Menschen mit Down-Syndrom... Eltern und Freunde e.V.

Unfallversicherung

Viele Unfallversicherungen schließen Menschen mit Down-Syndrom aus. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für private Unfallversicherung legen fest, dass Personen, die dauernd pflegebedürftig sind, sowie Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung nicht versicherbar sind. Das heißt, dass für die Versicherung dieses Personenkreises die Versicherungsbedingungen im Vertrag so verändert werden muss, dass auch für Menschen mit Behinderung entsprechender Versicherungsschutz geboten wird.

Hinzu kommt, dass bei den Leistungen eine „Vor-Invalidität“ (also Beeinträchtigungen, die vor Abschluss der Versicherung bestanden) berücksichtigt werden muss. Dies kann eine Kürzung der Versicherungsleistung nach sich ziehen.

Bitte somit keinesfalls eine standardisierte private Unfallversicherung abschließen, sondern sich gut beraten lassen und schriftlich festhalten, dass dieser Vertrag auch für einen Menschen mit sog. geistiger Behinderung gilt.

Grundsätzlich sollte man sich auch die Frage stellen, ob und für welche Ereignisse eine private Unfallversicherung wirklich notwendig ist.

Es gibt Versicherer, die speziell für Menschen mit sog. geistiger Behinderung - meist mit begrenzter Leistung - Versicherungsschutz anbieten, so auch z.B. Unfallversicherungen.

Hier der Link zum Versicherungsmerkblatt BVKM e.V. (letzter aktueller Stand von 02/2021).
 

Aktuelles & Termine

Treffen

Unsere Selbsthilfe-Gruppen-Treffen finden jeden dritten Dienstag im Monat statt um 19:30 Uhr, Nebenzimmer der Gaststätte "Nikopolis / Zum Katzenberg" (Zobelweg 1, 97084 Würzburg-Heidingsfeld).

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Unsere Kindergruppe trifft sich jeden 1. Sonntag im Monat am Spielplatz am Main in der Zellerau (unterhalb Kloster Himmelspforten, Mainaustr. 40)

Details und Kontakt zur Kindergruppe findet Ihr hier ...