Haftpflicht
Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen haften im Schadenfall nicht, da sie deliktsunfähig sind. So bleiben Geschädigte auf ihren Ansprüchen sitzen oder Angehörige kommen "freiwillig" selbst für den Schaden auf.
Wir zitieren aus dem hervorragenden Versicherungsmerkblatt des BVKM e.V. (Link siehe unten):
"Grundlage dieses Versicherungsschutzes ist die Haftung für rechtswidrige Taten und/oder die Verletzung von Schutzgesetzen.Die Versicherung verpflichtet sich vertraglich, für den/die VersicherungsnehmerIn und die mitversicherten Personen die Berechtigung eines angemeldeten Schadens dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen und danach entweder
a) den Anspruch als unbegründet abzuwehren oder
b) bei Berechtigung den Anspruch bis zur Höhe der
vereinbarten Deckungssumme zu befriedigen. Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Schäden; vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen."
"Unabhängig vom Alter sind nach dem Gesetz diejenigen Personen, die sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder im Zustand der Bewusstlosigkeit befinden, für einen Schaden, den sie einer anderen Person zufügen, nicht verantwortlich.
Bei Menschen mit schweren geistigen Behinderungen ist im Regelfall davon auszugehen, dass sie nicht in der Lage sind, ihr Handeln als Unrecht zu erkennen."
"Die Deliktsunfähigkeitsklausel stellt eine Vertragserweiterung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung dar, so dass die Versicherung auch bei Schäden gegenüber Dritten leistet, die durch deliktsunfähige Personen verursacht werden. In der Versicherungswirtschaft gibt es ... unterschiedliche Ausprägungen der Deliktsunfähigkeitsklausel, insbesondere in Bezug auf den
Versicherungsumfang, die Höchstentschädigungsgrenzen sowie etwaige Selbstbeteiligungen."
Es gibt Versicherer, die speziell für Menschen mit sog. geistiger Behinderung Haftpflichtversicherungen bis zu bestimmten Deckungssummen anbieten und dabei auch bei Delitsunfähigkeit leisten. Bitte genau informieren!
Versicherungsmerkblatt - BVKM e.V.
Hier das Versicherungsmerkblatt des BVKM e.V. (letzter unveränderter Stand 04/2008):
Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige ...
Intakt.info - Versicherungen bei Menschen mit geistiger Behinderung
Weitere Informationen zum Thema Versicherungen findet Ihr auch bei intakt.info: