Archäologie und Anthropologie des Down-Syndroms
Die Unsichtbaren. Menschen mit Trisomie 21 in Archäologie und Anthropologie
Dieser Fach-Artikel ist besonders spannend bzgl. seiner Entstehungsgeschichte:
"Die hier vorgestellte Forschung entstand durch die Fragen von Menschen mit Trisomie 21 aus dem Team der Touchdown-Ausstellung ..., wie Menschen mit Down-Syndrom in der Vergangenheit gelebt haben."
Neue Regeln ab 1.1.2020 im Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG)
Hier zu den neuen Regeln, die vor allem für Menschen wichtig sind, die in Wohneinrichtungen leben.
Präna-Test-Bundestags-Debatte - Pressemitteilung Bundesvereinigung Lebenshilfe
Warum haben viele Menschen so große Angst vor dem Down-Syndrom?
Grundsicherung im Eingangs-/ Berufs-Bildungs-Verfahren WfbM
Bis Anfang Januar 2019 gab es viele Rechtsstreitigkeiten, ob für Menschen mit Behinderung, die im Eingangs-/Berufsbildungsverfahren einer WfbM sind, Grundsicherung gewährt wird. Es wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, dass Grundsicherung erst dann gewährt wird, wenn ein Gutachten der Deutschen Rentenversicherung die dauerhaft volle Erwerbsminderung bestätigt hat. Diese Rechtsansicht wurde massiv angezweifelt von Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Unterstützer*innen.
Nun liegt aktuell vom 10.1.2019 ein Schreiben des Bayerischen Sozialministeriums zum Umgang damit vor:
Bayerische Grundsicherungsbehörden dürfen Grundsicherung ohne Gutachten der Deutschen Rentenversicherung gewähren!
Details findest Du hier ...
Auch geistig Behinderte können Lehrer werden
Seit November 2017 werden Menschen mit sog. Geistiger Behinderung an der Fachschule für Sozialwesen der Johannes-Diakonie Mosbach zur "Bildungsfachkraft" qualifiziert.
Die Idee:
Menschen mit geistigen Behinderungen vermitteln angehenden Pädagogen ihren Alltag und ihre Lebenswelt. Nicht, indem sie "vorgeführt" werden, sondern aktiv und mit professionellem Anspruch.
Weitere Infos findet Ihr hier ...
Landespflegegeld Bayern wird nicht auf Kindergeld oder Grundsicherung angerechnet
Bayern hat ein Landespflegegeld beschlossen, das ab September 2018 ausgezahlt wird und 1.000 € pro Jahr für Menschen ab Pflegegrad 2 und mit Hauptwohnsitz in Bayern beträgt.
Strittig war, ob dieses Landespflegegeld auf das Kindergeld oder Grundsicherung anzurechnen ist. Dies sei nicht der Fall.
Weitere nfos findest Du hier ...