l. hatte dieses Projekt höchstpersönlich angestoßen und stiftete im September 1826 die Summe von 50 000 Gulden für Freiplatze und ermöglichte damit überhaupt erst die Eröffnung.

Das Institut war zwar ein wichtiger Anfang, aber für die meisten Blinden war es eine trügerische Hoffnung, einen der raren Plätze zu bekommen. Aus den vielen Anträgen, die in den Akten überliefert sind, geht hervor, daß die Blinden zumeist aus ärmlichen Familien stammten und überwiegend erst durch nicht behandelte Krankheit erblindet waren. Diese Kinder besuchten zum Teil die örtliche Elementarschule, viele vegetierten zu Hause unter unmenschlichen Verhältnissen, denn die in der frühindustriellen Gesellschaft zerbrochene, desorientierte Familie hatte keine Kapazitäten für die Betreuung Behinderter frei.

Schon bald wurden in Deutschland an die Blindenschulen "Versorgungs- und Beschäftigungsanstalten" angeschlossen, so in München im Jahre 1837. Gegenüber der Erziehungsanstalt drohte die Beschäftigungs-Anstalt übergewichtig zu werden, sie entwickelte sich zu einer dauerhaften Versorgungseinrichtung, was notwendige Übergänge von der Blindenschule erschwerte.

1854 begann die Blindenanstalt Nürnberg mit einigen Schülern in der Münzgasse, wenige Jahre später zog die Einrichtung in ein weit größeres Haus in der Marienvorstadt. Nun wohnten viele Schulentlassene in der Anstalt und verdienten sich mit Flecht- und Strickarbeiten in der hauseigenen Werkstatt einen Teil ihres Lebensunterhaltes. Nach wie vor finanzierte sich die Anstalt hauptsächlich über Stiftungen und Vermächtnisse. Das 1893 neu eingeweihte Gebäude in der Koberger Straße bot neben verschiedenen schulischen Einrichtungen Platz für eine Arbeiterabteilung, eine Beschäftigungsabteilung für Erwerbsschwache und eine Versorgungsabteilung für alte Blinde.

Der 1. Weltkrieg brachte tiefe Einschnitte, da ein Großteil der Lehrkräfte zum Kriegsdienst eingezogen wurde. Gleichzeitig eröffnete sich der Blindenanstalt mit der Umschulung von Kriegsblinden ein neues Aufgabenfeld.

Von 1933 bis 1945 waren die Blinden zwar nicht von der NS-"Euthanasie", sehr wohl jedoch von Sterilisationen betroffen. Auch Geldspenden gingen in der NS-Zeit weniger ein, da Blinde als "minderwertig" abqualifiziert wurden.

3. Taubstumme

Den Taubstummen wurde bis Mitte des 16. Jahrhunderts eine Bildungsfähigkeit vollständig abgesprochen. Ein systematischer Unterricht Gehörloser ist erstmals um 1550 durch einen spanischen Benediktinermönch belegt. In Deutschland fanden ab Mitte des 16. Jahrhunderts zunächst Versuche in kirchlichen Kreisen statt, Taubstumme im Glauben zu unterweisen und sie dann zum Abendmahl zuzulassen. Das weltweit erste Taubstummeninstitut wurde wiederum in Paris gegründet, im Jahre 1770. Schon 1769 begannen in Hamburg erste Versuche eines gewissen S. Heinicke mit Taubstummenunterricht, 1778 gründete er ein Institut unter ärmlichsten Bedingungen. Die ersten wirklichen Institutsgründungen im deutschsprachigen Raum waren Wien (1779), Karlsruhe (1783), Berlin (1788) und Freising (1804).

Erste Ansätze in München können schon um 1794 datiert werden. Im städtischen Waaghaus zu Nürnberg nahm am 16. Oktober 1832 die dortige Taubstummenschule den Unterricht auf. Taubstumme waren die erste Behindertengruppe in Bayern, denen eine spezielle Förderung zuteil wurde. Seit 1817 sollte jede bayerische Kreishauptstadt über eine Taubstummenanstalt verfügen. An den Seminarschulen, darunter auch Altdorf, erhielten Volksschullehrer eine Zusatzausbildung als Taubstummenlehrer. Einige Jahre später, 1832, eröffnete in Nürnberg eine Taubstummenschule. 1862 gab es um Nürnberg drei Taubstummenanstalten (Ansbach, Schwabach und Altdorf). Gegen Ende des 19. Jahrhunderts bestanden etwa 70 Gehörlosenschulen in Deutschland.

Am 8. August 1874 beschloß der Fürther Magistrat, daß für taubstumme Kinder eine unentgeltliche Taubstummenschule (gemeint war natürlich nur eine Klasse) eingeführt wird, die jedoch mangels Beteiligung 1904 wieder aufgelöst wurde, die Schüler wurden zunächst den Hilfsschulklassen angegliedert, was jedoch nicht praktikabel war, und 1906 der im Vorjahr eröffneten Kreistaubstummenanstalt in Nürnberg überwiesen. 1901 hatte man sich bemüht, die Kreis-Taubstummenanstalt nach Fürth zu holen, was aber nicht gelang.

Die 1905 in der Preyerstraße eingeweihte Kreistaubstummenanstalt Mittelfranken hatte Platz für 120 Kinder. Den Akten des Stadtrates läßt sich entnehmen, daß diese Schule von Kindern aus Fürth genutzt wurde, so waren es 1912 fünf Schüler, 1921 acht und 1926 sechs Schüler aus der Kleeblattstadt.

Bereits nach einigen Jahren stellte sich heraus, daß im Anschluß an die Schulausbildung eine praktische Berufsausbildung bzw. Fortbildungsschule notwendig war. Seit 1912 verfügte die Nürnberger Taubstummenanstalt als erste derartige Einrichtung Deutschlands über eine Anstaltszeitung aus einer hauseigenen Druckerei. Jäh unterbrochen wurde diese positive Entwicklung durch den Nationalsozialismus. Die Einrichtung wurde nicht mehr gefördert, da es sich "nicht um vollwertige" Menschen handele. Von 1939 bis 1945 wurde die Anstalt geschlossen und als Lazarett genutzt. Einem Schreiben an die Stadt Fürth zufolge mußten infolge der Kürzungen und der anscheinend schon anstehenden Schließung die Kinder aus Fürth die Anstalt schon zum April 1939 verlassen.

4. Körperbehinderte

Die ersten Ansätze zur Körperbehindertenfürsorge kamen zunächst aus dem chirurgischen und orthopädischen Bereich, erste schriftliche Zeugnisse stammen aus dem 16. Jahrhundert. Die schnellen Fortschritte der Chirurgie, der Orthopädie und in der prothetischen Versorgung bewirkten mit dem damit zunehmenden Wissen um die Veränderbarkeit von Körperschäden eine positivere Einschätzung Körperbehinderter.

Orthopädische Heilanstalten beanspruchten mit der Priorität der medizinischen Behandlung die Gesamtverantwortung für die Heilung und "Entkrüppelung" der Körperbehinderten. 1780 entstand in der Schweiz in Orbe im Kanton Waad ein orthopädisches Institut, in dem Heilungsprozesse bei Kindern langfristig überwacht wurden und die Kinder auch unterrichtet wurden. Erst 1808 fanden sich in Deutschland Nachahmer, bis 1816 entstanden nach dem Schweizer Vorbild sieben Anstalten, 1888 bestanden immerhin schon 23 solcher Anstalten. Konfessionelle Körperbehindertenheime nahmen sich ab Ende des 19. Jahrhunderts der Erziehung, Unterrichtung und Berufsausbildung Körperbehinderter an.

Im Rahmen der Industriellen Revolution nahmen im 18. und 19. Jahrhundert die Zahl von Körperschäden, Arbeitsunfälle und Frühinvalidität, vor allem aber jene der jugendlichen Verkrüppelten stark zu - durch die körperliche Schwerarbeit schwangerer Frauen, durch desolate Wohnverhältnisse, durch Unterernährung, aufgrund von Mißhandlungen durch Eltern oder Arbeitgeber, durch zahllose Arbeitsunfälle, durch unangemessene Belastungen oder durch Bewegungsmangel bei der Arbeit und durch eine völlig unzureichende oder überhaupt fehlende medizinische Versorgung.

Um die zunehmende Verwahrlosung körpergeschädigter Kinder zu begegnen, gründete Nepomuk von Kurz 1832 in München die "praktischtechnisch-industrielle Privat-Unterrichts-Erziehungs- und Beschäftigungsanstalt für krüppelhafte Kinder". Von Kurz gab in einer späteren Schrift seinem Erstaunen Ausdruck, daß um 1832 zwar Blinde, Taubstumme und Arme in den Genuß von Unterricht kommen, nicht aber die "krüppelhaften" Kinder. Junge Körperbehinderte sollten in seinem Institut zu Facharbeitern gebildet oder dauerhaft beschäftigt werden. Das Vorhaben, auch Mädchen aufzunehmen, scheiterte am Widerstand der Behörden und konnte erst 1877, 12 Jahre nach von Kurz´ Tod, verwirklicht werden. Eine bornierte Bürokratie machte von Kurz das Leben schwer, so daß sein Werk 1844 in eine Staatsanstalt umgewandelt werden mußte, da von Kurz nahe dem Ruin stand: Die "Königlich-bayerische Erziehungsanstalt für krüppelhafte Kinder" entstand. Sie bot damals gerade 11 Kindern Platz. 1859 konnten immerhin 30, 1877 34 Jungen und 32 Mädchen aufgenommen werden.

In den 1880er Jahren fand das Wort "Krüppel" zunehmend Eingang in die sozialpolitische und medizinische Fachsprache, obwohl es von führenden Orthopäden gemieden wurde, der Begriff war auch damals stark negativ belegt. Die Diskriminierung von Behinderten wurde bewußt in Kauf genommen, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren, die Bezeichnung "Krüppel" wurde zu einem sozialpolitischen Kampfbegriff.

Die ärztliche Fachliteratur ignorierte lange Zeit die konfessionelle Krüppelfürsorge, die im 19. Jahrhundert bei der Fürsorge für körperlich und geistig Behinderte die Führung übernommen hatte. Erstmalig 1899 befaßte sich ein Orthopäde ernsthaft mit der "Krüppelfürsorge", Leonhard Rosenfeld aus Nürnberg. Später wurde die Existenzberechtigung der relativ jungen Orthopädie geradezu aus der "Krüppelfürsorge" abgeleitet.

In Mittelfranken zählte man 1904 bei 390 000 Einwohner 2655 "Krüppel", davon 429 Kinder. Im Jahre 1906 führte der Orthopäde Biesalski die erste "Krüppelstatistik" im Deutschen Reich durch, die annähernd 100 000 Körperbehinderte unter 15 Jahren im Deutschen Reich ergab. Im Jahre 1907 standen aber lediglich 3 000 Heimplätze zur Verfügung. Die Zählung hatte eine ungeheure publizistische Wirkung und war unter anderem auch so gedacht. Biesalski forderte anhand der Zählung - die wissenschaftlichen Kriterien nicht standhielt - die organisierte "Krüppelfürsorge" unter Leitung von Orthopäden. Es zeichneten sich allerdings Differenzen zwischen der diakonischen "Krüppelfürsorge" und der orthopädischen ab, da sich die konfessionelle "Krüppelfürsorge" innerhalb von Monaten an den Rand einer Bewegung gedrängt sah, die sie 20 Jahre geleitet hatte. Auch der Widerstand der Eltern war unterschätzt worden: Die Eltern wollten ihre Kinder weder als "Krüppel" bezeichnen noch in einem "Krüppelheim" behandeln lassen.

1909 schlossen sich in Berlin alle an der Körperbehindertenfürsorge beteiligten Institutionen zur "Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge" zusammen.

1913 wurden in München die auf v. Kurz zurückgehende "Königliche Landesanstalt für krüppelhafte Kinder" und die "Königliche Orthopädische Klinik" unter einem Dach zusammengelegt. Das bot 150 Schülerinnen und Schülern Platz; die "Bayerische Landesschule für Körperbehinderte", so der Name seit 1968, besteht bis heute und kann als die erste staatliche Tagesheimschule für Körperbehinderte mit berufsqualifizierenden Abschlüssen, als erste ausschließlich pädagogische Institution für diesen Betroffenenkreis in Deutschland und vermutlich auch in Europa bezeichnet werden, die eine medizinische Versorgung mit pädagogischen Zielsetzungen vereinigte. Den Akten des Fürther Stadtrates zufolge besuchten schon vor dem Ersten Weltkrieg auch Fürther Kinder die hier so bezeichnete "Landesschule für krüppelhafte Kinder".

