Eingliederungshilfe / Bundesteilhabegesetz
Übersicht Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2020 - lebenshilfe.de
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine ausführliche und gute Übersicht erstellt, was sich ab 1.1.2020 bei der Eingliederungshilfe ändert, was neu über das Bundesteilhabe-Gesetz (BTHG) geregelt wird.
Menschen mit Behinderung brauchen aufgrund ihrer Behinderung häufig in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung, um selbstbestimmt am Leben teilhaben zu können. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten.
Das Recht der Eingliederungshilfe wird durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.
Ausführliche Informationen hier bei der Lebenshilfe.de ...
Angehörigen-Entlastungsgesetz - lebenshilfe.de
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben im November 2019 ein wichtiges Gesetz verabschiedet. Es entlastet Angehörige finanziell und enthält behindertenpolitische Neuregelungen. Es heißt: Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Bisher mussten sich Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung mit einem Betrag von 34,44 Euro im Monat an den Eingliederungshilfeleistungen ihres Kindes beteiligen. Dieser Unterhaltsbeitrag wird zum 1. Januar 2020 vollständig gestrichen.
Zugleich werden Eltern zum Jahreswechsel von Zuzahlungen bei der Hilfe zur Pflege und der Hilfe zum Lebensunterhalt befreit, wenn ihr jeweiliges Jahreseinkommen (nach Abzug von Werbungskosten) unter 100.000 Euro liegt.
Ausführliche Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz findet Ihr hier bei lebenshilfe.de ...