Kindergeld
Kindergeld / Kindergeldabtretung
Kindergeld steht allen Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes zu. Es beträgt seit 01.01.2021 für das erste und zweite Kind 219 Euro/Monat, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für jedes weitere Kind.
Eltern von Kind mit Behinderung haben auch bei erwachsenen Kindern Anspruch auf Kindergeld, wenn:
a) die Behinderung vor Abschluss des 25. Lebensjahres eingetreten ist und
b) das Kind sich nicht selbst finanziell "unterhalten" kann.
Wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung weitergezahlt.
Detaillierte Infos findet Ihr hier:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.)
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung
Merkblatt für Eltern behinderter Kinder (mit Beispielrechnungen zum Anspruch auf Kindergeld)
(zur Kindergeld-Abzweigung sh. S. 23!)
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.)
Argumentationshilfe gegen die Kindergeldabzweigung bei Kind im ambulanten Wohnen (und Musterwiderspruch)
Intakt - Info: Kindergeld für volljährige Kinder
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. bietet Infos zur Kindergeldabtretung bzw. was gegengerechnet werden kann: Hier Urteile bzgl. Aufrechenbarkeit der Kosten für Bereithalten eines eigenen Zimmers für Kind im Elternhaus, Geschenke, etc.
https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/info-abzweigung-kindergeld-2009.pdf