Der Erste Weltkrieg brachte die Kriegskrüppelfürsorge. Während im Kriege 1870-71 ca. 80-90 Prozent aller Soldaten mit Schußbrüchen starben, lagen diese Zahlen im Ersten Weltkrieg wesentlich niedriger, was eine vielfach höhere Zahl von Kriegsinvaliden zur Folge hatte. Der Weltkrieg führte zu einer veränderten Einstellung der Bevölkerung gegenüber den körperlich Behinderten, für Hunderttausende von Familien wurde die "Verkrüppelung" des Sohnes oder Vaters zur Realität. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges fühlte sich der Staat erstmals verpflichtet, die ehemaligen Soldaten, die im Krieg für Volk und Vaterland Verletzungen erlitten hatten, wieder ins Berufsleben zu integrieren.

1920 wurde auf Betreiben der "Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge" das "Krüppelfürsorgegesetz" beschlossen, 1924 schuf die Reichsfürsorgepflichtverordnung die gesetzliche Grundlage zur Schaffung von geeigneten Anstalten für Körperbehinderte. Das "Krüppelfürsorgegesetz" war weltweit die erste gesetzliche Grundlage, die die Verpflichtung der Öffentlichkeit enthält, Körperbehinderten medizinische, schulische und berufliche Rehabilitation zu gewähren und Beratungshilfen zur vorbeugenden Minderung von Körperbehinderungen einzurichten.

Die Landesregierungen beschlossen Gesetze zur öffentlichen "Krüppelfürsorge", die beispielsweise in Preußen deutlich später (1920) wie ähnliche Gesetze bezüglich geistig Behinderter, Blinder und Tauber (1891) erlassen wurden.

Die Hoffnung der Versehrten und deren Angehörigen ruhten auf der Orthopädie, die früher von der Bevölkerung geschmähten Einrichtungen der Krüppelfürsorge verloren ihren Schrecken. Vorher war aber die Bezeichnung "Krüppel" auf dem Wege der ministeriellen Verordnung aus dem offiziellen Sprachgebrauch verbannt worden. Als medizinischer Fachbegriff verschwanden "Krüppel" und "Krüppelfürsorge" erst 1957.

In Nürnberg bestanden seit 1918 die Lazarettwerkstätten der Kriegsbeschädigtenfürsorge im neuen Justizpalast, der als Versorgungslazarett genutzt wurde. Der neue sozialdemokratische Nürnberger Stadtrat richtete ein Jahr später die Wohlfahrtsstätten für Erwerbsbeschränkte ein, die sich am Vorbild der Stadt Frankfurt orientierten. Beschäftigt wurden Personen, die "im Gebrauche ihrer körperlichen Kräfte oder geistigen Fähigkeiten behindert sind" (seit 1924 auch geistig behinderte Jugendliche). Bis zu 300 Frauen und Männer waren in den Werkstätten beschäftigt, deren vorrangigste Ziele stets Wirtschaftlichkeit und Vermittlung der Beschäftigten auf dem freien Arbeitsmarkt waren. Die große und sehr wirtschaftlich arbeitende Schuhmacherwerkstatt rief immer wieder die Proteste der Nürnberger Schuhmacherinnung hervor. Vor allem in den Krisenjahren der Weimarer Republik sah sich die Innung von der städtischen Konkurrenz in ihrer Existenz bedroht. Die Nationalsozialisten gingen auf die Proteste der Handwerkerinnung ein und lösten die städtischen Werkstätten noch im Sommer 1933 auf.

5. Geistig Behinderte

Der Mangel an sprachlicher Verständigung der Taubstummen und vieler geistig Behinderter führte zum Urteil, daß sie unfähig zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben seien. Beide Behindertengruppen wurden zunächst als gewissermaßen zusammengehörig betrachtet. Bei den ersten Institutsgründungen für Taubstumme fanden auch Schüler Aufnahme, die als schwachsinnig, idiotisch, krüppelhaft oder psychopathisch charakterisiert wurden.

Die Einbeziehung und die Entwicklung von Behandlungsmethoden durch verschiedene Taubstummenlehrer sowie eine erste einschlägige Veröffentlichung im Jahre 1820 ("Betrachtungen über Geistesschwache Kinder" von T. Weise in Zeitz) führte zu einer stärkeren Beachtung Schwachsinniger. 1829 forderte der Blindenlehrer W. Harnisch eigene Schulen unter staatlicher Aufsicht für geistesschwache Schülergruppen. Bereits 1803 gab es anscheinend schon Nachhilfeklassen an der Armenfreischule in Zeitz.

Abbildung 5:
Geistig behinderte Kinder in Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) um 1919. (Repro A. Mayer, Original im Archiv der Diakonie Neuendettelsau).

Die erste private Anstalt für Geistesschwache gründete der Taubstummenlehrer K. F. Kern 1847 in Leipzig, ihr ging 1845 in Berlin schon die "Heil- und Bildungsanstalt für Blödsinnige" voraus. Nun folgten in rascher Abfolge weitere Anstaltsgründungen, so auch 1854 in Ansbach oder beispielsweise 1872 die Epileptikeranstalt in Bethel bei Bielefeld.

Um 1850 verdeutlichten erste statistische Erhebungen ein unbeschreibliches Ausmaß des Elends von Schwachsinnigen in jener Zeit. Ein Grund lag in der damals in Auflösung befindlichen (bäuerlichen) Großfamilie sowie in der Verstädterung und Industrialisierung. Die Anstaltsgründungen waren somit auch Antworten auf die mit dem rasanten gesellschaftlichen Wandel einhergehenden sozialen Notlagen. Zwischen 1850 und 1902 entstanden 101 Anstalten mit etwa 20 500 "Zöglingen".

Zusätzlich konnten zum Beginn des 20. Jahrhunderts 304 Hilfsschuleinrichtungen mit 921 Klassen verzeichnet werden, in denen etwa 20 150 "schwachsinnige" Kinder unterrichtet wurden. Es erschienen auch einige einschlägige medizinische und pädagogische Periodika. 1865 gründete sich die "Gesellschaft zur Förderung der Schwach- und Blödsinnigenbildung" in Hannover, 1874 erfolgte in Berlin die erste "Konferenz der Idiotenheilpflege" in dreijährigem Turnus, die sich 1898 in "Konferenz für das Idioten- und Hilfsschulwesen" umbenannte und seit 1907 "Verein für Erziehung, Unterricht und Pflege Geistesschwacher" hieß.

Um die Jahrhundertwende verstärkte sich die Diskussion über die Alternative Anstalt- oder Hilfsschulerziehung der Schwachsinnigen, vor allem für Kinder aus armen Familien waren die hohen Kosten der Anstaltserziehung unerschwinglich. Die bestehenden "Hilfsklassen für geistig zurückgebliebene Kinder" waren den öffentlichen Volksschulen angegliedert und später zur eigenen Schulform ausgestaltet worden. 1898 schloß sich in Hannover der "Verband der Deutschen Hilfsschulen" zusammen, der sich vor allem um die Schulpflicht für geistig Behinderte bemühte, wobei man letztendlich doch eher die lediglich lernbehinderten Kinder meinte. Mit dem Ausbau der Hilfsschulen trat ein problematischer Differenzierungsprozeß ein: Gleich wie zuvor schwachbefähigte Kinder in den Volksschulen, so wurden nun geistig behinderte Schüler an den Rand der Hilfsschulen gedrängt.

Das erste Datum, das sich für Behinderte in Fürth nachweisen läßt, bezieht sich auf Geisteskranke, was überrascht. Denn in der allgemeinen europäischen und deutschen Entwicklung kam den Geisteskranken erst mit einem zeitlichen Verzug zu anderen Behindertengruppen fürsorgliche Aufmerksamkeit zu: Am 11. Juli 1864 gründete sich in Fürth der "Verein zur Unterstützung Geisteskranker". Der Verein übernahm die Verpflegungskosten von Mitgliedern und deren Kindern in staatlichen Heil- und Pflegeanstalten, war also eher eine Art Zusatzkrankenversicherung. 1888 waren 22 Personen aus Fürth auf Kosten der Armenpflege in der Kreisirrenanstalt Erlangen untergebracht, auf Kosten des Vereins 14 Personen, auf Privatkosten ebenfalls 14. Der Verein hatte 1914 immerhin 4370 Mitglieder und kam dabei für 17 Kranke und Behinderte auf.

Für 1903 findet sich eine Notiz, derzufolge in der Kreisirrenanstalt Erlangen auf Kosten der Armenpflege 39 (1902: 36) Geisteskranke untergebracht waren, die Ausgaben betrugen 15.466 Mark (1902: 12.726 Mark). "Epileptiker, Blöde etc." waren in Neuendettelsau und Lautershofen 16 (1902: 12) Personen untergebracht, die Kosten lagen bei 3.710 Mark (1902: 2.715 Mark).

Seit dem 1. Mai 1900 bestand in Fürth eine Hilfsschule (d.h. eine oder mehrere Klassen), seit Oktober 1915 ein Kindergarten für körperlich und geistig Zurückgebliebene, der im April 1924 jedoch wieder aufgelassen wurde.

Abbildung 6:
Der Verein zur Unterstützung Geisteskranker in Fürth wurde schon im Jahre 1861 gegründet (im Bild die Satzung), leistete aber nur eine Art Zusatzkrankenversicherung. (Repro A. Mayer, Original der Satzung im Stadtarchiv Fürth).

Abgesehen von dem Verein läßt sich in Fürth vor dem Ersten Weltkrieg - und im übrigen bis zur Gründung der Lebenshilfe 1961 - nur eine gesonderte Institution für geistig Behinderte im engeren Sinne nachweisen: Am 11. Dezember 1913 erging vom überaus verdienstvollen Stadtschulrat Dr. Bernhard Bauer eine Stiftung über 25.000 Mark - damals eine ganz erhebliche Summe - zugunsten geistig behinderter Kinder aus Fürth. Die Stiftung war dem Andenken an die verstorbene Tochter gewidmet. Die Tochter war geistig behindert gewesen:
"Schwere Heimsuchung hat die Familie des erst in Pension getretenen Schulrats Dr. Bauer betroffen. Ihr Schmerzenskind Frieda, daß aber um deswillen mit um so größere Liebe und Aufopferung gehegt und gepflegt wurde, ist nach mehrwöchigem Leiden aus dem Leben abgerufen worden." Der Schulrat starb wenig später, wobei der frühe Tod im Alter von 56 Jahren auf die persönlichen Umstände zurückgeführt wurde: Dr. Bauer hatte sich zeitlebens für die Kinder der Stadt engagiert, die Behinderung der Tochter setzte ihm seelisch so zu, daß er früh pensioniert wurde. Der Tod der Tochter raubte ihm den letzten Lebenswillen. Als seine Frau Marie Bauer 1942 verstarb, wollte sie weitere 12.000 Reichsmark der Stiftung zugehen lassen, allerdings unter der Bedingung, daß im Stiftungskuratorium ein evangelischer Pfarrer aufgenommen werde und v.a. protestantische Kinder bedacht würden. Dies lehnten die nationalsozialistischen Machthaber jedoch ab, so daß auch die Summe nicht angenommen wurde. Die Stiftung wurde nach dem Währungsschnitt im Jahre 1949 "wegen Unmöglichkeit der Erfüllung des Stiftungszwecks" aufgehoben.

Vor 1914 gab es im Fürther Krankenhaus "Irrenzellen", die ab 1914 nur noch vorübergehend belegt wurden. Da eine Überwachung (von Betreuung war keine Rede) nicht geleistet werden konnte, machte der Krankenhauspfleger 1917 den Vorschlag, die Irrenzellen nicht mehr zu benutzen und die Fürther Geisteskranken sofort in die Heil- und Pflegeanstalt Erlangen zu verbringen. Dem wurde wohl entsprochen, jedenfalls lassen sich keine Vermerke mehr auffinden.

III. Behindertenfürsorge für Fürther Bürger vor der Gründung der Lebenshilfe: Das Beispiel der Neuendettelsauer Anstalten

1. Die Innere Mission

Die Innere Mission, das heutige Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, ist auch heute noch mit knapp 400 Selbsthilfegruppen, 400 Beratungsstellen, 1600 Einrichtungen mit 137 000 Plätzen und über 60 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 46 Fachschulen allein im Bereich der Behindertenhilfe einer der größten Anbieter von Dienstleistungen in ganz Europa. Sie ist auch eine der frühesten Gründungen eines Wohlfahrtsverbandes, der sich zum Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe wie Wohn-, Arbeits- und Therapiestätten entwickelte.

Durch die Märzrevolution 1848 erhielten die Bemühungen zur Vereinigung der deutschen evangelischen Landeskirchen einen starken Anstoß. Johann Hinrich Wichern vermißte in der Einladung zu einem entsprechenden Kirchentag "wesentliche große praktische Fragen unserer Zeit", er meinte hiermit die soziale Frage. Wichern hatte zuvor aufgrund der Theologenschwemme zu Beginn des 19. Jahrhunderts kein Pfarramt erlangen können, arbeitete zunächst in Hamburg in einer Sonntagsschule für Unterschichtkinder und bekam bei Hausbesuchen die elenden Zustände in den Familien vor Augen geführt. Mit der Unterstützung wohlhabender Gönner entstand dann eine kleine Einrichtung zur "Rettung" verwahrloster Kinder, das "Rauhe Haus" in Horn bei Hamburg. Auf dem Wittenberger Kirchentag am 22. September 1848 hielt Wichern eine berühmte fünfstündige Stegreifrede. In dieser Rede behandelte er diejenigen sozialen Gegebenheiten, die - wie er meinte - zur Revolution geführt und dadurch Berechtigung und Notwendigkeit der von ihm so benannten Inneren Mission offenbart hätten. Unter dem Eindruck dieser Rede bildete sich 1849 der Central-Ausschuss für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche.

Abbildung 7:
Heimbewohner in Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) beim Ausüben des Schusterhandwerks. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

Der Begriff "Innere Mission" umschrieb bildlich das Ziel, die durch die Industrialisierung entwurzelten Arbeiter für die evangelische Kirche zurückzugewinnen.

Aus der Inneren Mission gingen eine Vielzahl von Gründungen hervor, unter anderem die reichsweite Einrichtung "Herberge zur Heimat" für die "wandernde Bevölkerung  ", die auch in Fürth eine Niederlassung unterhielt (Badstraße 3, die Inschrift "Herberge zur Heimat" ist erhalten). Im Jahre 1886 gründete sich unter dem Dach der Inneren Mission das erste "Krüppelheim" d.h. ein Heim für körperlich Behinderte. Eine der ersten Einrichtungen für geistig Behinderte war die Diakonissenanstalt in Neuendettelsau.

2. Wilhelm Löhe und die Diakonie Neuendettelsau

Wilhelm Löhe, dessen Name außerhalb Frankens kaum bekannt ist, wurde am 21. Februar 1808 in Fürth geboren. 1837 übernahm er das Pfarramt in den kleinen Bauerndorf Neuendettelsau, das er alsbald wieder zu verlassen gedachte. Versetzungsanträge wurden jedoch nicht angenommen, da er an früheren Wirkungsstätten durch seinen frommen Eifer großen Anstoß erregt hatte. Ähnlich wie der Kirchentag in Wittenberg lehnte Löhe die Märzrevolution 1848 schroff ab. 1849 legt sich Löhe mit der bayerischen Synode an, was zu einem Suspensionsantrag gegen Löhe führte. Der Streit entschärfte sich, am 27. Februar 1854 gründete Löhe den "Lutherischen Verein für weibliche Diakonie in Bayern". Das diakonische Werk wurde einerseits als Ausfluß und Frucht des lebendigen Glaubens gesehen, andererseits sollte der christliche Liebesdienst den Glauben neu beleben. In den Vereinsstatuten hieß es, der Verein bestehe aus einer Muttergesellschaft und aus Hilfsvereinen, welche sich "der Muttergesellschaft zur Förderung ihrer Zwecke organisch angeschlossen haben". Unverheiratete Frauen sollten zum "Dienst an der leidenden Menschheit" ausgebildet werden. Natürlich spielten beim sozialen Engagement von Wilhelm Löhe kirchlich-theologische Motive eine ausschlaggebende Rolle. Organisatorisch war es nicht vorgesehen. Neuendettelsau zum bleibenden Sitz zu machen, sondern es sollte hier nur ein Anfang gemacht werden. Tatsächlich kam es im folgenden zur Gründung von Zweigvereinen in anderen Städten und Gemeinden (in Fürth am 17. Mai 1861), aber diese Zweigvereine entfalteten ein so geringes Leben, daß man ihre Auflösung erwog. Neuendettelsau wurde entgegen der ursprünglichen Planung zum Mittelpunkt, anstelle der weitgestreuten Vereinstätigkeit trat das Konzept der Mutterhausdiakonie.

Abbildung 8:
Das Mutterhaus der Diakonissen in Neuendettelsau nach 1855. Die Diakonissen im Vordergrund tragen eine Art Schleier, der um 1858 durch eine Haube ersetzt wurde. (Repro A. Mayer aus Rößler, siehe Literaturverzeichnis).

Obwohl nicht einmal zehn Prozent des notwendigen Kapitals vorhanden war, beschloß Löhe den Bau eines Mutterhauses, die Diakonissenanstalt war zunächst auf engstem Raum in einem Gasthaus untergebracht. Wiederholt gingen Löhe in den ersten Jahren - wie er später selbst schrieb - aus finanziellen Gründen "die Wasser der Sorge bis an den Hals".

Am 15. Oktober 1854 wurde das Diakonissen-Mutterhaus eingeweiht. Noch vor diesem Zeitpunkt war Löhe durch den Vater eines geistig behinderten Kindes auf die Lage der Behinderten aufmerksam geworden, das Kind wurde am 1. Mai 1854 in die vorläufige Bleibe des neuen Vereins aufgenommen, dem heute noch existierenden Gasthaus Zur Sonne. Löhe selbst sprach von einem Zufall, später von einer Fügung Gottes, die die Hinwendung zur Fürsorge für geistig Behinderte bestimmte. Durch ihn war schon bei der wenige Tage später stattfindenden Eröffnungsfeier der Muttergesellschaft (9. Mai 1854) die Behindertenarbeit des Werkes gegenwärtig.

Ohne besondere Kenntnisse des Aufgabengebietes machte Wilhelm Löhe die Behindertenarbeit zum wesentlichen Tätigkeitsfeld seiner Diakonissenanstalt. Dabei war diese Richtungsentscheidung mit großen Risiken behaftet, da Anstalten für Behinderte zu jener Zeit in Deutschland noch keine bewährten Einrichtungen waren.

Obwohl zunächst eine dezentrale Tätigkeit der in Neuendettelsau ausgebildeten Diakonissen vorgesehen war, konzentrierte sich der Wirkungskreis vor allem auf Neuendettelsau, der Boden für die Entwicklung einer Großanstalt für geistig Behinderte war bereitet.

Der Schritt zur Mutterhausdiakonie war bei allen sich hieraus entwickelnden Verbesserungen für deren Schicksal in gewisser Weise auch ein Schritt zur Desintegration der Behinderten: Indem die Diakonie nicht mehr identisch mit den Ortsgemeinden war, kam es zu der trennenden Zuordnung der Behinderten zur Diakonie und der Nichtbehinderten zur Ortsgemeinde.

Wie schon oben angedeutet, war Löhes Konzept anfänglich anders, nämlich eine Hilfe für Bedürftige in der Gemeinde durch in Neuendettelsau ausgebildete Diakonissen ("Hilfe aus der Gemeinde für die Gemeinde"). Aus pragmatischen Gründen, die anscheinend vor allem im Bedürfnis der Diakonissen nach einer gemeinsamen Heimstatt lag, verlief der Weg jedoch anders, in Richtung Anstalt. Der ursprünglich von Löhe gewollte Weg sollte später in bezug auf die Behinderten beispielsweise durch die Lebenshilfe bereitet werden. Dieses attraktive Gegenangebot sollte hundert Jahre später die Anstaltshilfe in unüberhörbarer Weise in Frage stellen.

Neuendettelsau gehörte zu den frühesten Gründungen im Bereich der Behindertenarbeit. Staatliche Initiativen gab es kaum, sie verringerten sich nach den kirchlichen Gründungen weiter. Im protestantischen Bayern gab es zu jener Zeit weder eine staatliche noch andere evangelisch-kirchliche Initiative für geistig Behinderte, deswegen stieß Löhe in eine ungeahnte "Bedarfslücke". Löhe zog die Konsequenz, diesen Dienst zu einer vordringlichen Aufgabe für die Diakonie zu machen. Im Oktober 1854 hatte man schon sieben Pfleglinge zu versorgen. 1855 wurden zwei Bauernhäuser in der Nähe der Dorfkirche gekauft und für Behinderte eingerichtet, am 14. November 1855 zog die "Anstalt für Blöde und Schwachsinnige" dort ein, die Zahl der Pfleglinge war auf 17 angewachsen. Die Anstalt stieß jetzt allerdings verschärft auf das Problem der Finanzierung, die meisten Pfleglinge kamen aus armen Verhältnissen und konnten die Pflegesätze nicht beibringen, nur der selbstlose Einsatz der Diakonissen hielt die Einrichtung am Leben. Die Neuendettelsauer "Blödenanstalt" blieb der einzige Zweig der Diakonissenarbeit, für den (seit 1863) eine Kirchenkollekte erbeten wurde, 1864 entstand ein Neubau für die "Blödenanstalt".

Abbildung 9:
Werkstätte für Behinderte in Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) um 1925. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

1865 betreuten 14 Diakonissen 54 Behinderte. Nach dem Kauf des Schlosses Polsingen 1866 führte man eine Geschlechtertrennung durch, Polsingen wurde mit Männern belegt, die Frauen blieben in Neuendettelsau. 1892 weihte ein Nachfolger Löhes die dritte Neuendettelsauer Behinderteneinrichtung in Bruckberg ein, die Zahl der Pfleglinge vergrößerte sich von 293 im Jahre 1909, bis zum Jahr 1918 wurde der 1000. Pflegling aufgenommen.

3. Die Anstalt als Konzept

In Neuendettelsau strebte man keine gesellschaftliche Reintegration der Behinderten an, Ziel war eine lebenslange Unterbringung in der Anstalt, weil sie nach damaliger Sicht nur dort angemessen gefördert werden könnten.

Die Behinderten wurden in Neuendettelsau aber in aller Regel als bildungsfähige Menschen betrachtet, was außerhalb der Anstalt keineswegs selbstverständlich war. Die logische Folgerung aus dieser Einsicht war der Auf- und Ausbau des differenzierten Anstaltsschulwesens.

Abbildung 10:
Neuendettelsauer Pflegeanstalt um 1927 (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

Ende des 19. Jahrhunderts neigte die Fachwelt - aufgrund der gesellschaftlichen Realität wahrscheinlich zurecht - generell der Meinung zu, daß sich geistig Behinderte erst durch die Angebote eines Anstaltslebens positiv entwickeln könnten: "Solche Kinder verkommen draußen in der Welt und in den Familien". Löhe selbst meinte, daß das Dasein der Behinderten ohne geeigneten Lebensrahmen zur Lebensuntüchtigkeit und zur Isolation führe, daß dagegen eine Einrichtung, die für die Behinderten konzipiert war und auf deren Bedürfnisse und Defizite eingehen konnte, neue und wertvolle Lebensmöglichkeiten eröffne. Die Anstalt konnte dem Menschen mit einem eingeschränkten geistigen Horizont eine für ihn überschaubare "Welt in der Welt" bieten. In der Anstalt ergaben sich Einsatz- und Entfaltungsmöglichkeiten, die "draußen" undenkbar waren. Von den einfachsten Handgriffen bis zu komplexeren Aufgaben in Werkstätten und Versorgungsbereichen stand ein vielfältiges Arbeits- und Beschäftigungsprogramm offen. Ein seinerzeit beispielhaftes Behinderten-Schulwesen bot Bildungs- und Erziehungsmöglichkeiten, wie sie in den herkömmlichen Lebensbereichen nicht vorhanden waren.

In der Idealvorstellung wollte die Anstalt den Menschen nicht wegführen aus der Welt und der menschlichen Gemeinschaft, sondern wollte ihm beides erst eröffnen.

Allerdings wich Neuendettelsau von unserem heutigen Verständnis insofern ab, als die Diakonissen in einer Art Lebensgemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Behinderten lebten, die Diakonisse war wie eine Mutter fast ständig auf ihrer Station, ein Schichtwechsel, der völlig neue Gesichter hereinbrachte, fand nicht statt. Die jeweilige Gruppe bzw. Station war für die Diakonisse nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch eigener Lebensbereich, oft schliefen die Diakonissen bei ihrer Gruppe oder lebten nur wenig entfernt in einem Schwesternheim. Die Mitarbeiter waren nicht nur rein dienstlich anwesend.

Heute werden mit dem Begriff "Anstalt" negative Assoziationen verbunden. Als Preis für die Förderungs- und Lebensmöglichkeiten und ein Zuhause, in dem sich der Behinderte in der Regel sein Leben lang geborgen wissen durfte, werden genannt: anonyme Aufbewahrung, Entpersönlichung des Einzelnen, Einbindung in einem geregeltem oder gar genormten Lebensvollzug, Unterbindung von Individualität und Selbstverwirklichung, Abtrennung von der freien Gemeinschaft des Dorfes oder der Stadt.

Die Behinderten waren weitgehend isoliert von der Umwelt, Verbindungslinien über die Anstaltsgrenzen konnten kaum gezogen werden. Schon 1860 führte die Leitung eine Anstaltskleidung ein, die geringe Verbindung nach "draußen" ließ eine Sonderbekleidung offenbar unproblematisch erscheinen. Löhe selbst bezeichnete die "Blödenanstalt" in Neuendettelsau als eine "schöne Insel", was die Abgrenzung zum Dorf Neuendettelsau sinnbildlich kennzeichnete. Diese Abwendung von der Welt hing nicht nur mit den Behinderten, sondern im wesentlichen mit der Lebensform der Diakonissen zusammen. Dem interaktiven Miteinander und der Lebensgemeinschaft von Diakonissen und Behinderten stand die Desintegration mit der Umwelt und der Gemeinde gegenüber.

In Neuendettelsau waren die leitenden Positionen von Anfang an mit Vertretern des geistlichen Standes besetzt. Einerseits verhinderte dies die Ende des 19. Jahrhunderts hervortretenden Kompetenzstreitigkeiten (zwischen Pädagogen und Ärzten), andererseits war die Unterordnung der behindertenpädagogischen Zielsetzung sicherlich auch ein gewisser Nachteil.

Die Neuendettelsauer Anstalten hatten in ihrer Anfangszeit nur geringe Kontakte zu anderen Einrichtungen, auch an der 1874 ins Leben gerufenen "Konferenz für Idiotenpflege" nahmen keine Vertreter teil. Neuendettelsau koppelte sich in dieser Zeit von der pädagogischen Weiterentwicklung ab. Gründe waren die rasante Entwicklung der Behinderteneinrichtungen, die alle Kräfte band. Abgesehen davon nahm Neuendettelsau eine eher abschirmende Haltung ein, die aus der grundsätzlichen Konzeption und der Lebensweise der Diakonissen herrührte.

In Neuendettelsau trieb man im wesentlichen bis weit in das 20. Jahrhundert hinein die überkommene Gestalt der Behindertenhilfe in Form der geschlossenen Anstaltsdiakonie weiter. Um 1900 häuften sich kritische Stimmen zum eigenen System, die Schaffung von Familiengruppen wurde gefordert, selbst das Anstaltswesen als solches wurde in Frage gestellt, die Anstalt vermehrt als ein künstliches Produkt gesehen.

Es muß aber betont werden, daß die Alternative zum Anstaltsleben in der Regel ein tristes Dahinvegetieren ohne jegliche Förderung in einer oft menschenunwürdigen Abseitsposition war. Der Lebensraum Anstalt stellte für die Behinderten eine positive Alternative zum Leben "draußen" in der sozialen Randständigkeit dar: War der Behinderte draußen weitestgehend desintegriert, so war es drinnen möglich, ihn in das durchaus differenzierte Anstaltsleben echt zu integrieren. In jener Zeit gab es keine anderen Einrichtungen für Behinderte, erst mit der Entstehung der Hilfsschule erwuchs für einen Teil der Behinderten eine Möglichkeit der Entwicklung im ursprünglichen gesellschaftlichen Umfeld. Die Hilfsschulen hatten nicht zuletzt durch ihren Anschluß an das staatliche Schulsystem und durch die Herkunft ihrer Lehrerschaft von Volksschullehrern gute Voraussetzungen, waren aber auf leichtere Formen geistiger Behinderungen begrenzt.

Eine Verbindung zwischen den Organisationsformen "Anstalt" und "Hilfsschule" gelang vor dem Ersten Weltkrieg allgemein nicht, in Neuendettelsau kam sie wegen der starken Selbstzugewandtheit nicht einmal in den Blick. Die Anstalt mußte zur Jahrhundertwende aufgrund ihrer Abgeschlossenheit und der behindertenpädagogischen Abkapselung zunehmend rückschrittlich erscheinen. Das Anstaltswesen führte nicht mehr, wie einst, die behindertenpädagogische Entwicklung an. Es war um 1900 zur Stagnation gekommen. Die aufkommende Kritik führte zunächst zu keiner Änderung, vor allem die Zäsur des Ersten Weltkrieges brachte einen Stillstand mit sich, so daß das Bild der Anstalt mit dem Geruch behaftet blieb, eine rückschrittliche Einrichtung zu sein, eine Massenorganisation, in die Behinderte abgeschoben werden. Die positiven Ansätze während der Weimarer Republik wurden jäh unterbrochen durch die Zäsur des Nationalsozialismus.

Die Anstalt als Organisationsform erleichterte es den Nationalsozialisten, die Behinderten zu erfassen, zudem wurde folgende Frage gestellt: "Konnten die Nationalsozialisten die Neuendettelsauer, wie auch eine Vielzahl andere Behindertenanstalten u.a. deshalb schließen und die dort lebenden Behinderten zu einem großen Teil ermorden, ohne daß größerer gesellschaftlicher Anstoß daran genommen wurde, weil die Anstalten als lebensferne, desintegrierte Gebilde aus dem Blickfeld der Bevölkerung geraten waren?" (Johannes Ammon, siehe Literaturverzeichnis).

Die heutige Behindertenfürsorge in Neuendettelsau wird im Epilog am Ende der Dokumentation dargestellt und diskutiert.

IV. Generalprobe zum Holocaust: Die staatlich organisierte Ermordung geistig Behinderter

1. Sozialdarwinismus und Behinderte

1859 erschien in London das Buch "Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder Die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein". Darwin bezog sich nur auf Pflanzen und Tiere, der deutsche Zoologe Ernst Haeckel übertrug 1868 in seiner "Natürlichen Schöpfungsgeschichte" den Kampf ums Dasein auf die Völkergeschichte. Zur natürlichen Auslese fügte Haeckel die künstliche Auslese hinzu, wobei er auf die Spartaner hinwies, die schwächliche Kinder getötet hätten. In den Jahren vor der Jahrhundertwende häuften sich die Vorschläge der sogenannten Sozialdarwinisten, die die Selektionsmethode auf Menschen anwenden, vereinzelt kommt es schon zu Sterilisationen. Bis zum Ersten Weltkrieg wurden Sterilisierungen, Ausmerzung von Erbkranken und anderer angeblicher Volksschädlinge vor allem in den Zirkeln der Extremen gefordert. Wenn auch der Sozialdarwinismus in Deutschland eine große und vor allem einflußreiche Anhängerschaft hatte, so bezog der Großteil seiner Anhänger diese Ideologie doch zunächst ganz überwiegend auf das internationale Verhältnis der um die Weltgeltung konkurrierenden Nationen und Völker. Die "Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene" zählte 1914 nur 350 Mitglieder, allerdings hauptsächlich Universitätsprofessoren. Solange Deutschland eine Großmacht auf den Sprung zur Weltmacht war, solange wandte sich diese Ideologie nur abgeschwächt nach innen. Angesichts eines körperbehinderten Kaisers und eines geistig behinderten bayerischen Monarchen (bis 1913) waren entsprechende Ansichten nur bedingt gesellschaftsfähig.

2. Wendepunkt Erster Weltkrieg: Erlebnis und Wirkung

Der deutschen Reichsleitung gelang es zwar nicht, die Weltöffentlichkeit zu täuschen, sehr wohl jedoch die eigene Bevölkerung: Im Deutschen Reich war man der festen Überzeugung, der deutsche Angriff im August 1914 sei reine Notwehr gewesen.

In Deutschland - aber auch in anderen Ländern - steigerten sich große Teile der Bevölkerung in eine Kriegsbegeisterung hinein, das "Augusterlebnis" ließ scheinbar alle gesellschaftlichen Konflikte vergessen. Das Erwachen war deswegen um so schlimmer.

Der Erste Weltkrieg führte zu einem taktischen Desaster auf allen Seiten. Man hatte in Deutschland die Vorstellung eines "frisch, fröhlichen Krieges" eines kurzen Feldzuges, in dem es auf Mannesmut und Heldentum ankomme. Die Realität des ersten industriellen Krieges war eine andere.

Zunächst bewirkte der Krieg gesellschaftlich eine höhere Akzeptanz von Körperbehinderten, da das Kriegsgeschehen eine Vielzahl von fast unvorstellbaren Verstümmelungen hinterließ. Auf der anderen Seite wurden im ganzen Deutschen Reich Behinderteneinrichtungen - genauso wie z.B. Schulen und Turnhallen - in Lazarette umgewandelt. Langfristig gravierender waren aber die ideologischen und mentalen Folgen des Kriegsverlaufes, der Kapitulation und der Revolutionsjahre nach dem Krieg.

Es war ein unerwartetes Erwachen, als die Oberste Heeresleitung Ende September 1918 einen sofortigen Waffenstillstand verlangte. Nach den ständigen Durchhalteparolen und den Siegesmeldungen bis zuletzt wirkte dies wie ein Schock. Die deutschen Truppen standen bis Kriegsende tief in Feindesland, auch bei den Sozialdemokraten glaubte man bis zuletzt, daß ein Waffenstillstand auf Vorkriegsstatus ohne weiteres zu haben sei. Eine Niederlage des Reiches war einfach nicht vorstellbar gewesen.

Die Realität und ganz besonders dann der Ausgang des Krieges verstörte die Öffentlichkeit, die an eine weltgeschichtliche "Missionsaufgabe" des deutschen "Wesens" glaubte ("Am deutschen Wesen soll die Welt genesen..."). Der Wissenschaftler Helmut Fries beschrieb die Folgen so: "Der Zeitgenosse brauchte nun eine Erklärung für das Scheitern der so sicher erwarteten Übernahme der geistigen Weltherrschaft durch die 'sendungsvolle' (Thomas Mann) deutsche 'Wesensart'. Die Schuld dafür wurde immer mehr bei einem inneren Feind gesucht, der die großartige geistig-moralische 'Erhebung' des deutschen Volkes vom August 1914 untergraben und zerstört haben mußte. Im Verlaufe des Krieges verbreitete sich im Deutschen Reiche eine Denkhaltung, deren verhängnisvolle Konsequenzen erst Jahre später wirksam werden sollten: Rassismus und Antisemitismus. Insbesondere das Judentum wurde nun verantwortlich gemacht für eine schnelle Rückkehr von Dekadenz, Egoismus, Profitmoral etc. in das geistig-kulturelle 'Leben' der Nation... Mit dem Kriegsende 1918 kam dann zu der Auffassung eines geistigen Verrats noch die Behauptung des Dolchstoßes, also die Schuldzuweisung für den militärischen Ausgang des Krieges an die vermeintlich von Juden und Bolschewisten beherrschte Sozialdemokratie. Damit war eine wichtige Basis gelegt für den späteren Erfolg völkisch nationaler Ideologie. Je mehr die Erinnerung an die Realität des Krieges von 1914 - 1918 verblaßte, um so heftiger konnte nun Rache gefordert werden für den 'doppelten Verrat' am deutschen Volke. Eine neue Generation, gehärtet in den 'Stahlgewittern' des Ersten Weltkrieges, galt nun als auserwählt zur Revision der Weltgeschichte."

Abbildung 11:
Werkstatt für Behinderte in Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) um 1925. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

Zu dieser Revision konnten Behinderte keinen Beitrag leisten, waren hinderlich.

1920 erschien die Broschüre "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" von Karl Binding (Professor für Psychiatrie) und Prof. Alfred E. Hoche (Jurist). Hier heißt es zu geistig Behinderten: "Ihr Leben ist absolut zwecklos, aber sie empfinden es nicht als unerträglich. Für ihre Angehörigen wie für die Gesellschaft bilden sie eine furchtbar schwere Belastung. Ihr Tod reißt nicht die geringste Lücke... Es ist eine peinliche Vorstellung, daß ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern, von denen nicht wenige 70 Jahre und älter werden. Die Frage, ob der für diese Kategorien von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei, war in den verflossenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen. Unsere Lage ist wie die der Teilnehmer an einer schwierigen Expedition, bei welcher die größtmögliche Leistungsfähigkeit aller die unersetzliche Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmung bedeutet, und bei der kein Platz ist für halbe, Viertels- und Achtels-Kräfte. Unsere deutsche Aufgabe wird für lange Zeit sein: eine bis zum höchsten gesteigerte Leistungsfähigkeit..." - Diese Zeilen lassen sich nicht entschuldigen, verstanden werden können sie durch die Situation nach dem Ersten Weltkrieg: Die vor dem Krieg für unmöglich gehaltene schwere Niederlage, Reparationsleistungen, revolutionäre Unruhen und die stillschweigende Übereinkunft fast aller, eine Revision der Niederlage - wie auch immer - anstreben zu müssen. Die NS-Propaganda konnte durchaus mit Einvernehmen rechnen, wenn sie beispielsweise formulierte: "Während des Weltkrieges wurde für einen Idioten in einer staatlichen Anstalt mehr Geld zur Verfügung gestellt als für einen Fronsoldaten..."

Den damaligen Zeitgeist in der allgemeinen nationalen Depression zeigte auch eine Umfrage in Reaktion auf die Schrift von Hoche/Binding: Um die Thesen zu widerlegen, verschickte der Direktor der sächsischen Landespflegeanstalt Großhennersdorf 220 Fragebögen an die Eltern der geistig behinderten Kinder seiner Anstalt. Von den 162 Eltern, die antworten, waren nur 19 ganz eindeutig gegen die mit "Lebensverkürzung" umschriebene Tötung.

3. Das Sterilisierungsgesetz

Kurze Zeit nach der "Machtergreifung", am 14. Juli 1933, wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verabschiedet". Die offizielle Gesetzgebung berief sich in den Ausführungskommentaren auf Hitlers "Mein Kampf": Wer körperlich und geistig nicht gesund und "würdig" sei, dürfe sein Leid und seine Anomalien nicht in Form eines Kindes weitergeben. Entschlossener Wille der Gesetzgebung sei es, den Volkskörper zu reinigen und krankhafte Erbanlagen auszumerzen, eine "Auslese nach Leistung" habe stattzufinden. Zu sterilisieren seien Erbkranke, die an angeborenem Schwachsinn leiden. Des angeborenen Schwachsinns verdächtig waren Personen, die ihren Unterhalt nicht "in einem geordneten Berufsleben" verdienen und sich nicht sozial einfügen. Wer nur ständig "gleichmäßig wiederkehrende Arbeiten kann", stehe ebenfalls im Verdacht. Besonders verdächtig seien Hilfsschüler, Kennzeichen von erblichem Schwachsinn seien Frühkriminalität, Konflikte mit Schule und Polizei sowie "Kritiklosigkeit gegenüber Beeinflussungen" (!).

Grundsätzlich unter das Sterilisierungsgesetz fielen Schizophrene, in aller Regel Manisch-Depressive, Epileptiker sowie erblich Blinde, Taube und Mißgebildete sowie Alkoholiker. Anzeigepflichtig waren unter anderem Zahnärzte, Gemeindeschwestern, Masseure, Hebammen, Anstaltsleiter und Amtsärzte. Die Erbgesundheitsgerichte waren dem Amtsgericht angegliedert. Das Erbgesundheitsgericht Hamburg beispielsweise setzte für jeden Vorgeladenen fünf Minuten an. Ungefähr 400 000 Menschen wurden zwischen 1934 und 1945 zwangssterilisiert.

Abbildung 12:
Werkstätte in Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) um 1935. Man beachte das Körbchen rechts im Vordergrund, in dessen Boden ein Hakenkreuz eingearbeitet ist. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

Das Sterilisierungsgesetz wurde 1934 offen diskutiert, allerdings waren praktisch nur zustimmende Meinungen zu hören, lediglich aus katholischen Kreisen kam verhaltene Kritik. Der Enkel des Begründers der Inneren Mission, Dr. med. Heinrich Wichern, vertrat in seiner Broschüre "Erbkrankheit und Weltanschauung" im Jahre 1934 folgende Position: Ein Erbkranker gleiche "bei seiner Fortpflanzung im Hinblick auf eine größere Reihe von Geschlechterfolgen in seiner verheerenden Wirkung einer Granate, die beim Platzen ihre Splitter ausstreut und auf diese Weise viel Menschen treffen kann." Praktisch alle medizinischen Kapazitäten traten damals für diese Sterilisierungen ein.

4. Beginn der nationalsozialistischen "Euthanasie"

Nach Aussagen seines Arztes habe sich Hitler zur "Euthanasie" bereits 1933 oder früher entschlossen, schon 1929 forderte er, 700 000 bis 800 000 der "Schwächsten" zu "beseitigen". Die Ermordung wurde ab 1933 propagandistisch vorbereitet. Schon 1933 reduzierte die Reichsregierung die Pflegesätze in den psychiatrischen Anstalten drastisch.

1938 trafen in der "Kanzlei des Führers der NSDAP" (KdF) vereinzelt Gesuche Schwerkranker ein, die um Sterbehilfe baten, Ende 1938 oder Anfang 1939 ein Gesuch, das ein Kind betraf, das in der Leipziger Universitätsklinik lag. Das Kind war einer Zeugenaussage zufolge blind geboren, schien geistig behindert zu sein, ihm fehlte ein Bein und teilweise ein Arm. Der Vater hatte sich an Hitler mit der Bitte gewandt, dem Kind "das Leben zu nehmen". Hitler schickte seinen persönlichen Arzt nach Leipzig, wo dieser die Angaben überprüfte und den Ärzten die Durchführung der "Euthanasie" genehmigte. Dieser Fall führte dazu, daß Hitler Amtsleiter seiner Kanzlei dazu ermächtigte, in Fällen ähnlicher Art entsprechend zu verfahren. Alle Gesuche seien allein von seiner Kanzlei zu bearbeiten.

Im folgenden wurde ein Ärzte-Gremium gebildet, das schon im Mai 1939 seine konzeptionellen Vorberatungen abgeschlossen hatte. Da selbst die Nationalsozialisten gewisse Bedenken hatten, die Kanzlei des Führers als Auftraggeber von Kinder-Tötungen zu benennen, wurde zur Tarnung des Mordunternehmens der "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" (später meistens kurz "Reichsausschuß" benannt) geschaffen. Am 18. August 1939 erging ein streng vertraulicher Runderlaß des Reichsinnenministeriums, der den Kreis der betroffenen Kinder festlegte. Betroffen waren vor allem Kinder mit Mongolismus, Hydrocephalie (Wasserkopf), Mißbildungen jeglicher Art und Lähmungen. Meldepflichtig waren Hebammen und Ärzte. Über 5000 Kleinkinder, Kinder und Jugendliche wurden auf einer der "Kinderfachabteilungen" ermordet, die der Reichsausschuß an bestehenden Heil- und Pflegeanstalten angliederte. Diese Tötungen waren also in das öffentliche Gesundheitswesen eingebunden.

Etwa im Juli 1939 beauftragte Hitler einen Staatssekretär mit der Durchführung der Erwachsenen-"Euthanasie", dieser Auftrag wurde aber dann von den Verantwortlichen der Kinder-Tötungen mitübernommen: Reichsleiter des KdF Philipp Bouhler und KdF Hauptamtsleiter Viktor Brack (KdF = Kanzlei des Führers). Wiederum wurden als Helfershelfer zuverlässige Ärzte gesucht und leicht gefunden. Bouhler lud den Kreis Ende Juli 1939 nach Berlin ein und erklärte, durch die Tötung Geisteskranker werde notwendiger Lazarettraum für den bevorstehenden Krieg geschaffen, das freiwerdende Personal könne zur Versorgung Verwundeter eingesetzt werden. Hitler habe sich schon seit dem Sterilisierungsgesetz mit der Frage beschäftigt. Aus außenpolitischen Gründen habe Hitler keine gesetzliche Regelung wie bei der Sterilisierung vorgenommen, die Beteiligten seien aber vor Strafverfolgung geschützt, niemand werde zum Mitmachen gezwungen. Bis auf einen Anwesenden, der wegen Arbeitsüberlastung ablehnte, sagten alle Anwesenden eine aktive Mitwirkung zu. Mit der Prüfung des besten Tötungsmittels wurde das Kriminaltechnische Institut im Reichssicherheitshauptamt beauftragt, das Kohlenmonoxid empfahl.

Mit dem Beginn des Krieges am 1. September 1939 wurden die Zwangssterilisierungen weitgehend eingestellt, da die Ärzte bei den Truppen gebraucht wurden. An Stelle der Sterilisierungen trat nun die "Euthanasie".

Der Krieg ermöglichte es, "im Zuge kriegsbedingter Räumungsmaßnahmen" ganze Anstalten zu verlegen, ohne daß dies anfänglich Verdacht erregte. Schon Anfang September wurden erste Pflegeanstalten vollständig geräumt, am 21. September 1939 erging ein Erlaß zur Erfassung aller Heil- und Pflegeanstalten. Ende September 1939 begann in Polen die Ermordung psychisch Kranker mit der Erschießung von 3700 Heiminsassen.

Am 9. Oktober 1939 erging der Runderlaß des Innenministeriums, demzufolge sämtliche Patienten zu melden sind, die "an nachstehenden Krankheiten leiden und in den Anstaltsbetrieben nicht oder nur mit mechanischen Arbeiten (Zupfen u.ä.) zu beschäftigen sind: Schizophrenie, Epilepsie..., senile Erkrankungen, Therapierefraktäre Paralyse und andere Lues-Erkrankungen, Schwachsinn jeder Ursache, Encephalitis, [Chorea] Huntington und andere neurologische Endzustände; oder 2. sich seit mindestens 5 Jahren dauernd in Anstalten befinden; oder 3. als kriminelle Geisteskranke verwahrt sind; oder 4. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind..." Auf dem Fragebogen selbst findet sich unter anderem die Frage, ob und wie oft der Patient Besuch erhält, was mancherorts einen ersten Verdacht weckte.

Noch bevor diese Meldebögen in den Heimen des Reiches eintrafen, räumten die Nationalsozialisten in Pommern und Westpreußen die ersten deutschen Heil- und Pflegeanstalten in Stralsund, Lauenburg und Treptow, Erschießungskommandos ermordeten die Pfleglinge in abgelegenen Waldstücken.

Während die ersten Geisteskranken mit Genickschuß ins Massengrab fielen, trafen in einigen Heimen des Reiches Meldebögen ein, die zunächst ohne Argwohn ausgefüllt wurden. Im Oktober 1939 unterschrieb Hitler eine auf den Kriegsbeginn zurückdatierte "Ermächtigung", derzufolge "nach menschlichem Ermessen unheilbaren Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann." Das stimmte natürlich nicht mit der Praxis überein, aber auch bei der planmäßigen Vernichtung der europäischen Juden waren mündliche Anweisungen entscheidend, in Bezug auf den Holocaust fehlt sogar jeglicher schriftlicher Befehl Hitlers, obwohl keine Zweifel bestehen, daß dieser Befehl von Hitler ausging.

In Grafeneck (Schwäbische Alb) richteten die Verantwortlichen die erste Tötungsanstalt ein. Dem "Pflege"-Personal - 24 Pflegerinnen und Pflegern - wurde noch im Januar 1940 in Berlin der Zweck des Unternehmens erklärt, sie hätten mit den Tötungen selbst nichts zu tun, könnten aber jederzeit zurücktreten, ohne dadurch persönliche Nachteile zu erfahren. Alle ließen sich widerspruchslos verpflichten.

In Brandenburg fand im Januar 1940 eine erste "Probevergasung" von 18-20 Patienten statt. Gleichzeitig ging in Polen die Ermordung von Geisteskranken weiter, teilweise im improvisierten Gaswagen oder mit dem Maschinengewehr.

Zum Transport der Anstaltsbewohner zu den Zwischenanstalten und den Vergasungsanstalten wurde im November 1939 eigens eine "Gemeinnützige Kranken-Transport G.m.b.H" (im folgenden: Gekrat) gegründet, die in der Hauptsache ausrangierte Busse der Reichspost benutzte.

(Die Vorgänge in der Tötungsanstalt selbst werden weiter unten im Zusammenhang mit dem Schicksal von Konrad D. beschrieben.)

Nach der Vergasung wurden die Leichen verbrannt, eine beliebige Urne den Verwandten geschickt, die Verbrennung mit seuchenpolizeilichen Vorschriften begründet.

Abbildung 13:
Eine Todesnachricht aus der Tötungsanstalt Grafeneck, es handelte sich um die Mutter eines Fürther Bürgers, der mit dem Abdruck des Dokuments einverstanden ist.

Umgehende Todesnachricht nach dem Abtransport, offensichtlich falsche Todesursachen und anderes mehr trugen dazu bei, daß sich der Mord schon im Februar 1940 in weiten Kreisen der Bevölkerung herumgesprochen hatte. Die Kreisleitung der NSDAP Ansbach faßte die allgemein vorkommenden "Pannen" in einem Bericht an die Gauleitung Franken zusammen: "1. Eine Familie hat versehentlich zwei Urnen bekommen. 2. Eine Todesnachricht zeigte als Todesursache: Blinddarmentzündung. Der Blinddarm war aber bereits vor zehn Jahren herausgenommen worden. 3. Eine andere Todesursache war Rückenmarkleiden. Die Familienangehörigen hatten den vollkommen Gesunden 8 Tage vorher besucht. 4. Eine Familie erhielt eine Todesanzeige, während die Frau heute noch in der Anstalt lebt und sich körperlich bester Gesundheit erfreut." In einem Extremfall bekamen Eltern die Todesnachricht und die Urne ihres Kindes, das sie nach Hause geholt hatten und das trotz der amtlichen Todeserklärung bei ihnen lebte.

Im April 1940 vergrößert sich die Berliner "Euthanasie"-Zentrale, den größten Teil der Verwaltung verlegte man in eine Villa in Berlin-Charlottenburg in der Tiergartenstraße 4, die "Euthanasie"-Zentrale wurde in Anspielung auf diese Hausadresse "T 4" und die NS-"Euthanasie" als "Aktion T 4" bezeichnet. Die T 4 Mitarbeiter waren von ihrer Herkunft und ihrem Lebenslauf keineswegs für diese Mordaktionen prädestiniert. Unter anderen Umständen wären es ehrbare Leute mit ehrbaren Berufen geworden: Ärzte, Krankenschwestern, Handwerker, Angestellte, etc. In einer unter rechtsstaatlichen Verhältnissen lebenden Gesellschaft wäre wohl kaum einer kriminell geworden. Sie hatten nach dem Krieg auch selten Probleme, wieder in die bürgerliche Welt einzutauchen.

Auch muß festgestellt werden, daß weder die Mitarbeiter in der T 4 Zentrale noch die Ärzte, Pfleger und Verwaltungsangestellte etc. in den Tötungsanstalten zur Mitarbeit gezwungen wurden. Es gibt auch nicht einen nachweisbaren Fall, in dem die Weigerung eines rechtswidrigen Tötungsbefehls - sei es von Behinderten, Juden oder sonstigen Ermordeten - "eine im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen objektive Gefahr für Leib und Leben des Befehlsempfängers mit sich gebracht" hätte (Feststellung der Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von Naziverbrechen). Genauso wie bei der planmäßigen Ermordung der europäischen Juden wurde niemand zum Mitmachen gezwungen, in der Regel wurde für die Ausführung der Verbrechen auch nicht ideologisch besonders geschultes oder besonders zuverlässig eingeschätztes Personal herangezogen.

Im Juli 1940 erreichte die Zahl der getöteten Patienten einen Höhepunkt, alleine in diesem Monat wurden 5400 Patienten ermordet. Angesichts dieser Zahl verwundert es nicht, daß sich gerade im Juli 1940 Widerstand bemerkbar machte, der im wesentlichen von Einzelpersonen der Justiz, der evangelischen Kirche und der Ärzteschaft getragen wurde. Die Bevölkerung lehnte die Krankentötungen häufig ab, was aus den Lageberichten der Generalstaatsanwälte hervorgeht.

Zaghafte Versuche einzelner Anstaltsärzte und Direktoren, die Krankentötungen eventuell auf dem Rechtswege zu verhindern, scheiterten völlig. Eigenartigerweise gab es vereinzelt in Anstalten besonders hartnäckigen Widerstand von NSDAP-Mitgliedern (Dr. Karsten Jaspersen, Leitender Arzt in Bethel), besonders erfolgreich sogar von einem SS-Mann (August Schilli, Anstaltsverwalter der Kreispflegeanstalt Fußbach, Kreis Offenburg). Dies hatte übrigens keinerlei negative Folgen für diese Parteigenossen. Eine kleinere Privatanstalt (Göppingen), kämpfte um jeden einzelnen Patienten und erreichte, daß nur ein kleiner Teil der Patienten verlegt wurde.

Die Aktivitäten vereinzelter Ärzte - vor allem des schon genannten Dr. Jaspersen aus Bethel - stießen jedoch auf keinen Widerhall, die Ordinarien und vor allem die jüngeren Ärzte und Assistenten standen der NS-"Euthanasie" ganz überwiegend positiv gegenüber. Ein Widerstand führender Ärzte war unter diesen Umständen Illusion, er fand nicht statt.

5. Ein Richter bricht das Schweigen

Im Justizapparat brach nur ein einziger Richter - von ca. 1400 - das allgemeine Schweigen: Dr. Lothar Kreyssig, Vormundschaftsrichter in Brandenburg/Havel. Kreyssig war in der Weimarer Republik Wähler der NSDAP, nach einer Begnadigung von nationalsozialistischen Mördern durch Hitler wandte er sich jedoch von der NSDAP ab.

Lothar Kreyssig schrieb am 8. Juli 1940 in einem langen Brief an Reichsinnenminister Wilhelm Frick unter anderem: "Die Frage nach dem Sinn solchen Lebens [eines geistig Behinderten] rührt an die tiefsten Daseinsfragen überhaupt... Sein Sinn ist weder im Blick auf das Einzelwesen noch in dessen Bezogenheit auf die völkische Gemeinschaft zu begreifen....Es ist vermessen, zu beurteilen oder sich darüber hinwegzusetzen, was wohl 'lebensunwertes Leben' für die ewige Bestimmung der Menschen bedeutet...". Am 20. August 1940 erklärte Amtsrichter Kreyssig in der Anstalt Brandenburg-Görden den versammelten Ärzten offen, den "Euthanasie"-Maßnahmen fehle jegliche gesetzliche Grundlage. Er werde eine Verlegung seiner Mündel nicht mehr gestatten.

Vor diesem Besuch hatte Kreyssig zwei Gespräche mit dem Staatssekretär des Innern Roland Freisler, dem späteren Vorsitzenden des Volksgerichtshofes. Freisler nannte ihm Reichsleiter Philipp Bouhler als Verantwortlichen - was stimmte - und empfahl Kreyssig, Anzeige wegen Mordes beim Potsdamer Generalstaatsanwalt zu stellen. Anscheinend sah Freisler in Bouhler einen Konkurrenten, aber letztendlich ist Freislers Verhalten doch etwas rätselhaft. Kreyssig erstattete tatsächlich Anzeige gegen Reichsleiter Bouhler. Der Oberstaatsanwalt nahm die Anzeige zwar an, Kreyssig hörte aber nie wieder etwas vom Potsdamer Generalstaatsanwalt.

Am 27. August 1940 verbat Amtsrichter Kreyssig den Landesheilanstalten Brandenburg-Görden, Teupitz, Sorau, Neuruppin, Göttingen und Landsberg/Warthe, "Personen, welche unter vormundschaftlicher Obhut des Amtsgerichts Brandenburg/Havel stehen... ohne meine vorherige Zustimmung zu entlassen". Am 30. August informierte Kreyssig Reichsjustizminister Gürtner über seinen Schritt.

Reichsjustizminister Gürtner, der nicht der NSDAP angehörte, hatte in bezug auf die "Euthanasie" aus formalen Gründen Bedenken, da eine gesetzliche Grundlage und schriftliche Ausführungsbestimmungen fehlten. Reichsleiter Bouhler legte ihm am 27. August 1940 die Ermächtigung von Hitler als "Rechtsgrundlage" vor, am 5. September 1940 erhielt Gürtner von Reichsleiter Bouhler eine kurze Mitteilung: "Auf Grund der Vollmacht des Führers habe ich als der für die Durchführung der zu treffenden Maßnahmen allein Verantwortliche die mir notwendig erscheinenden Anweisungen an meine Mitarbeiter gegeben. Darüber hinaus erscheint mir der Erlaß besonderer, schriftlich zu fixierender Ausführungsbestimmungen nicht mehr erforderlich."

Gürtner ließ nun alle Generalstaatsanwälte informieren, in deren Zuständigkeitsbereich sich eine Tötungsanstalt befand. Gürtner empfing Amtsrichter Kreyssig end erklärte ihm, daß den Tötungen ein Befehl Hitlers zugrunde liege, er müsse seine Weisung an die Anstalten widerrufen. Gürtner legte Kreyssig eine Kopie des Ermächtigungsschreibens vor, die dieser jedoch nicht als Rechtsgrundlage anerkannte. Gürtner: "Ja, wenn Sie den Willen des Führers als Rechtsgrundlage nicht anerkennen können, dann können Sie nicht Richter bleiben." Kreyssig wurde aber erst später in anderem Zusammenhang in den Ruhestand versetzt, weitere negative Folgen hatte Kreyssigs mutiges Verhalten nicht.

Hitler lehnte übrigens die Erlassung und Veröffentlichung eines Gesetzes zur "Euthanasie" mit Blick auf die "Feindpropaganda" ab.

6. Kirchliche Proteste

Im Juli 1940 erreichten die Berliner Reichskanzlei und der Reichsminister des Innern auch erste mehr oder minder energische Protestschreiben des Centralausschusses für die Innere Mission der Evangelischen Kirche und des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm. Wurm ging auf ein typisches nationalsozialistisches Argumentationsmuster ein, das vor dem emotionalen Hintergrund des Weltkrieges 1914 - 1918 gesehen werden muß: "... Vielleicht erwidert man mir: Die Hunderttausende körperlich und geistig Behinderter sind in volkswirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht für das deutsche Volk, das jetzt so große Aufgaben übernommen hat, eine zu große Belastung; die Angehörigen müssen diese Opfer bringen, so gut wie die Familien der Gefallenen noch schwerere Opfer gebracht haben! Darauf ist zu entgegnen: Daß ein Volk für seine Existenz kämpft und daß keiner zu gut ist, um in diesen Existenzkampf sein Leben einzusetzen, das dürfen wir als Gottes Willen und Gebot ansehen; daß aber das Leben Schwacher und Wehrloser vernichtet wird, nicht weil sie eine Gefahr für uns sind, sondern weil wir dessen überdrüssig sind, sie zu ernähren und zu pflegen - das ist gegen Gottes Gebot... Ich kann nur mit Grausen daran denken, daß so, wie begonnen wurde, fortgefahren wird. Wenn die Jugend sieht, daß dem Staat das Leben nicht mehr heilig ist, welche Forderungen wird sie daraus für das Privatleben ziehen?... Auf dieser schiefen Ebene gibt es kein Halten mehr... Entweder erkennt auch der nationalsozialistische Staat die Grenzen an, oder er begünstigt einen Sittenverfall, der auch den Verfall des Staates nach sich ziehen würde..."

Die ersten Proteste und die anfänglichen (formalen) Bedenken des Reichsjustizministeriums beeindruckten die "Euthanasie"-Verantwortlichen wenig, der Kreis der zu meldenden Patienten wurde sogar noch ausgeweitet. Am 1. August 1940 erreichte der erste offizielle Protest von katholischer Seite die Reichsregierung, im Sitzungsprotokoll der im August 1940 tagenden Bischofskonferenz hieß es unter anderem: "Die Konferenz nimmt Kenntnis von der in weitem Umfange bereits in Deutschland durchgeführten Euthanasie und verurteilt dieselbe sowohl vom naturrechtlichen als auch vom christlichen Standpunkt... Sie... verbietet es katholischen Pflegeanstalten, aktiv bei der Verbringung ihrer Insassen mitzuwirken zwecks Vernichtung sogenannten lebensunwerten Lebens." Dennoch gab es wie auch von protestantischer Seite Verhandlungsbereitschaft mit dem Staat, bis am 27. November 1940 der Papst die Ermordung Behinderter als Verbrechen bezeichnete. Die Kirchen protestieren jedoch lange Zeit - wenn überhaupt - nur auf dem Dienstweg, schrieben Briefe, die dem Volk nicht bekannt waren. Manche Angehörigen protestierten verdeckt über Todesanzeigen.

7. Die Predigt und der vorgebliche "Euthanasie"-Stop

Erst am 3. August 1941 trat die Wende ein: Bischof Clemens August Graf von Galen prangerte in der Lambertikirche in Münster die Krankenmorde öffentlich an: Kranke würden umgebracht, "... weil sie nach dem Urteil irgendeinen Amtes, nach dem Gutachten irgendeiner Kommission lebensunwert geworden sind, weil sie nach diesem Gutachten zu den unproduktiven Volksgenossen gehören... Hast, du, habe ich nur so lange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von den anderen als produktiv anerkannt werden?"

Die Wirkung der Predigt war ungeheuer, der Text wurde hektographiert und sogar von britischen Fliegern als Flugblatt abgeworfen. Die Verantwortlichen waren ratlos, eine Erschießung von Galens wurde diskutiert, aber aufgrund der Kriegslage verworfen - Galen hatte erheblichen Rückhalt in der Bevölkerung. Die Predigt Galens ermutigte mehrere Bischöfe, die "Euthanasie" ebenfalls ganz öffentlich anzuprangern. Der Limburger Bischof Hilfrich schrieb an den Reichsjustizminister (mit Abschriften an den Reichsinnen- sowie den Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten): "Alle gottesfürchtigen Menschen empfinden diese Vernichtung hilfloser Wesen als himmelschreiendes Unrecht. Und wenn dabei ausgesprochen wird, Deutschland könne diesen Krieg nicht gewinnen, wenn es noch einen gerechten Gott gibt, so kommen diese Äußerungen nicht etwa von Mangel an Vaterlandsliebe". Auch der Berliner Domprobst Bernhard Lichtenberg gehört zu den Protestierenden, abgesehen davon war er einer der ganz wenigen, die für die verfolgten Juden öffentlich eintraten. Während Proteste gegen die "Euthanasie" strafrechtlich ignoriert wurden, brachte ihm das Eintreten für die Juden eine Gefängnisstrafe wegen Kanzelmißbrauchs ein, er starb auf dem Weg in das KZ Dachau.

Am 24. August 1941 stoppte Hitler die "Euthanasie" in der bisherigen Form, die Gründe lagen in den bischöflichen Protesten , nach anderen Angaben hielt Hitlers Sonderzug zufällig bei einem Abtransport geistig behinderter Kinder, deren Angehörige dann Hitler gegenüber eine drohende Haltung eingenommen hätten. Nach einem internen Bericht waren bis zum 1. September 1941 genau 70 273 Personen "desinfiziert" - also vergast - worden, mit den durch andere Todesursachen Umgekommenen lag die Zahl der zeitgenössischen Statistik zufolge bei 93 521.

Die Vergasungskammern der "Euthanasie"-Aktion wurden aber weiter verwendet. Beliefert wurden sie nun von den Konzentrationslagern (Deckname Aktion 14 f 13), die von "Ballastexistenzen" zu "befreien" seien. Die Tötungstechnologie der "Euthanasie" wurde dann auch zur Vernichtung der europäischen Juden und zur Tötung Geisteskranker aus russischen und polnischen Lagern übernommen, da die Massenerschiessungen zu teuer, zu aufwendig und den Einsatzgruppen auf Dauer nicht zuzumuten waren.

Die meisten Menschen starben nach dem offiziellen "Euthanasie"-Stop, also zwischen August 1941 und Mai 1945. Die Methoden des Tötens änderten sich, ein Großteil des Personals der Tötungsanstalten wurde aber zur Judenvernichtung abgezogen. Die "Euthanasie" ging nun in die Hände williger Ärzte, Pfleger und Schwestern in bestehenden staatlichen Heil- und Pflegeanstalten über. Es lag nun im Ermessensspielraum der einzelnen Ärzte, ob weiter getötet wurde. Die "Euthanasie"-Zentrale stellte aber weiterhin Medikamente zum Vergiften zur Verfügung und setzte das bereits erprobte Personal auch gezielt ein.

In Kaufbeuren wurden noch nach der Besetzung der Stadt durch die Amerikaner gemordet, der Leiter des Landeskrankenhauses war zwar als Nazi festgenommen worden, aber die verbliebenen Ärzte, Schwestern und Pfleger setzten das Morden der ihnen Anvertrauten fort. Ein großes Schild mit dem Hinweis "Typhus" soll die Amerikaner wochenlang davon abgehalten haben, die Anstalt zu betreten, in der unterdessen belastende Unterlagen vernichtet wurden.

Da es aber in Deutschland nach dem Stop am 24. August 1941 zu keinen größeren Verlegungen mehr kam, die Morde wohl nur in staatlichen Anstalten stattfanden und während der Verschärfung der Kriegslage weniger auffielen, kam es nur noch selten zu Protesten.

8. Beispiel Neuendettelsau

Das Dilemma evangelischer Anstalten lag vor allem darin, daß ihre Anstaltsleiter und die Mehrzahl des Personals in der Regel gute Patrioten und häufig Anhänger der Nationalsozialismus waren. Abgesehen vom Dienstweg paßte Widerstand nicht in diese Konstellation. Im Gewissenskonflikt zwischen Gehorsam und Widerstand siegte fast immer die protestantische Maxime "Seid untertan der Obrigkeit". Selbst in Bethel ließ man sich im Spätsommer 1940 zunehmend auf Kompromisse ein und auch der Central-Ausschuss der Inneren Mission entbot nach erfolgtem Protest die Unterwerfung unter staatliche Maßnahmen. "Gleichwohl wird nur derjenige den kirchlichen Verantwortlichen Vorwürfe machen können, der eine gesellschaftliche Gruppierung der Nazizeit zeigen kann, die mehr für die Kranken getan hätte" (Ernst Klee).

Kurz vor Kriegsende 1918 übernahm der Theologe Hans Lauerer die Leitung der Neuendettelsauer Anstalten. Im Oktober 1933 tat er in einem Brief kund, er stünde "mit Freudigkeit auf dem Boden des Nationalsozialismus". Nicht nur Lauerer , sondern weite Kreise der Inneren Mission zeigten sich dem Nationalsozialismus aufgeschlossen. Aus unserer heutigen Erfahrungswelt ist das schwer nachzuvollziehen und nur von dem emotionalen Hintergrund des Weltkrieges 1914 - 18 und der folgenden Revolution zu verstehen, was oben schon angesprochen wurde.

Man warf der Weimarer Republik vor, bestehende Ordnungen beseitigt und fehlendes Pflichtbewußtsein gegenüber Volk, Staat und Kirche verursacht zu haben. Dabei war die Innere Mission in der Weimarer Republik erstmalig nicht mehr nur auf private Zuwendungen angewiesen, sondern erhielt neben Pflegeerstattungen auch staatliche Gelder. Dennoch begrüßte die Innere Mission die Machtübernahme der Nationalsozialisten, so hieß es 1934 in der Fachzeitschrift "Innere Mission": "Die Einstellung der Diakonie auf das Dienen, die von jeher nicht bloß Theorie, sondern auch Praxis war, gibt die natürliche Verbindungslinie zu dem nationalsozialistischen Satz: Gemeinnutz geht vor Eigennutz... Niemand ist mehr Privatmensch, jeder ist mitverantwortlich, miteingeordnet, mittätig. So hat die nationalsozialistische Volkswerdung ihren ganz besonderen Inhalt und bedeutet darum den Anfang einer neuen Epoche in der Geschichte unseres Volkes." Die Innere Mission blieb als eine der wenigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege von einer Zwangsauflösung verschont.

Noch vor der Meldebogenaktion zur "planwirtschaftlichen Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten" (Juni/Juli 1940) mußten alle Dienststellen Auskunft über die Zahl der jüdischen Patienten geben, am 30. April 1940 leitete der Regierungspräsident von Ansbach die entsprechende Anfrage nach Neuendettelsau weiter. Im September 1940 wurden die jüdischen Patienten in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar bei München verbracht, dort wurden sie noch im selben Monat vom Transportunternehmen der "Euthanasie"-Zentrale abgeholt und vermutlich noch auf deutschem Boden ermordet. Das staatliche Gesundheitsamt Ansbach wies Neuendettelsau an, keinem Juden mehr Unterbringung zu gewähren.

Am 26. Juli 1940 trafen die Meldebögen für die ca. 1700 Pfleglinge ein. Zu diesem Zeitpunkt waren der Anstaltsleitung die Konsequenzen der Meldebogenaktion bekannt, auch Rektor Lauerer mußte davon erfahren haben. Die Motive sind nicht eindeutig, aber er bat aus organisatorischen Gründen um Aufschub bei der Ausfüllung. Nach kurzfristiger Anmeldung erschien am 2. September 1940 eine siebzehnköpfige Kommission des Bayerischen Innenministeriums in Neuendettelsau, die die Ausfüllung der Meldebögen übernahm. Die gesamte Leitung war entweder dienstlich unterwegs oder befand sich - wie rektor Lauerer - im Urlaub. Das Pflegepersonal versuchte - anders als die am 4. September teilweise zurückgekehrte Anstaltsleitung - die Meldebogenaktion in Einzelfällen zu umgehen, von einer konsequenten Widerstandshaltung kann jedoch keine Rede sein, allerdings war beim Personal die ganze Tragweite wahrscheinlich noch nicht bekannt.

Inzwischen hatten die Verlegungen aus den staatlichen Heil- und Pflegeanstalten in die Tötungsanstalten freie Kapazitäten entstehen lassen, die dort zunächst aus wirtschaftlichen Gründen wieder aufgefüllt wurden. Zudem verloren sich beim Durchschleusen durch verschiedene Anstalten die Spuren der Kranken, aus staatlichen Einrichtungen ließen sich die Pfleglinge geräuschloser in die Tötungsanstalten verlegen.

Abbildung 14:
Abtransport von Pfleglingen aus Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) im Frühjahr 1941. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

Am 22. November 1940 forderte der Landesfürsorgeverband Schwaben als Kostenträger seine Pfleglinge zurück. Alle Hauptmitarbeiter der Neuendettelsauer Anstalten besprachen am 27. November 1940 die Sachlage, die "Euthanasie" als vorbestimmtes Schicksal der Pfleglinge wurde dabei offen angesprochen. Laut Rektor Lauerer handele es sich um eine Maßnahme der Landesverteidigung, für die jedes Opfer gefordert werden müsse. Die Inkaufnahme des Schicksals von potentiell 1700 Pfleglingen und völlige Preisgabe der bisherigen Pflegearbeit wurde damit hingenommen.

Ein offener Protest erfolgte dementsprechend nicht, allerdings versuchte man im folgenden, die Angehörigen zur Wiederaufnahme ihrer Verwandten zu bewegen. Man versuchte auch mit anderen Maßnahmen Zeit zu gewinnen, aber im Vordergrund stand die prinzipielle Überlegung und Überzeugung, daß man als Diakonissenanstalt der Staatsmacht keinen Widerstand entgegensetzen könne und aus prinzipiellen Erwägungen auch nicht wolle. Den Mitarbeitern wurde zwar freigestellt, sich aus "Gewissensgründen" der Aktion zu verweigern und gestand damit immerhin mögliche Gewissensvorbehalte zu. Die Verantwortung für die Weigerung sollte der Mitarbeiter jedoch selbst tragen.

Am 8. Februar 1941 forderten die Landesfürsorgeverbände Oberfranken und Mittelfranken ihre Pfleglinge zurück, 728 an der Zahl. Wenngleich im Gesamtzusammenhang unwesentlich, so drohte damit auch finanziell das Ende von Neuendettelsau.

Die Ankündigung löste große Bestürzung aus, die Leitung suchte umgehen d nach Möglichkeiten, diese einschneidende Maßnahme zu mildern, sie wagte aber nach wie vor keinen offenen Widerstand. Allerdings: Bereits zwei Tage später wurden die Angehörigen der betroffenen Patienten von der bevorstehenden Verlegungsaktion mit eindringlichen Worten verständigt.  In dem Schreiben legte die Anstaltsleitung den Angehörigen nahe, sie sollten sich "umgehend unmittelbar" an den Landesfürsorgeverband in Ansbach wenden, falls sie die Verlegung ablehnten.

Diese Aufforderung führte zu einer Welle von Anfragen und Gesuche auf Unterlassung der Maßnahme, die Ansbach jedoch pauschal ablehnte. In den Ablehnungsbescheiden täuschte die Behörde die Angehörigen über das Schicksal der Pfleglinge, sie würden in sehr gut eingerichtete Pflegeheime verschickt werden. In Neuendettelsau tauchte umgehend die Gestapo auf und warnte die Anstaltsleitung mit Nachdruck davor, nochmals die Angehörigen im Vorfeld zu informieren oder sie gar zum Protest aufzufordern.

Abbildung 15:
Abtransport von Pfleglingen aus Bruckberg (Diakonie Neuendettelsau) nach Ansbach im Frühjahr 1941. (Repro A. Mayer, Original im Archiv Diakonie Neuendettelsau).

In der Chronik des Mutterhauses vom 10. und 11. Februar 1940 hieß es: "Die harte Maßnahme trifft unser Gesamtwerk und die einzelnen Häuser, aber auch die einzelnen Pfleglinge schwer... Eine gewisse innere Erleichterung für uns bei dieser überaus schweren Forderung liegt darin, daß der Landesfürsorgeverband auf gesetzlichem Wege die Pfleglinge wegnimmt und daß sie von uns weg wieder in geordnete Anstalten gebracht werden. Was weiter aus ihnen wird, das wird außerhalb unserer Kenntnis und unserer Verantwortung liegen". Die Verdrängung griff nicht überall, im Jahresbericht 1940/41 der Pflegeanstalten hieß es ohne große Umschweife: "Besonders schwer traf uns der Schlag auch deshalb, weil wir wußten, daß die meisten von diesen Pfleglingen der Euthanasie zum Opfer fallen würden."

Von den 728 Pfleglingen, die die Landesfürsorgeverbände Ober- und Mittelfranken am 8. Februar 1941 namentlich zur Verlegung angefordert hatten, konnten ungefähr 100 Pfleglinge durch verschiedene Maßnahmen dem Zugriff entzogen werden, so daß Ende Februar 630 Personen abtransportiert wurden.

Inzwischen liefen jedoch die Vorbereitungen zur völligen Räumung der Neuendettelsauer Pflegeanstalten. Die Gründe lagen nicht ausschließlich in der "Euthanasie"-Aktion. Die Nationalsozialisten beanspruchten verschiedene Häuser zum Beispiel zur "Unterbringung volksdeutscher Umsiedler" aus Tirol, vor allem aber wollten die Machthaber die Tätigkeit der Inneren Mission und der diakonischen Kräfte aus weltanschaulichen Gründen möglichst unterbinden. Von den nun angeforderten 536 Pfleglingen konnten noch ca. 80 gerettet werden, die Anstaltsleitung gab sie als arbeitsfähig aus. Die Behinderten wurden ab dem 24. April 1941 abtransportiert.

Im folgenden verlangten die Nationalsozialisten die Räumung eines weiteren Hauses, ohne jedoch die Auslieferung der dort untergebrachten Pfleglinge zu fordern. Die Verlegung der Pfleglinge in andere Häuser war kaum möglich. Rektor Lauerer, der immer mehr von der Sorge um die Erhaltung der Neuendettelsauer Diakonie getrieben wurde, näherte sich der Grenze von der "Pflichterfüllung" zur aktiven Täterschaft, da er zur Zufriedenstellung der Behörden 30 Pfleglinge zur Verlegung nach Ansbach nachmeldete: ein fast sicheres Todesurteil. Es kann nur ein schwacher Trost und keine Entschuldigung sein, daß Rektor Lauerer durch die Erhaltung der in ihrer Existenz tatsächlich bedrohten Diakonissenanstalt die verbliebenen Behinderten rettete. Sie fielen nach dem offiziellen "Euthanasie"-Stop eben nicht dem späteren schleichenden, dezentralen Mord in staatlichen Heil- und Pflegeanstalten wie Ansbach und Erlangen durch Hungerkost und Medikamente zum Opfer (zwischen 1941 und 1945 in Ansbach ca. 1600, in Erlangen ca. 1500 Pfleglinge).

Zusammenfassend muß festgehalten werden, daß die Verantwortlichen in Neuendettelsau die Verlegung von fast drei Viertel aller Pfleglinge (ca. 1200) in staatliche Heil- und Pflegeanstalten zuließen, aus denen heraus dann die Weiterverlegungen in die Tötungsanstalten erfolgten - dies zwar außerhalb der direkten Verantwortung und ohne weitere Einspruchsmöglichkeiten der Anstaltsleitung, aber der Weg war in Neuendettelsau bekannt.

9. Leben und Sterben von Konrad D. aus Fürth

Der 17jährige Konrad D, der Sohn eines verwitweten "Erdarbeiters", wurde im Juli 1924 auf Ansinnen des Fürther Armenrates und Amtsarztes in der Neuendettelsauer Zweigstelle Bruckberg aufgenommen. Hysterische Anfälle seit dem 6. Lebensjahr waren die Ursache, der Amtsarzt bezeichnete ihn als "Idioten" mit gewisser Bildungsfähigkeit. Bei seinen Anfällen schlug er den Kopf auf den Boden oder an die Wand und "schäumte". Der Landesfürsorgeverband zog 1925 zunächst die Kostenübernahme der Anstaltsunterbringung zurück, so daß Konrad D. entgegen den Bedenken des Anstaltsarztes wieder zum Vater entlassen wurde. 1931 wurde Konrad D. jedoch auf Veranlassung des Landesfürsorgeverbandes wieder aufgenommen, diesmal in Engelthal, das inzwischen Neuendettelsauer Pflegeanstalt geworden war. In Engelthal gab es jedoch große Probleme mit dem anscheinend hyperaktiven und leicht erregbaren jungen Mann, er hatte viel zu kritisieren, sorgte für Unruhe, viele Briefe schrieb er, an die Polizei und auch an den neuen Reichskanzler Hitler, den er höflichst "ersucht zu mir zu kommen". Der Brief von Konrad D. landete im Akt, wurde nicht weitergeleitet.

Im April 1935 verlegte die Anstaltsleitung Konrad D. "wegen großer Unruhe" nach Bruckberg in die geschlossene Abteilung.

Die Neuendettelsauer Anstalten waren von Zwangssterilisierungen in der Regel nicht betroffen, da männliche und weibliche Heimbewohner räumlich weit getrennt untergebracht waren. Konrad D. wurde aber immer mal wieder abgeholt und konnte so gewissermaßen Urlaub von der Heimunterbringung machen. Damit war nach dem Erbgesundheitsgesetz des Dritten Reiches zu klären, ob er zu sterilisieren sei. Der Anstaltsarzt attestierte neben eventuellen anderen Einflüssen vorrangig "erblichen Schwachsinn". Ein Gericht verordnete die Sterilisierung, die 1937 in Ansbach durchgeführt wurde, der Vater hatte zugestimmt.

Abbildung 16:
Konrad D. aus Fürth wurde 1937 sterilisiert und 1941 in der Gaskammer ermordet. (Foto: Diakonie Neuendettelsau).

Im weiteren Verlauf wurde Konrad D. mehrfach innerhalb der Anstalt von Bruckberg verlegt, bis der im Umgang schwierige Behinderte zu einem Pfleger kam, der gut mit ihm umgehen konnte, wie den Aufzeichnungen dieses Pflegers zu entnehmen ist: "D. ist im allgemeinen brav, folgsam und sehr arbeitswillig. Er macht die Arbeit, auch nicht aufgetragene, meist recht ordentlich und verdoppelt seinen Eifer bei einer kleinen Aufmunterung oder einem Lob. Einen Tadel muß man sehr behutsam und klug in Form eines kleinen Gespräches mit ihm anbringen. Jedes schroffe Wort erreicht nur das Gegenteil. Auch sonst im Verkehr mit seinen Kameraden wird er durch kleinste Kleinigkeiten in sinnlosen Zorn versetzt. Durch Güte kann man bei ihm fast alles erreichen." Der letzte Eintrag des Pflegers ist jedoch das Todesurteil für Konrad D. aus Fürth: "Am 26. 02.1941 wurde D. in die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach verlegt".

Da die staatlichen Stellen aus organisatorischen Gründen und um die Spuren zu verwischen, Behinderte nie direkt von Pflegeanstalten freier Träger zu den Mordanstalten verbrachten, wurden sie immer zunächst in eine staatliche Anstalt verlegt.

Einige Wochen später, im April oder Mai 1941, wurde Konrad D. mit 40 - 150 weiteren Behinderten und Geisteskranken nach Hartheim bei Linz verbracht; wie groß die Gruppe von Konrad D. war, ist nicht bekannt. Zunächst kam Konrad D. mit seiner Gruppe in den Auskleideraum. Die Kleider und das mitgebrachte Gepäck wurde gesammelt, "bezettelt", aufgezeichnet und numeriert. Die entkleideten Behinderten begaben sich über einen Gang in das sogenannte Aufnahmezimmer. Dort saßen an einem großen Tisch der diensthabende Arzt mit einem Stab von drei oder vier Helfern. Der Arzt untersuchte die Angekommenen nicht, sondern nahm nur Einsicht in die Akten der Vorgeführten.

Ein Pfleger oder eine Pflegerin stempelten den einzelnen Vorgeführten auf die Schulter oder auf die Brust eine laufende Nummer. Wer Goldzähne oder eine Goldbrücke hatte, bekam ein Kreuz auf den Rücken. Danach wurden die Behinderten in einer nebenan befindlichen Kammer fotografiert. Von der Fotokammer führte man sie durch einen zweiten Ausgang wieder in den Aufnahmeraum und von dort durch eine Stahltüre in die Gaskammer. Der Raum war so eingerichtet, daß man annehmen konnte, es handele sich um eine Gemeinschaftsdusche, an der Decke waren drei Brausen angebracht. Die Stahltüre wurde geschlossen und der Arzt leitete das Gas in die Gaskammer ein. Die Gaszufuhr wurde abgestellt, sobald der beobachtende Arzt keine Bewegung im Vergasungsraum mehr feststellte. Die gesamte Dauer der Begasung mit Kohlenmonoxid dauerte etwa 20 Minuten.

Nach einer halben bis einer ganzen Stunde wurden auf Anordnung des Arztes die Türen geöffnet und die Ventilatoren eingeschaltet. Kontrolluntersuchungen zur genauen Feststellung des Todes wurden nicht mehr vorgenommen. Wenn die Gruppe groß war, konnten die Vergasten nicht umfallen und verkrampften sich so ineinander, daß die "Brenner" (Bedienungsmannschaft des Krematoriums) die Leichen kaum auseinanderbringen konnten.

Die Toten kamen in den Totenraum und von dort in das Krematorium. Den mit einem Kreuz bezeichneten Verstorbenen wurden von den Brennern die Goldzähne gezogen. Die nach der Verbrennung durch den Rost gefallenen Knochenreste der Opfer gaben die Brenner in eine Knochenmühle, das so gewonnene Knochenmehl wurde den trauernden Hinterbliebenen ohne genaue Zuordnung als sterbliche Überreste übersandt, für jeden Toten waren drei Kilogramm berechnet.

Ein Brenner äußerte sich zu seiner Tätigkeit wie folgt: "Da die Arbeit sehr anstrengend und wie schon gesagt, nervenzermürbend war, bekamen wir pro Tag einen viertel Liter Schnaps."

 

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